Dreistufige Volksgesetzgebung

Nö Nö, da war dabei die Aufhebung der Konfessionsschule, die
Senatabschaffung, die Schlacht um die Müllverordnung,
Bürgerbegehren - Bürgerentscheid usw.

Klar, gab es da ein paar Ausnahmen von den genannten Dingen, aber die Zahl der Volksentscheide ist m.E. nicht so hoch, daß man aus den Erfahrungen Rückschlüsse darauf ziehen könnte, daß Volksentscheide etc. zukünftig (also gem. Petition) vernünftig genutzt werden würden.

Zu den anderen Punkten habe ich ad hoc nichts gefunden, wäre
aber für Links oder andere Hinweise dankbar.

–>

Hier in Düsseldorf hat es jüngst ein Bürgerbegehren gegeben.
Grund der Veranstaltung war der Verkauf von Anteilen der Stadt
an den Stadtwerken. Ich bin in der Thematik einigermaßen drin,
weil ich sowohl die Stadtwerke als auch die Stadt ganz gut
kenne (und ich meine über das hinausgehend, was man so in den
Zeitungen liest) und würde mir dennoch dazu kein finales
Urteil erlauben wollen.

Die Frage ist eben, über was man abstimmen lässt (sprich,
welche Abstimmungen sind auch zulässig)

Nach der Petition letztlich über alles.

An dem Bürgerbegehren nahmen rd. 100.000 Bürger teil, was
einer Wahlbeteiligung von rd. 25% entspricht.

Das ist ja gar nicht übel.

Eine derartige Beteiligung halte ich für katastrophal.

Weiterhin wurde
die Diskussion insbesondere von den Gegnern des Verkaufs auf
völlig unsachlicher Ebene geführt. Dieser Vorgang hat meine
schon vorher bestehende Meinung eher bestärkt.

Und, wer hat gewonnen?

Mit 89% die Gegner des Verkaufs.

wenige Millionen Menschen Bürgerbegehren, Volksentscheide und
was weiß ich herbei führen könnten.

das Problem liegt in der Gestaltung der Mitbestimmung.
die Frage ist, welche Fragen sinnvollerweise dem Volk zur
Abstimmung vorgelegt werden können. Ebenso muss ein Korrektiv
eingebaut werden, der verfassungswidrige bzw gesetzeswidrige
Anträge aussortiert.

Naja, auch das liest sich in der Petition etwas anders.

es wird meiner Meinung nach auch nicht viele Abstimmungen
geben, wenn man z.B. den ganzen Fiskalbereich rauslässt. Mit
einem Schnellschuss wie in der Petition ist es nicht getan.

Na, sag ich doch :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Ivo,

Leider ist „Vox Populi = Vox Rindvieh“ zu oft Realität.

Nun, wobei man sich auch fragen könnte, ob um des Volkes Meinung immer so gerungen wird, wie in einer Basisdemokratie von nöten wäre.

Versteh’ mich nicht falsch, ich zweifele durchaus auch an der Entscheidungsfähigkeit der breiten Masse. Aber ehrlich gesagt zweifele ich in mindestens ebensolchem Maße an der Entscheidungsfähigkeit unserer Volksvertreter. Denn deren Entscheidungen werden ja gerade dadurch beeinflusst, dass sie - lauernd auf Volkes unreflektierte Meinung - „kompromissbereit“ jegliche Spitze aus jedem Vorschlag nehmen. Es regiert eben die Überzeugung, dem Volk könne kaum etwas zugemutet werden.
Ich denke, dass manches Mal durchaus stabile Mehrheiten für größere Systemänderungen zustande kämen, wenn man das Volk direkt entscheiden ließe und nicht unsere weichgespülten, wendigen Feiglinge im Parlament und an der Regierung.

Grüße
Jürgen

intelligent: ja
fachkundig: nein

Nun, aber unsere Lehrer und Beamten an der Macht sind sachkundig?
Ich schmeiß mich weg …

Hallo Christian,

Bevor der Vorschlag praktikabel ist, müßte erst einmal ein
grundsätzliches Umdenken der Bevölkerung stattfinden. So, wie
die Lage heute ist, würde ruckzuck die Todesstrafe für
Kinderschänder eingeführt, der Euro abgeschafft, das ALG II
auf 1.000 Euro im Monat erhöht und das maximale Jahresgehalt
auf 250.000 Euro pro Jahr begrenzt werden.

Du hast was vergessen.
Polikergehälter werden auf 2500 € brutto/monatlich beschränkt. Die Renten werden jährlich um 5% erhöht.

