Ihr Lieben,
ich bitte Euch um Eure Meinung; richtige Rechtsprechung gibt´s m. E. nicht (oder ich habe nicht gut genug recherchiert…):
Es ist bekannt, dass der BFH für Recht befunden hat, dass ein Seemann auf einem Hochseeschiff jeweils dann einen Neubeginn der Dreimonatsfrist hat, wenn das Schiff seine nämlich Reise beendet, in seinen Heimathafen einläuft und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausläuft.
Nun stellen wir uns aber ein Fährschiff vor, das zwischen Deutschland u. Dänemark (zB) pendelt. Würde man dem BFH insoweit folgen, begänne täglich eine neue Dreimonatsfrist, ohne dass der Seemann absteigt. Beruft dieser sich dann noch auf R 39 LStR, stünden ihm dänische VMA zu.
M. E. kann das aber so nicht ausgelegt werden. M. E. ist ein Fährschiff schon mal kein Hochseeschiff, denn es fährt nicht in Hoher See (SRÜ). M. E. gilt zudem auch immer noch die 4-Wochen-Frist für die Unterbrechung. Und dänische VMA würden, auch wenn der Begriff hier kaum noch strapaziert wird, eine unzutreffende Besteuerung bedeuten.
Oder wie sieht Ihr das? Verrenne ich mich da? Oder teilt Ihr meine Rechtsauffassung?