Dreiste Werbung, Möglichkeiten?

Hi,

man nehme an, jemand erhält die folgende EMail direkt an sich gerichtet:

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Herzlichen Glückwunsch ! Wir haben soeben Ihren iPod für Sie reserviert.

Bitte bestätigen Sie mit folgendem Link Ihre E-Mailadresse,
so dass kein Missbrauch damit getrieben wird, sowie Ihr Einverständnis mit
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Sie sind nur noch einen Schritt von Ihrem kostenlosen iPod entfernt.
Sie gehen mit Betätigung dieses Links keine weitere Verpflichtung ein.

Ihr ***-Team.
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Auf der verlinkten Seit wird natürlich klar gestellt, dass man einen Handy-Vertrag abschließen muss um den IPod zu bekommen. Der so geprellte schreibt zurück und fordert den IPod ohne Vertrag, daraufhin antwortet der Versender wiederum folgendermaßen:

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"der von Ihnen unten angeführte Sacherhalt ist wie folgt zu berichtigen:

Der erste Kundenkontakt kam mittels eines sogn. „Pop-Ups“ zustande, den Sie
angeklickt - folglich nachweislich auch zur Kenntnis genommen haben. Auf
diesem Pop-up war neben dem iPod ein Vermerk angebracht. Dieser lautet „gilt
nur bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages“.

Nach eindeutiger Rechtsprechung und unbestrittener Literaturauffassung
handelt es sich dabei um eine sogn. „invitatio ad offerendum“, d.h. es liegt
noch kein Vertragsangebot vor, sondern lediglich eine Auforderung an den
Käufer ein Angebot abzugeben.

Auf diese invitatio haben Sie durch Ihr Anklicken reagiert und damit
konkludent ausgedrückt: ich habe Interesse an diesem Vertragsabschluss. Ein
Vertrag ist hierdurch nicht zustande gekommen. Kann de jure schon deshalb
nicht, da es noch an den sogn. Essentialia negotii fehlte. Mit anderen
Worten, weil noch gar kein konkreter Vertragsgegenstand vorlag!

Nach dem Sie Ihr Interesse bekundet haben, haben wir Ihnen - wiederum im
Rahmen der Vertragsanbeahnung aufgrund des Pop-ups - zeitnah zurück
geschrieben, dass wir Ihnen den Ipod im Rahmen dessen kostenlos übereignen.
Darin liegt eine reine Widerholung von dem Pop-up indem die Bindung an einen
Vertragsabschluss explizit aufgeführt war. Diese e-mail, auf die Sie sich
beziehen, kann nach dem verständigen Empfängerhorizont nicht anders
verstanden werden. Wenn Sie aber darauf bestehen, dass es sich um ein neues
„Angebot“ handelt, dann handelt es sich dabei wiederum um eine reine
invitation ad offerendum, die uns rechtlich nicht bindet.

Mithin ist dadurch ein vertraglicher Anspruch ausgeschlossen. Ein
Schenkungsversprechen, das Sie an dieser Stelle evt. noch in Erwägung ziehen
könnten, scheitert im übrigen an der erforderlichen Beurkundungsform.

Dass ein durchschnittlicher Verbraucher eine Invitiatio mit dem Inhalt
„kostenlos bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages“ bei der Bestätigung
derselben (zum expliziten Zwecke einen Missbrauch seiner Daten zu
verhindern) dahingehend auffasst, dass nunmehr keine Koppelung an einen
Vertragsabschluss mehr vorliege, ist im Mindesten abwegig. Im Übrigen teilte
bisher nicht einer unserer Kunden Ihre Auffassung.

Zur Bedeutung des Wortes „kostenlos“: damit ist im allgemeinen
Sprachgebrauch „ohne Gegenleistung“ und nicht- wie Sie es zu verstehen
scheinen- „ohne weitere Bedingungen“ gemeint.

Im Ergebnis sehen wir die von Ihnen gestellte Forderung daher nicht als
begründet an."

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Einen Pop-Up hat es aber nie gegeben. Dafür sorgt der installierte Pop-Up Blocker. Daher ist auch das abwälzen auf eine Invitatia ad Offerendum falsch. Denn es handelt sich ja um ein konkretes Angebot, an eine konkrete Person.

Welche Möglichkeiten hat also die Person noch?

Hallo,

Welche Möglichkeiten hat also die Person noch?

Löschen. Spam einfach ungelesen löschen. Das schont die Gesundheit.

Gruß, Rainer

Hallo Sebastian

In Deinem Artikel ist ein kleiner Widerspruch

Hi,

man nehme an, jemand erhält die folgende EMail direkt an sich
gerichtet:

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Herzlichen Glückwunsch ! Wir haben soeben Ihren iPod für Sie
reserviert.

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so dass kein Missbrauch damit getrieben wird, sowie Ihr
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Sie sind nur noch einen Schritt von Ihrem kostenlosen iPod
entfernt.
Sie gehen mit Betätigung dieses Links keine weitere
Verpflichtung ein.

Ihr ***-Team.
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Das war also die e-mail

Auf der verlinkten Seit wird natürlich klar gestellt, dass man
einen Handy-Vertrag abschließen muss um den IPod zu bekommen.
Der so geprellte schreibt zurück und fordert den IPod ohne
Vertrag, daraufhin antwortet der Versender wiederum
folgendermaßen:

Jetzt hast du das erste mal etwas angeklickt bei dem womoglich etwas „kleingedrucktes“ zu beachten ist.