Gruß,
Carlos

Moin moin,

ich wäre ja dafür, dass es zu jeder Petition auch die Möglichkeit gitbt, sich dagegen auszusprechen. Vielleicht könnte man dann einiges verhindern. Oder kann man das am Ende? Muss man eine Petition gegen eine andere Petition einreichen?

Ok, inhaltlich: Die Anzahl der Leute ist mir zu klein. mit 50 Tsd. und einer Millionen muss ich mir hier an der Ostsee im Zweifel Gedanken über die lokalen Verhältnisse in Berlin, Hamburg oder Köln machen.

Wenn eine Entscheidung umgesetzt wird, dann bitteschön erst ab einer Beteiligung von 80 % an der Abstimmung. Alles andere wäre Augenwischerei, da das duldende Volk nicht abstimmt. Somit könnte eine aktivere Minderheit der passiven Mehrheit einen Willen aufdrücken, den die eigentlich gar nicht will.

Ich halte den Kommunismus wie die Diktatur in der Theorie nicht für falsch. Der Haken ist nur, dass sich kein Kommunismus durchführen lässt, weil es kein so funktionierendes Volk gibt und keine Diktatur, weil es keinen so klugen Diktator gibt. Ergo bleibt es bei der Demokratie als beste der schlechten Staatsformen. Aber solange nicht wirklich erforscht ist, wie weit die Macht der Medien (in diesem Fall sei die Bildzeitung einfach nur als abschreckendes Beispiel genannt) Einfluss auf die Meinung nehmen kann, solange traue ich diesem Volk bei Sachfragen keine sachliche Antwort zu.

Und wie sollte die Frage lauten? „Wollen Sie 3 % mehr Umsatzsteuer?“
Oder „Wollen Sie 3 % mehr Umsatzsteuer und dafür 1 oder 2 % weniger Lohnsteuer?“ Vielleicht mit Umsatztsteuer- und Gehaltsrechner in der Wahlkabine?

Nenne mich naiv, aber ich habe Vertrauen in unsere Volksvertreter. Denen, die ich kennen gelernt habe, würde ich ohne Zögern ein Auto abkaufen und denen traue ich auch den Willen zu, die beste Entscheidung für die Mehrheit der Bevölkerung zu treffen.

Und letztendlich ist die Bedeutung der Politik für mein persönliches Leben doch eher gering.

Aber das nur am Rande.

Gruß

ALex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Alex,

Wenn eine Entscheidung umgesetzt wird, dann bitteschön erst ab
einer Beteiligung von 80 % an der Abstimmung.

Jetzt übertreibst Du aber. :smile: Wie wäre es mit der Mehrheit der Wahlberechtigten? Die Hürde wäre hoch genug.

Alles andere
wäre Augenwischerei, da das duldende Volk nicht abstimmt.
Somit könnte eine aktivere Minderheit der passiven Mehrheit
einen Willen aufdrücken, den die eigentlich gar nicht will.

Bei der Mehrheit der Wahlberechtigten? Nö.

Ich halte den Kommunismus wie die Diktatur in der Theorie
nicht für falsch.

Aua, das tut weh.

Der Haken ist nur, dass sich kein
Kommunismus durchführen lässt, weil es kein so
funktionierendes Volk gibt und keine Diktatur, weil es keinen
so klugen Diktator gibt. Ergo bleibt es bei der Demokratie als
beste der schlechten Staatsformen. Aber solange nicht wirklich
erforscht ist, wie weit die Macht der Medien (in diesem Fall
sei die Bildzeitung einfach nur als abschreckendes Beispiel
genannt) Einfluss auf die Meinung nehmen kann, solange traue
ich diesem Volk bei Sachfragen keine sachliche Antwort zu.

Bei Parlamentswahlen aber schon, komisch.

Und wie sollte die Frage lauten? „Wollen Sie 3 % mehr
Umsatzsteuer?“
Oder „Wollen Sie 3 % mehr Umsatzsteuer und dafür 1 oder 2 %
weniger Lohnsteuer?“ Vielleicht mit Umsatztsteuer- und
Gehaltsrechner in der Wahlkabine?

Wie wäre es, über einen Gestzentwurf mit ja oder nein abzustimmen? Das soll im Bundestag auch funktionieren.

Und letztendlich ist die Bedeutung der Politik für mein
persönliches Leben doch eher gering.

Wie geht das? Ich war der Meinung, daß die Politik unser aller Leben beeinflußt. Wohnst Du in den USA?

Gruß, Rainer

Hallo EXC,

das war ein Beitrag gegen Wahlen, aber nicht gegen
Volksentscheide.

da Wahlen eher seltener stattfinden als es bei
Volksentscheiden der Fall sein könnte, sehe ich da keinen
wesentlichen qualitativen Unterschied.

Dochg. Bei Volksentscheiden geht es um ein Thema. Bei Wahlen werden X Sauen in 15 sec. -Statements durch das Dorf getrieben. Ausserdem kommt da noch der Persönlichkeitsfaktor dazu (Frau bringt es nicht, Schröder ist Schwiegermutters Liebling, Birne…).

Ausserdem vergessen die Wäher ganz schnell die Parteipositionen zu den einzelnen Themen. ich habe erst kürzlich einen Leserbrief gelesen, der den Politikern Lüge vorwirft, weil sie die MwSt. erhöhen. Wie war da noch einmal die CDU- Wahlaussage ?

Ciao maxet.

Hallöchen,

da Wahlen eher seltener stattfinden als es bei
Volksentscheiden der Fall sein könnte, sehe ich da keinen
wesentlichen qualitativen Unterschied.

Dochg. Bei Volksentscheiden geht es um ein Thema. Bei Wahlen
werden X Sauen in 15 sec. -Statements durch das Dorf
getrieben.

ich sehe da trotzdem keinen Unterschied. Bei den Bürgerbegehren, die mir bisher begegnet sind, wurden die Sachverhalte genauso gekürzt wiedergegeben, wie bei einer Wahl auch. Auch hatte der Bürger - wie bei einer Wahl - die Möglichkeit, sich anderweitig zu informieren, was - wie man anhand der Ausführungen an Mikrophonen und in Zeitungen erkennen konnte (und am Ergebnis) - nicht genutzt wurde.

Hinzu kommt, daß gerade bescheidene Geister aus den extremen Ecken am einfachsten mobilisieren lassen. Dort kämen dann schnell mal die lt. Petition vorgesehenen Stimmenzahlen zusammen.

Gruß,
Christian

Hallo Ulf,

als einer derjenigen, der in der öffentlichen Petition mit als Verantwortlicher für die Initiative zeichnet, möchte ich mich für den Hinweis auf die Möglichkeit der Unterstützung der öffentlichen Petition "Volksabstimmung: Dreistufige Volksgesetzgebung“ auf dieser Seite bedanken.

Du bezeichnest das Thema außerdem noch für „Diskussionswürdig“.

Leider ist das vom Petitionsausschuss des Bundestages vorgegebene Formular so beschaffen, dass sowohl der gewährte Platz für die Petition, als auch für deren Begründung äußerst eng bemessen ist.
Auch diejenigen, die nicht in ihren mit Antipathien besetzten Vorurteilen verharren und sich deshalb genauer auf der Webseite der Initiative informieren wollen, bekommen auf der Petitions-Seite dazu keine Gelegenheit, denn die Angabe von Links ist dort nicht gestattet.
Deshalb möchte ich den hier bei wer-weiß-was an der Diskussion Beteiligten Gelegenheit verschaffen, die Argumente der Initiative auf der folgenden Webseite kennen zu lernen:

http://www.wirsinddeutschland.org

An der dort geführten Diskussion auf der Diskussionsseite der Initiative kann man sich auch beteiligen.
Ebenso auf der Petitionsseite des Bundestages, auf der man neben ablehnenden Beiträgen auch den folgenden findet:
„Moin! Diese Petition hat bedrückend wenige Unterstützer. Ich fordere deshalb jeden dazu auf, den Link zur Petition im Bekanntenkreis zu versenden und in Foren zu posten. Grüße Nico Nissen“
Nico Nissen
03.06.2006 11:03
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_co…

Mein ergänzender Beitrag dazu, findet man dort unter:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_co…

Auf einzelne „Antwort“-Beiträge zu Deinem Hinweis hier im „wer-weiß-was Experten-Form“ werde ich noch gesondert eingehen.

Gruß, Herbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

du schreibst in Deiner Antwort auf Christians Entgegnung zu Deinem Beitrag „Bayern sind anders…“:

„Mit einem Schnellschuss wie in der Petition ist es nicht getan.“

Und das, obwohl Du zuvor geschrieben hattest:

„Hm irgendwie klappt das in BY doch ganz gut.
Über Verfassungsänderungen wird prinzipiell abgestimmt,
Volksbegehren und Volksentscheid haben immer wieder anstösse
zu wichtigen (und notwendigen) Gesetzenvorhaben gebrach, und
auf Kommunaler Ebene wird per Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid kräftig mitgemischt.“

Wie kommst Du zu der Annahme, dass es sich um ein Schnellschuss handelt?

In der neuen Dokumentation der Initiative kann man deren Weg ab 1983 verfolgen und etwas über deren Vorläufer erfahren.
Siehe dazu:

http://www.wirsinddeutschland.org/dokumentation.htm

Außerdem in der Darstellung: Die neuere »DemokratieBewegung« in Deutschland - Eine Darstellung ihrer Entwicklung von 1983 - 1994 (Sie enthält ein Teil meiner Diplomarbeit).

http://www.willensbekundung.net/Assets/PDF_Dateien/D…

Ist das Ergebnis von 23 Jahren Arbeit ein "Schnellschuss“?

Sicher, dieser Zeitraum, in dem die neuere Demokratiebewegung in Deutschland wirkt, ist für eine historische Entwicklung der menschlichen Gesellschaft ein sehr kurzer.
Doch ist zu bedenken, dass die Volkssouveränität-Idee und die daraus abgeleitete Entwicklung der modernen Demokratie ideell mit Rousseau und verfassungsgeschichtlich mit der französischen Revolutionsverfassung von 1793 beginnt.
Im letzten Drittel des 19. Jh. findet diese Idee - in der Form, in der Moritz Rittinghausen sie bringt - dann Verbreitung im dem Teil der Arbeiterbewegung, der seine Ziele nicht auf dem Wege der „Diktatur des Proletariats“, sondern demokratisch verwirklichen will.
(Siehe: Rittinghausen, M. (1893): Die direkte Gesetzgebung durch das Volk, Zürich.)
Auf dem Umweg über Frankreich kann sie dann in der Schweiz auf Bundesebene verwirklicht werden. So das man dort seit über hundert Jahren Erfahrungen mit der Direkten Demokratie, als Grundlage für die parlamentarische Gesetzgebung, sammeln konnte.
Siehe auch die Erfahrungen mit der Volksgesetzgebung in mehr als der Hälfte der Staaten der USA.
Mit der rechtsverbindlichen Verankerung in der Weimarer Verfassung konnte die Volksgesetzgebung zum ersten Mal in Deutschland praktiziert werden.
Die Diktatur Hitlers beendete dann die kurze Zeit, in der Volkssouveränität in Deutschland möglich gewesen ist (auch wenn die Volksgesetzgebungspraxis durch die viel zu hohen Hürden, die durch die Durchführungsbestimmungen errichtet worden waren, zur Unbeweglichkeit verdammt war).
Die in Hitler Diktatur durchgeführten Referenden, dienten ihm als rein bonapartistisches Herrschaftsinstrument.
Bis heute ist die Volkssouveränität in Deutschland in einer praktizierbaren Weise noch nicht wieder hergestellt, obwohl der Artikel 20.2. des Grundgesetzes ihr verfassungsrechtlich in einer Keimform Rechtverbindlichkeit verschafft.

Auf der Grundlage all dieser Erfahrungen will die Initiative - ausgehend von der bestehenden Rechtslage – die Demokratie in Deutschland und der EU verwirklichen.

Diejenigen, die entweder eine Diktatur (dazu bekennt sich ja ein Beitragsschreiber) anstreben oder das bestehende System der gewählten Parteien-Staatsvormundschaft (sogenannte „repräsentative Demokratie“) erhalten wollen, können ja bei der von der Initiative geforderten „Ur-Abstimmung“ gegen alle der zur Volks-Abstimmung gebrachten Volksgesetzgebungsentwürfe stimmen.
Die anderen können sich dann entweder für den Regelungsvorschlag der Initiative oder für einen der zur Zeit im Bundestag eingebrachten Entwürfe der Parteien oder für einen Entwurf anderer Volksgesetzgebungsinitiativen entscheiden.
Es wird sich zeigen, ob einer der Entwürfe die relative Mehrheit für sich gewinnt und wenn das so ist, welcher der Entwürfe dann im 2. Abstimmungsdurchgang die Mehrheit erhält.
Dieses Vorgehen halte ich für demokratisch. Das Volk soll selbst entscheiden, wie die Gesetzgebung zukünftig geregelt sein wird.

Außerdem schreibst Du noch:

“es wird meiner Meinung nach auch nicht viele Abstimmungen geben, wenn man z.B. den ganzen Fiskalbereich rauslässt. „

Ich vermute auch, dass es nicht so viele Abstimmungen geben wird, weil die gewählten stellvertretenden Gesetzgeber im Bundestag andere Gesetze machen werden, wenn es die Möglichkeit der Korrektur durch den Volkssouverän auf dem Wege der dreistufigen Volksgesetzgebung geben wird.

Über Deine den Fiskalbereich betreffende Aussage würden die Schweizer den Kopf schütteln. Wo bliebe die souveräne Entscheidungsbefugnis, wenn der Volkssouverän nicht über das von den Staatsbürgern aufgebrachte Finanzvolumen entscheiden dürfe? Er bliebe Mündel des von ihm gewählten Staatsvormunds.

Gruß, Herbert

Hallo Michael,

du schreibst in Deiner Antwort auf Christians Entgegnung zu
Deinem Beitrag „Bayern sind anders…“:

„Mit einem Schnellschuss wie in der Petition ist es nicht getan.“

Und das, obwohl Du zuvor geschrieben hattest:

„Hm irgendwie klappt das in BY doch ganz gut.
Über Verfassungsänderungen wird prinzipiell abgestimmt,
Volksbegehren und Volksentscheid haben immer wieder anstösse
zu wichtigen (und notwendigen) Gesetzenvorhaben gebrach, und
auf Kommunaler Ebene wird per Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid kräftig mitgemischt.“

Wie kommst Du zu der Annahme, dass es sich um ein
Schnellschuss handelt?

Es liest sich so.
Es ist nicht festgelegt, über was abgestimmt werden soll/kann, die Schranken für die Zulassung sind nicht geregelt, usw usfort.

Ist das Ergebnis von 23 Jahren Arbeit ein "Schnellschuss“?

Ich sehe für eine sinnvolle Bundesanwendung derartiger Elemente noch Klärungsbedarf.

Auf der Grundlage all dieser Erfahrungen will die Initiative -
ausgehend von der bestehenden Rechtslage – die Demokratie in
Deutschland und der EU verwirklichen.

Nun ja, wir haben ja schon eine parlamentarische Demokratie, hier geht es um die Einführung von elementen der direkten Demokratie.

Außerdem schreibst Du noch:

“es wird meiner Meinung nach auch nicht viele Abstimmungen geben, wenn man z.B. den ganzen Fiskalbereich rauslässt. „

Ich vermute auch, dass es nicht so viele Abstimmungen geben
wird, weil die gewählten stellvertretenden Gesetzgeber im
Bundestag andere Gesetze machen werden, wenn es die
Möglichkeit der Korrektur durch den Volkssouverän auf dem Wege
der dreistufigen Volksgesetzgebung geben wird.

Zustimmung

Über Deine den Fiskalbereich betreffende Aussage würden die
Schweizer den Kopf schütteln. Wo bliebe die souveräne
Entscheidungsbefugnis, wenn der Volkssouverän nicht über das
von den Staatsbürgern aufgebrachte Finanzvolumen entscheiden
dürfe? Er bliebe Mündel des von ihm gewählten Staatsvormunds.

Das Problem, das ich in Deutschland sehe, liegt in der fehlenden entsprechenden Politikkultur. Ich befürchte (ähnlich wie z.B. exc) dass dieses Element dann für unfinanzierbare Projekte mißbraucht werden kann.

So sehr ich die Einführung von direkten demokratieelementen auf Bundesebene begrüssen würde, sehe ich in dieser Petition doch noch signifikante Schwachstellen.
natürlich könntenb wir jetzt mal durchkauen, wie denn meiner meinung nach ein „ideales“ Modell aussehen könnte, aber das ist wohl leider eine müßige Gehirnübung, da es auf absehbare Zeit nicht dazu kommen wird.

Gruß
Mike

Hallo Michael,

ich habe Dich gefragt:

Wie kommst Du zu der Annahme, dass es sich um ein
Schnellschuss handelt?

Du antwortest:

„Es liest sich so.“

und gibst folgende Gründe an:

„Es ist nicht festgelegt, über was abgestimmt werden soll/kann,
die Schranken für die Zulassung sind nicht geregelt, usw
usfort.“

und weiter

„Ich sehe für eine sinnvolle Bundesanwendung derartiger
Elemente noch Klärungsbedarf.“

Kann es sein, dass die Initiative sich ganz bewusst zunächst nur auf das Grundlegende beschränkt?

Insofern gibt es über den Gegenstand der Petition hinaus noch Klärungsbedarf, da bin ich mit Dir einig.

Geklärt wird es dann letztlich in der von der Petition geforderten „Ur-Abstimmung“, in der das Volk selbst entscheidet, welcher der zur Abstimmung gestellten Volksgesetzgebungs-Gesetzesentwürfe Gesetzeskraft erlangen soll.

Ich sehe es nicht als „eine müßige Gehirnübung“, sich zu bemühen, einzusehen, dass man zunächst all die trennenden Einzelheiten zurückstellt und gemeinsam das Verbindende zur Unterstützung anbietet.

Nicht ohne Grund lautet der Abschlusssatz in den Kernpunkten der Petition:
„Das Nähere regelt das Gesetz“

Die vollständige Petition, die dem Bundestagsausschuss für Petitionen zuging findet man übrigens hier:
http://www.wirsinddeutschland.org/petition.htm

Die Kernpunkte der Petition sind ja auf der Webseite der „öffentlichen Petition“ im Begründungsteil veröffentlicht, weil für den Petitionstext selbst nur so wenige Zeilen zur Verfügung stehen.

Da er alles wesentliche enthält, füge ich ihn hier noch mal an:

  1. Die Kernpunkte der Petition. Die Petenten richten in Konsequenz der vorstehenden Begründung an den Deutschen Bundestag das Anliegen, er möge alsbald die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des vorgetragenen, dem Gemeinwohl dienenden Anliegens beschließen. In medium consulere.

Petition an den Deutschen Bundestag zur
Regelung der Volksgesetzgebung

  • Die Kernpunkte -

I. Mit der Petition richten wir an den Deutschen Bundestag im allgemeinen und an die Parteien der Koalition im besonderen die Forderung, alsbald ein Gesetz zu beschließen, welches dem Souverän der Bundesrepublik Deutschland die Gelegenheit verschafft, mit einem Volksentscheid festzustellen, ob die Mehrheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes das hier vertretene Anliegen unterstützt, das Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 durch die Ermöglichung der dreistufigen Volksgesetzgebung auszugestalten.

II. Bei der entsprechenden Regelung sollen folgende Kernpunkte beachtet werden:

· Das Recht von mindestens fünfzigtausend Stimmberechtigten, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag einzureichen. [Volksinitiative]
· Das Recht, ein Volksbegehren einzuleiten, wenn der Bundestag dem Vorschlag nicht innerhalb eines halben Jahres zustimmen sollte. Das Volksbegehren muss dann innerhalb eines Jahres stattfinden und während dieser Zeit bei freier Unterschriftensammlung mindestens eine Million Stimmberechtigte auf sich vereinen.
· Bei erfolgreichem Volksbegehren das Recht zum Volksentscheid innerhalb eines weiteren Jahres, wobei die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen entscheidet.
· In der Zeit zwischen einem erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehren und dem Volksentscheid hat das Pro und Contra in den Massenmedien das Recht zur gleichberechtigten Information und Teilnahme an den Diskussionen über den Abstimmungsgegenstand. [Medienbedingung]

· Das Nähere regelt das Gesetz.

Vielleicht konnte ich ein wenig zur Klärung beitragen, dass in der Petition nur „Kernpunkte“ eines Gesetzes - nicht ein vollständiges Gesetz – beschrieben werden.

Gruß, Herbert

Moin moin,

Wenn eine Entscheidung umgesetzt wird, dann bitteschön erst ab
einer Beteiligung von 80 % an der Abstimmung.

Jetzt übertreibst Du aber. :smile: Wie wäre es mit der Mehrheit
der Wahlberechtigten? Die Hürde wäre hoch genug.

Das ist durchaus eine Diskussionsgrundlage…

Alles andere
wäre Augenwischerei, da das duldende Volk nicht abstimmt.
Somit könnte eine aktivere Minderheit der passiven Mehrheit
einen Willen aufdrücken, den die eigentlich gar nicht will.

Bei der Mehrheit der Wahlberechtigten? Nö.

Ok, nochmal nachgefragt: Die Mehrheit der Wahlberechtigten müssen an der Abstimmung teilnehmen oder müssen einer Meinung sein. Denn eine Mehrheit von 52 % der abgegebenen Stimmen bei einer Teilnahme von 55 % (was je nach Thema nicht unrealistisch ist), sind wir bei der Minderheit.

Ich halte den Kommunismus wie die Diktatur in der Theorie
nicht für falsch.

Aua, das tut weh.

Naja, war mehr als Übetreibung in der Theorie gedacht. Mit dieser Menschheit ist ja weder das eine noch das andere möglich.

Der Haken ist nur, dass sich kein
Kommunismus durchführen lässt, weil es kein so
funktionierendes Volk gibt und keine Diktatur, weil es keinen
so klugen Diktator gibt. Ergo bleibt es bei der Demokratie als
beste der schlechten Staatsformen. Aber solange nicht wirklich
erforscht ist, wie weit die Macht der Medien (in diesem Fall
sei die Bildzeitung einfach nur als abschreckendes Beispiel
genannt) Einfluss auf die Meinung nehmen kann, solange traue
ich diesem Volk bei Sachfragen keine sachliche Antwort zu.

Bei Parlamentswahlen aber schon, komisch.

Da geht es eher um Grundstimmungen. Wenn ich eine politische Partei wähle, dann geht es mir eher um eine Grundrichtung, auch wenn sich diese bei den großen Parteien eher weniger unterscheidet.

Und wie sollte die Frage lauten? „Wollen Sie 3 % mehr
Umsatzsteuer?“
Oder „Wollen Sie 3 % mehr Umsatzsteuer und dafür 1 oder 2 %
weniger Lohnsteuer?“ Vielleicht mit Umsatztsteuer- und
Gehaltsrechner in der Wahlkabine?

Wie wäre es, über einen Gestzentwurf mit ja oder nein
abzustimmen? Das soll im Bundestag auch funktionieren.

Nur da gab es vorher eine ausgiebige Ausschussarbeit. Wie kompliziert Gesetzestexte geschrieben sind, brauch ich wohl nicht besonders hervorzuheben. Wer vorher über Gesetzte verhandelt, kann wesentlich besser den Inhalt einschätzen, als einer, der, wenn er gut ist, das Ding vor der Wahl auf einer offiziellen Homepage nachliest. Der Großteil wird dies sicher nicht tun.

Und letztendlich ist die Bedeutung der Politik für mein
persönliches Leben doch eher gering.

Wie geht das? Ich war der Meinung, daß die Politik unser aller
Leben beeinflußt. Wohnst Du in den USA?

Nein, im schönen Norden der Republik. Aber wenn ich mir die großen Entscheidungen der letzten Zeit ansehe, hatte das auf mein Leben nicht so viel Auswirkungen. Wie viel von den 19 % USt bei mir ankommt, wage ich auch noch nicht zu prognostizieren, aber ich werde deswegen sicherlich nicht spürbar schlechter leben als heute. Harz4 hat bisher keine Auswirkungen auf mein Leben, auch wenn sich das vielleicht ändern kann. Ich bin deswegen nicht uninteressiert an den Vorgängen in Deutschland. Aber ich erinnere mich, dass bei einer Umfrage ne Menge Menschen die Situation in Deutschland als schlecht beurteilten und ihre persönliche Situation als gut. Grundsätzlich bin ich ja doch mein eigener Herr.

Gruß

ALex

Hi Alex,

Das ist durchaus eine Diskussionsgrundlage…

fein. :smile:

Ok, nochmal nachgefragt: Die Mehrheit der Wahlberechtigten
müssen an der Abstimmung teilnehmen oder müssen einer Meinung
sein. Denn eine Mehrheit von 52 % der abgegebenen Stimmen bei
einer Teilnahme von 55 % (was je nach Thema nicht
unrealistisch ist), sind wir bei der Minderheit.

ähhm, ja. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp mehr als 50% wäre 100% Zustimmung erforderlich um eine Mehrheit der Wahlberechtigten zu erreichen, richtig. (Ich zermartere mir gerade das Hirn, wo es so etwas in der Praxis gibt. Ich weiß, daß es das gibt, aber nicht mehr, wo. :smile:) Ich glaube, ich lese nachher mal in der saarländischen Verfassung …

Ich halte den Kommunismus wie die Diktatur in der Theorie
nicht für falsch.

Aua, das tut weh.

Naja, war mehr als Übetreibung in der Theorie gedacht. Mit
dieser Menschheit ist ja weder das eine noch das andere
möglich.

OK. :smile:

Da geht es eher um Grundstimmungen. Wenn ich eine politische
Partei wähle, dann geht es mir eher um eine Grundrichtung,
auch wenn sich diese bei den großen Parteien eher weniger
unterscheidet.

Auch OK, wobei ich eher die Politik in der Vergangenheit betrachte, als die Wahlpropaganda.

Wie wäre es, über einen Gestzentwurf mit ja oder nein
abzustimmen? Das soll im Bundestag auch funktionieren.

Nur da gab es vorher eine ausgiebige Ausschussarbeit. Wie
kompliziert Gesetzestexte geschrieben sind, brauch ich wohl
nicht besonders hervorzuheben. Wer vorher über Gesetzte
verhandelt, kann wesentlich besser den Inhalt einschätzen, als
einer, der, wenn er gut ist, das Ding vor der Wahl auf einer
offiziellen Homepage nachliest. Der Großteil wird dies sicher
nicht tun.

