Dreispurige Strasse

Hallo Experten…

Mir geht schon lange eine Verkehrssituation durch den Kopf, in die ich öfters mal gerate (natürlich ohne Unfall !!)

Folgende Situation:
Auf einer dreispurigen Autobahn ist die mittlere Spur frei. Auf der linken Spur fahre ich, auf rechten Spur fährt ein anderer PKW auf gleicher Höhe. Ich setzte Blinker, will auf die mittlere Spur. Er aber auch ! Angenommen, es käme zum Unfall. Gibt es hier eine Vorfahrtsregelung ?? Hätten wir dann beide Schuld zu gleichen Teilen, da wir ja im Prinzip beide nicht auf den Verkehr geachtet hätten ??
Wie sieht diese Situation auf einer dreispurigen Strasse in der Stadt innerorts aus ??

Ich hoffe jemand kann mir diese vielen Fragen beantworten…:wink:

Gruss Timo.

ganz einfach Timo,

du darfst erst die spur wechseln, wenn du den vorbeifahrenden, entweder

deutlich überholt hast,

oder er an dir vorbeigefahren ist.

gruss
winkel

Schon aber…
Hy Winkel…

Danke für die schnelle Antwort, allerdings ist in der Mitte ja niemand, also auch niemand zum überholen… Nur das Auto auf der ganz rechten Spur… Oder meintest Du das Fahrzeug ??

gruss Timo

Hy Winkel…

Danke für die schnelle Antwort, allerdings ist in der Mitte ja
niemand, also auch niemand zum überholen… Nur das Auto auf
der ganz rechten Spur… Oder meintest Du das Fahrzeug ??

Also nach §1 hast du dich so zu verhalten, daß keiner gefährdet wird, also Überholvorgang abshließen, oder Überholvorgang beenden lassen, wieviel Platz seitlich zwischen den Fahrzeugen ist, ist nicht relevant. Spurwechesel dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie niemanden gefährden.

Zudem gilt der Grundsatz der defensiven Fahrweise. Wenn beide gleichzeitig denselben Platz beanspruchen, dann sind beide aggressiv nicht defensiv.

gruss
winkel

Zudem gilt der Grundsatz der defensiven Fahrweise. Wenn beide
gleichzeitig denselben Platz beanspruchen, dann sind beide
aggressiv nicht defensiv.

Daraus folgt 50-50 Schuldverteilung?

Gruß,

Doc.

Nein, wenn nichts weiter hinzu kommt, würde man dem überholenden Fahrer immer eine größere Schuld beimessen, weil er zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit angehalten ist. Dabei geht man davon aus, das dem Überholen ein gewisses zusätzliches Risiko innewohnt. Dies gilt z.B. auch beim Rückwärtsfahren, Einbiegen, etc.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Timo,

wenn man es genau nimmt hat diese Situation nicht zu entstehen, denn

1.: Hast Du immer weitmöglichst rechts zu fahren (§2 Abs 2 StVO)

2.: Der Überholvorgang sollte immer mit deutlich höherer Geschwindigkeit erfolgen (§5 Abs 2 StVO)

Zudem gilt für Euch beide §7 Abs 5 StVO

Dein dauerhaftes links fahren ist somit nicht zulässig.

Nachzulesen unter http://www.verkehrsportal.de

gruß

dennis

Hallo Wiz,

Nein, wenn nichts weiter hinzu kommt, würde man dem
überholenden Fahrer immer eine größere Schuld beimessen, weil
er zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit angehalten ist. Dabei
geht man davon aus, das dem Überholen ein gewisses
zusätzliches Risiko innewohnt. Dies gilt z.B. auch beim
Rückwärtsfahren, Einbiegen, etc.

wobei wir hier das Problem hätten, dass beide überholen!

Ich denke, dass der von rechts ausscherende eher mehr schuld bekäme, da er 1. nach $5 Abs. 4 STVO den nachfolgenden Verkehr (auch über mehrere Spuren hinweg) gefährdet und 2. der einscherende einscheren muss, während der ausscherende erstmal kein Recht oder keine Pflicht für sich geltend machen kann.

Allerdings im wahren Leben würde ich eher auf 50-50 tippen.

Grüße
Jürgen

Hallo Timo,

innerorts herrscht im allgemeinen freie Fahrspurwahl, also 50-50.

Grüße
Jürgen

Hallo Dennis,

Wenn diese Situation nicht zu entstehen hat, dann dürfte ja grundsätzlich gar kein Unfall passieren, denn jeder Verkehrsteilnehmer hat sich ja so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird…

Hmmm… sehr fragwürdig… :wink:

Gruss Timo…

Hallo Timo,

nicht umsonst schrieb ich ja, „…wenn man es genau nimmt…“

gruß

dennis