*************************
"der von Ihnen unten angeführte Sacherhalt ist wie folgt zu
berichtigen:

Der erste Kundenkontakt kam mittels eines sogn. „Pop-Ups“
zustande, den Sie
angeklickt - folglich nachweislich auch zur Kenntnis genommen
haben. Auf
diesem Pop-up war neben dem iPod ein Vermerk angebracht.
Dieser lautet „gilt
nur bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages“.

Also hier war es offensichtlich nicht die Antwort auf die Mail sondern ein Popup das durch die Mail gestartet wurde

Nach eindeutiger Rechtsprechung und unbestrittener
Literaturauffassung
handelt es sich dabei um eine sogn. „invitatio ad offerendum“,
d.h. es liegt
noch kein Vertragsangebot vor, sondern lediglich eine
Auforderung an den
Käufer ein Angebot abzugeben.

Auf diese invitatio haben Sie durch Ihr Anklicken reagiert und
damit
konkludent ausgedrückt: ich habe Interesse an diesem
Vertragsabschluss. Ein
Vertrag ist hierdurch nicht zustande gekommen. Kann de jure
schon deshalb
nicht, da es noch an den sogn. Essentialia negotii fehlte. Mit
anderen
Worten, weil noch gar kein konkreter Vertragsgegenstand
vorlag!

Nach dem Sie Ihr Interesse bekundet haben, haben wir Ihnen -
wiederum im
Rahmen der Vertragsanbeahnung aufgrund des Pop-ups - zeitnah
zurück
geschrieben, dass wir Ihnen den Ipod im Rahmen dessen
kostenlos übereignen.
Darin liegt eine reine Widerholung von dem Pop-up indem die
Bindung an einen
Vertragsabschluss explizit aufgeführt war. Diese e-mail, auf
die Sie sich
beziehen, kann nach dem verständigen Empfängerhorizont nicht
anders
verstanden werden. Wenn Sie aber darauf bestehen, dass es sich
um ein neues
„Angebot“ handelt, dann handelt es sich dabei wiederum um eine
reine
invitation ad offerendum, die uns rechtlich nicht bindet.

Mithin ist dadurch ein vertraglicher Anspruch ausgeschlossen.
Ein
Schenkungsversprechen, das Sie an dieser Stelle evt. noch in
Erwägung ziehen
könnten, scheitert im übrigen an der erforderlichen
Beurkundungsform.

Dass ein durchschnittlicher Verbraucher eine Invitiatio mit
dem Inhalt
„kostenlos bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages“ bei
der Bestätigung
derselben (zum expliziten Zwecke einen Missbrauch seiner Daten
zu
verhindern) dahingehend auffasst, dass nunmehr keine Koppelung
an einen
Vertragsabschluss mehr vorliege, ist im Mindesten abwegig. Im
Übrigen teilte
bisher nicht einer unserer Kunden Ihre Auffassung.

Zur Bedeutung des Wortes „kostenlos“: damit ist im allgemeinen
Sprachgebrauch „ohne Gegenleistung“ und nicht- wie Sie es zu
verstehen
scheinen- „ohne weitere Bedingungen“ gemeint.

Im Ergebnis sehen wir die von Ihnen gestellte Forderung daher
nicht als
begründet an."

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Einen Pop-Up hat es aber nie gegeben. Dafür sorgt der
installierte Pop-Up Blocker.

Dann hättest Du das Angebot nicht anklicken können! Oder?

Daher ist auch das abwälzen auf
eine Invitatia ad Offerendum falsch. Denn es handelt sich ja
um ein konkretes Angebot, an eine konkrete Person.

Welche Möglichkeiten hat also die Person noch?

Gruß Armin

Dann hättest Du das Angebot nicht anklicken können! Oder?

Es handelte sich ja nicht um ein Pop-Up im eigentlichen sinne, sondern um eine Verlinkung in der Mail. Auf Links kann ich natürlich klicken, und bei Bedarf den Blocker auch mit aushebeln.

Aber ich habe definitv vorher kein Pop-Up von denen gesehen.

Das mache ich ca. 100 mal am Tag. Irgendwann muss auch mal Schluss sein. Irgendwann muss man sich dagegen doch mal zur Wehr setzen, man kann sich doch nicht immer alles gefallen lassen. Es nervt mich einfach und ich will irgendwas unternehmen dagegen. Aber ich denke rechtlich habe ich wenig Chancen. Aber vielleicht kann man ja für ein wenig Öffentlichkeit sorgen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sebastian,

Das mache ich ca. 100 mal am Tag.

Ich nur 10 mal, den Rest schafft der Spamfilter. :wink:

Irgendwann muss auch mal
Schluss sein. Irgendwann muss man sich dagegen doch mal zur
Wehr setzen, man kann sich doch nicht immer alles gefallen
lassen. Es nervt mich einfach und ich will irgendwas
unternehmen dagegen.

Klar, nervt mich auch.

Aber ich denke rechtlich habe ich wenig
Chancen.

Eben.

Aber vielleicht kann man ja für ein wenig
Öffentlichkeit sorgen.

Alle 100 pro Tag? Dann kommst Du zu sonst nichts mehr. Die anderen sind auch nicht besser. Bei der masse nützt es nichts, auf einen Einzelfall aufmerksam zu machen. Klappt das nicht mehr, wechseln die den namen, wandeln die Masche leicht ab und weiter gehts. Du kämpfst gegen Windmühlen.

Gruß, Rainer

Du kämpfst gegen Windmühlen.

Gruß, Rainer

Hast wohl recht. :frowning: