Hallo!
Ein Mieter hat Schwierigkeiten mit seinem möblierten Untermieter (möbliertes Zimmer innerhalb der Wohnung). Der Untermieter hat wiederholt ohne Erlaubnis das Bett des Mieters in dessen eigenen Zimmer benutzt, in mehreren Räumen der Wohnung wurde geraucht, die Küche ist in einem sehr verdreckten Zustand. Darüber hinaus gab es Probleme mit der Mietzahlung (ist allerdings momentan auf dem aktuellen Stand). Eine ordentliche Kündigung zum Ende des Monats und Aufforderung, die genannten Dinge in Ordnung zu bringen und zu unterlassen, ist aus diesen Gründen bereits ergangen, allerdings stellte eine Bevollmächtigte des Mieters bei einem angekündigten Kontrollbesuch fest, daß sich das Fehlverhalten des Untermieters wiederholt. Gibt es Möglichkeiten, den Untermieter vorzeitig aus der Wohnung zu bekommen, um das Eigentum des Hauptmieters nicht weiter zu gefährden?
Gibt es Möglichkeiten, den
Untermieter vorzeitig aus der Wohnung zu bekommen, um das
Eigentum des Hauptmieters nicht weiter zu gefährden?
Es gibt für Geld praktisch alles.
s.
owt
Hallo,
Der
Untermieter hat wiederholt ohne Erlaubnis das Bett des Mieters
in dessen eigenen Zimmer benutzt …
Also ich würde hier meine Sicherheit nicht mehr gewährleistet sehen, wenn so ein Mieter einfach in meinem Bett schläft. Daher würde ich hier eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt halten, eben mit der Begründung, dass man sich von dem Untermieter bedroht fühlt. Ich meine, warum schläft der im Bett des Vermieters?
Das mit dem Rauchen ist ärgerlich, aber das mit dem Bett ist schon ein dreister Eingriff in die Privatsphäre des anderen.
Also wie gesagt: Fristlose Kündigung, und dann natürlich das Schloss auswechseln lassen. Der ehemalige Untermieter kommt nicht mehr rein, Problem erledigt. (Seine Sachen muss man ihm natürlich aushändigen; am besten ist man dabei dann nicht allein.)
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
Also ich würde hier meine Sicherheit nicht mehr gewährleistet
sehen, wenn so ein Mieter einfach in meinem Bett schläft.
Daher würde ich hier eine fristlose Kündigung für
gerechtfertigt halten, eben mit der Begründung, dass man sich
von dem Untermieter bedroht fühlt. Ich meine, warum schläft
der im Bett des Vermieters?
Nun, im vermieteten Zimmer befindet sich nur ein Singlebett, während der Vermieter in seinem eigenen Raum über eine ausklappbare Schlafcouch verfügt. Wenn die Freundin des Untermieters über Nacht bleibt, ist dies für gewisse Zwecke natürlich praktischer…
Die findet wohl hauptsächlich in deinem Kopf statt
Der bloße Link auf ein Bild mit vier Herren kann im Kopf des Betrachters ja alles mögliche auslösen. Und was es dort auslöst, sagt allenfalls über den Betrachter etwas aus.
Straftat? Wo?
Wenn man jemanden von den Hells Angels bittet, in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen, und dieser sich in keiner Weise gegenüber anwesenden Personen bedrohlich oder unhöflich benimmt, allenfalls angesichts des Zustands seufzt und mißbilligend mit dem Kopf schüttelt, hat dies doch wohl nicht im geringsten das Potential für eine Straftat, oder sehe ich das falsch?
Hallo.
Wo soll bitte die Sicherheit gefährdet sein, wenn der Untermieter das Bett des Mieters nutzt? Der Tipp mit der fristlosen Kündigung und Schlossaustausch ist rechtlich problematisch und dürfte strafbar sein. Vor einer fristlosen Kündigung sollte eine Abmahnung erfolgen unter Hinweis darauf, dass im Wiederholensfall eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird.
Letzteres ist bereits mehrmals erfolgt.
Hallo.
Wenn eine Abmahnung bereits mehrfach erfolglos ausgesprochen wurde, dann kann fristlos gekündigt werden.
Hallo!
Davon ging ich auch aus. Die Frage ist nur: kann der Mieter den Untermieter dann auch kurzfristig aus der Wohnung bekommen? Insbesondere die unbefugte Benutzung des Betts stellt ja einen schwerwiegenden Eingriff in Privat- und Intimsphäre des Mieters dar (der Hauptmieter darf ja wohl noch selber entscheiden, wen er in seinem Bett schlafen läßt…). Ist ein weiterer Verbleib des Untermieters in der Wohnung dann noch zumutbar oder kann dies zur Sicherung des Eigentums unterbunden werden? Wenn sich beispielsweise in der Wohnung eine umfangreiche Bibliothek befindet, ist Zigarettenqualm für die Bücher ja nicht gerade verträglich. Mal ganz davon abgesehen, daß der Untermieter von der Sorte sein könnte „Jetzt ist auch schon alles egal“ und vor dem Auszug noch diverse Beschädigungen und Entwendungen verursacht…
Hallo.
Ich persönlich würde das eigene Hab und Gut abschliessen. Von einem Austausch des Haustürschlosses würde ich abraten, da dieses Vorgehen im Ernstfall eine strafbare Nötigung darstellen könnte. Letztlich bleibt auch bei einem Untermietverhältnis nur eine Räumungsklage, falls sich der Untermieter der Kündigung widersetzt.
Hallo!
Das wäre dem Mieter sicher auch angenehm, bei möblierter Vermietung ist dies allerdings schwierig… Obendrein nehme man an, daß es sich um einen Altbau mit entsprechend alten Zimmertüren und großen Schlössern handelt, für die keine Schlüssel vorhanden sind, so daß das eigene Zimmer des Hauptmieters nicht so einfach abschließbar ist. Wenn dies der Fall wäre, wäre das Problem ja recht unproblematisch zu lösen…
Nein, auch nicht, wenn es vier sind und sie nicht nett grüßen, sondern nur vor dem Gesicht des Untermieters eine rohe Kartoffel in der Hand zerquetschen.
Also bitte, ich persönlich würde doch keine Leute beauftragen, in meiner Wohnung nach dem Rechten zu sehen, wenn sie noch nicht mal in der Lage sind, den Untermieter höflich zu grüßen! Wenn sie vorführen, daß sie Raimund Harmsdorf imitieren können, warum nicht? Ist doch immer ein hübscher Showeffekt. Aber gutes Benehmen muß sein!!!
Moin!
Sclösser für Zimmertüren gibt es in jedem Baumarkt für relativ kleines Geld!
http://www.beschlag-paul.de/de/Tuerschloesser-Schlie…
Der Euinbau ist kein Hexenwerk und könnte auch in recht kurzer Zeit von einem Schlosser oder Tischler erledigt werden.
Würde der Untermieter nann in dieses abgeschlossene Zimmer eindringen, würde er m.E. eine Straftat begehen.
Gruß Walter
P.S. Der Einbau, bzw. die Instandsetzung eines Zimmertürschlosses dürfte weitaus günstiger sein als unfreundliche Herren zur Kontrolle zu engagieren.
Hallo!
Darauf wirds dann wohl hinauslaufen. Wäre der Mieter berechtigt, die Kosten für Kauf und Einbau des Schlosses dem Untermieter in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution abzuziehen?
Hallo!
Darauf wirds dann wohl hinauslaufen. Wäre der Mieter
berechtigt, die Kosten für Kauf und Einbau des Schlosses dem
Untermieter in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution
abzuziehen?
Ich denke mal nicht!
Gruß Walter
owt
Um das abzukürzen…
Du kannst mich ja anzeigen, dann brauche ich dich hier nicht davon zu überzeugen, dass ich der Staatsanwaltschaft gegenüber nichts zu erzählen haben werde, weil die erst gar nicht ein Verfahren eröffnen.