Dreister GEZ Abzockversuch

Hallo liebe Forumgemeinde!

Auf meiner Suche nach Hilfe zu meinem Problem bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Diese Woche hat ein besonders dreister GEZ „Geldeintreiber“ meine Lebensgefährtin unter massiver Drohung und Nötigung dazu gebracht ein Radio rückwirkend für 26 Monate(!) anzumelden. Dabei schreckte dieser Herr vor keiner noch so abstrusen Drohung (Ordnungsgeld, Zwangsdurchsuchung und damit verbunden Kosten, …) zurück und brachte sie schließlich dazu, total verängstigt und eingeschüchtert, eine Anmeldung für eben dieses Radio (welches überhaupt gar nicht in ihrem Besitz ist) zu unterschreiben.
Jetzt einmal ganz davon abgesehen was man von solchen Machenschaften die dieser Herr an den Tag legte hält, möchte ich mich kurz erkundigen wie die Sachlage ist.
Meine Absicht ist es jetzt dieser Anmeldung sofort schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen. Das kann doch formlos erfolgen oder? Sollte außerdem dazugeschrieben werden, daß sie überhaupt kein Radio besitzt und auch nicht vor hat in naher Zukunft sich ein Radio anzuschaffen? Oder gehört das nicht in den Widerspruch hinein?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen :smile:
Gruss
Thomas

Hallo liebe Forumgemeinde!

Auf meiner Suche nach Hilfe zu meinem Problem bin ich auf
dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Diese Woche hat ein besonders dreister GEZ „Geldeintreiber“
meine Lebensgefährtin unter massiver Drohung und Nötigung dazu
gebracht ein Radio rückwirkend für 26 Monate(!) anzumelden.
Dabei schreckte dieser Herr vor keiner noch so abstrusen
Drohung (Ordnungsgeld, Zwangsdurchsuchung und damit verbunden
Kosten, …) zurück und brachte sie schließlich dazu, total
verängstigt und eingeschüchtert, eine Anmeldung für eben
dieses Radio (welches überhaupt gar nicht in ihrem Besitz ist)
zu unterschreiben.
Jetzt einmal ganz davon abgesehen was man von solchen
Machenschaften die dieser Herr an den Tag legte hält, möchte
ich mich kurz erkundigen wie die Sachlage ist.
Meine Absicht ist es jetzt dieser Anmeldung sofort schriftlich
per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen. Das kann
doch formlos erfolgen oder? Sollte außerdem dazugeschrieben
werden, daß sie überhaupt kein Radio besitzt und auch nicht
vor hat in naher Zukunft sich ein Radio anzuschaffen? Oder
gehört das nicht in den Widerspruch hinein?

NATÜRLICH MUSS das rein!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :smile:
Gruss
Thomas

naja, könnte IMHO ja sowas wie haustürgeschäfte sein…
auf jeden fall einschreiben mit rückschein, formlos müsste reichen…

wohnt ihr zusammen? das radio gehört doch (falls DU angemeldet bist) in wirklichkeit bestimmt dir, ODER ???

wehrt euch gegen den schei$$ !

Hi!
Schon mal danke für die 1. Anwort hier :smile:
Das mit dem Radio hast du gut erraten :wink:
Sollte der Widerspruch an das auf der Anmeldung angegebene „GEZ-Servicebüro“ geschickt werden (Also da von wo der Herr kam) oder an die GEZ in Köln (steht oben rechts auf der Anmeldung). Oder vielleicht sogar an beide? :smile:
Betreffend der Fragen des Herren zu persönlichen Daten: Ich vorbereite hier gerade ein Anschreiben an den zuständigen Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes bezüglich der nötigenden Art wie er an persönliche Daten meiner Lebensgefährtin herangekommen ist. Drei Zeugen sind vorhanden.
Leider war ich bis heute auf Geschäftsreise. Schade das mir nie solche Typen begegnen… Denen würde ich was husten… Aber nein immer auf die Schwachen und dann auch noch mit brutalen Mitteln. Als ich heute morgen davon erfahren hatte war für mich klar das ich dagegen vorgehen muss. Freue mich auf eure Beiträge hier…
Gruss
Thomas

Hallo Thomas,

nur soviel: was von Deinem Konto abgeht, bestimmst immer noch Du selbst.
Du richtest einen schriftlichen Widerspruch an die für Dich zuständige Stelle, in welchem Du schlicht und einfach den Irrtum beschreibt und fertig.
Sich über die Methoden der GEZ aufzuregen bringt nichts, schließlich sind ja die Methoden der Nicht-Zahler auch nicht so ganz sauber…

Aber man muss sich wehren, denn diese Zwangsbeglückung halte ich für überflüssig.

Grüße,

Mathias

Kein Rückschein!
Hi!

Nur so viel:

Kein Rückschein, sondern ein Einwurfeinschreiben! Ist billiger und hat eine größere Beweislast! Was, wenn der Empfänger die Unterschrift verweigert? Dann bekommst Du das Schreiben zurück und hast rein gar nichts erreicht!

Grüße
Guido

In der Tat ist das billiger (1,60 gegenüber 3,85 Euro) allerdings kann das Schreiben dann auch „sonstwo gelandet sein“ oder jemand hat’s aus dem Briefkasten geklaut… Bei der Rückschein Variante habe ich volle Rechtssicherheit. Und das ist ja für eventuelle nachfolgende Rechtstreitigkeiten von nutzen. Sollte tatsächlich die Annahme verweigert werden geht die Sache eh zum Anwalt. Habe schon mit der Rechtsschutzvers. telefoniert - alles kein Problem.
Ich versuch’s aber trozdem erstmal auf dem „vernünftigen“ Weg :smile: Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen *g*

Hi!

Ein Einwurfeinschreiben kostet 2,15 € - nur so nebenbei…

allerdings kann das Schreiben dann auch „sonstwo gelandet
sein“ oder jemand hat’s aus dem Briefkasten geklaut… Bei

Das hat Dich schlicht nicht zu interessieren! Das Schreiben wird vom Boten protokolliert in den Machtbereich des Adressaten gebracht! Das reicht!

der Rückschein Variante habe ich volle Rechtssicherheit. Und
das ist ja für eventuelle nachfolgende Rechtstreitigkeiten von
nutzen. Sollte tatsächlich die Annahme verweigert werden geht
die Sache eh zum Anwalt.

Und was bringt Dir das? Das Schreiben ist nachweisbar dort nicht gelandet…

Ich versuch’s aber trozdem erstmal auf dem „vernünftigen“ Weg

) Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen *g*

Viel Spaß dabei! Aber klar sollte man erst mal den vernünftigen Weg versuchen…

Grüße
Guido

Hi Guido,

leider sieht es rechtlich anders aus. Rückschein muss sein, der Einlieferungsbeleg des Einschreibens wird vor Gericht nicht anerkannt, da durch diesen nur belegt wird das ein Einschreiben aufgegeben wurde, man muss jedoch beweisen das es angekommen ist und das geht nur durch den Rückschein. Ist leider so, frage mal den Anwalt Deines vertrauens. Ich habe die Info von mehreren Anwälten und Richtern.

Was die GEZ angeht, daran denken das der Freundin das Autoradio geklaut wurde, wenn sie überhaupt ein Auto hat…

Eigentlich müsste man die GEZ verklagen, wie wäre es mit einer Sammelklage?
Zum einen ist es nicht möglich auf die öffentlich rechtlichen Sender zu verzichten und nur private zu nutzen.
Zum anderen machen die öffentlich rechtlichen mittlerweile ähnlich viel Werbung wie die Privaten, sogar bis zu letzten Sekunde vor der Tagesschau sehe ich „blau“. Wo bleibt da die neutrale Meinungsbildung?!

Ich kenne Deine Anwälte nicht!
Hi!

Allerdings kenne ich das Arbeitsrecht sehr gut! Und der Einlieferungsschein wurde bei jeder Kündigung, die ich gerichtlich mitbekam (und das waren einige) anerkannt.

Es geht ja nicht nur um den Einlieferungsschein - der Zusteller bestätigt ja die Zustellung!

Letztendlich 100%ig sicher ist vermutlich nur die Zustellung über den Gerichtsvollzieher!

Grüße
Guido

Hallo zusammen,

mal von dem ursprünglichen Thema abgesehen:

Die GEZ ist ein Sauhaufen, der sich mit Drückern abgibt, keine Frage.

Die GEZ ist der Erfüllungsgehilfe der ARD und des ZDF ( öffentl. rechtl. Anstalten). Kann das Pferd contra GEZ so aufgezogen werden, dass die zahlung dahingehend gekürzt oder verweigert wird, dass die ÖRA nicht ordnungsgemäß mit unserer Kohle umgehen und daher immer mehr wollen? Beispiel: Warum sitzt ein Landesvater, ein Opositionsvertreter und einige Gewerkschaftsmuckel für richtig „Aufwandsentschädigung“ im Aufsichtsrat einer Sendeanstalt? erstens haben die nur eins im Hirn: Kohle, zweitens in der Regel keine Ahnung.
Hier wird Geld verbrannt.
Dann: Die ÖRA sollen eine Grundversorgung bieten. Aber sie versuchen mit den Etats der Privaten zu konkurieren, mit unserem Geld.
Ist das ein Ansatzpunkt für eine Beschwerde? Viele Hasen sind des Jägers tot.
Grüße

ede

Hallo!

Zunächst einmal danke für eure zahlreichen Beiträge hier.
Da ich bis zu dem Tag wo ich es von meiner Freundin zugetragen bekommen habe nie selbst oder im engeren Freundeskreis mitbekommen haben mit welchen Methoden GEZ-Beauftragte vorgehen, war ich entsetzt das sowas in Deutschland möglich ist. Da ich mir generell nix gefallen lasse und alle einem deutschen Staatsbürger zugesicherten Rechte wahrnehme, sind folgende Dinge von mir veranlasst worden:

  • Widerruf der durch Nötigung zustandegekommenen Anmeldung
  • Beschwerdebrief mit ausführlicher Schilderung des skandalösen Verhaltens des GEZ Beauftragten an die zuständige Landesfunkanstalt
  • Schriftliche Inkenntissetzung des zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz über die unfassbaren Zuständie wie von dem Beauftragten versucht wird an persönliche personenbezogene Daten zu kommen

Über den Verlauf der Dinge werde ich euch sobald etwas passiert informieren :smile:
Gruss
Thomas

ich hoffe…

und alle einem
deutschen Staatsbürger zugesicherten Rechte wahrnehme,

… du bist bei den einem deutschen Staatsbürger auferlegten Rechten genau so konsequent und erfüllst sie.

Nix für ungut

HaWeThie

hallo Thomas,

nur ganz kurz eine Frage, die bestimmt alles klärt zwischen den netten „erfüllungsgehilfen“ der GEZ und den netten Formularen und der Personen im Hause:

+++ Warum hast du überhaupt ein Radio im Hause ++++?

Sammelklage gegen GEZ
Hallo Klugi,

das mit einer Sammelklage halte ich für eine gute Idee. Frage ist nur, wie weit man dann gehen müsste, und was es bringt. In welcher Instanz gibt es Richter, die tatsächlich noch neutral urteilen und es wagen würden, ein verbraucherfreundliches Urteil zu treffen? Ich, der schon lange die Nase voll hat von den ungerechtfertigten Befugnissen solcher pseudo-staatlichen Organisationen, würde mitziehen, wenn es meinen geringen finanziellen Rahmen nicht sprengt. Wie viele Interessenten hast Du schon?

Viele Grüße!

Bernd