Das wäre dann endlich mal ein objektiver Grund, Gesetze besser lesbar zu schreiben. Daß man geübt sein muß, um Gestezestexte zu verstehen, ärgert nicht nur mich. Wer weiß schon, was es bedeutet wenn in einem Gesetzestext ‚soll‘ steht?

Und letztendlich ist die Bedeutung der Politik für mein
persönliches Leben doch eher gering.

Wie geht das? Ich war der Meinung, daß die Politik unser aller
Leben beeinflußt. Wohnst Du in den USA?

Nein, im schönen Norden der Republik. Aber wenn ich mir die
großen Entscheidungen der letzten Zeit ansehe, hatte das auf
mein Leben nicht so viel Auswirkungen. Wie viel von den 19 %
USt bei mir ankommt, wage ich auch noch nicht zu
prognostizieren, aber ich werde deswegen sicherlich nicht
spürbar schlechter leben als heute. Harz4 hat bisher keine
Auswirkungen auf mein Leben, auch wenn sich das vielleicht
ändern kann.

Da bin ich noch nicht sicher. Das Sozialsystem ist durch HartzIV teurer geworden, das zahlt der Steuerzahler. Egal, ob Du das finanzierst oder davon finanziert wirst, es betrifft Dich. Das gilt auch für alle anderen Maßnahmen, wenn Du nicht direkt betroffen bist, dann indirekt.

Ich bin deswegen nicht uninteressiert an den
Vorgängen in Deutschland. Aber ich erinnere mich, dass bei
einer Umfrage ne Menge Menschen die Situation in Deutschland
als schlecht beurteilten und ihre persönliche Situation als
gut.

Da hätte ich exakt das Gegenteil geantwortet. :smile:

Gruß, Rainer

Hallo Alex,
gegen eine Petition, die dir nicht gefällt, musst du nichts machen, Die anderen sammeln Unterschriften und fordern „Nur“ das Parlament auf, das Thema zu behandeln. In der zweiten Stufe wird es schon „gefährlicher“. Plötzlich sammeln Menschen Unterschriften, die nur das Recht auf eine Abstimmung ermöglichen wollen. In Der dritten Stufe wird es dann ganz gefährlich. Da könnte dann das Volk Sachfragen entscheiden.
Es gibt natürlich Leute, die die Aussagekraft von Wahlkampfpostern zweckdienlicher halten. Aber über die möchte ich nur ungern reden.
Lustig finde ich den Begriff „Wahlbeteiligung“ im Zusammenhang mit einer Abstimmung. Du kannst es ja sehen wie du willst. Bei einer Wahl, wähle ich das kleinste Übel. Bei einer Abstimmung erlaube ich mir eine Meinung (die nicht immer von Sachverstand getragen ist - ist die Meinung der Abgeordneten besser?).
Mir würde es aber deutlich leichter fallen, wenn ich gerade in einer großen Koalition als Wähler/Abstimmer sagen könnte, was ich meine.
Ich habe Hoffnung, dass das Volk (nicht ausgrenzend gemeint) sich mehr für Politik interessiert und informiert, wenn es meint, dass es zu Sachfragen entscheiden kann.
Über ein sinnvolles Quorum ist sicher zu sprechen. Prinzipiell finde ich es aber gut, wenn sich die Leute an der Abstimmung beteiligen, die sich eine Meinung gebildet haben. Es sollen die entscheiden, die entscheiden wollen.
In Sachsen-Anhalt gab es einen Volksentscheid, dessen Ausgang nicht sehr populär war, wo aber die entscheidenden Menschen über den Stammtisch hinaus gedacht haben.
haben. http://www.stala.sachsen-anhalt.de/wahlen/ve05/ Ich habe Vertrauen, in die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten, auch wenn mir eventuell nicht jede Entscheidung gefällt. Das verstehe ich unter Demokratie.
Ein Anderer könnte das auch als Negativbeispiel betrachten. Je nach dem, auf welcher Seite man sich positionieren möchte. Die Frage ist, wie man zur Demokratie steht.
Grüße
Ulf

Hallo Christian,

du hast geschrieben:

"…daß es sich zwar um einen in einer idealen Welt vernünftigen
Vorschlag handelt, der jedoch in der Praxis m.E. untauglich
ist. Die Grundlagen der meisten Entscheidungen, die heutzutage
in der Politik getroffen werden, lassen sich nicht
„volkstauglich“ zusammenfassen.

Ich will Dir und anderen Diskussionsteilnehmer antworten, die skeptisch sind gegenüber der Vorstellung, dass das Volk als Souverän in der Entscheidungs-Praxis über konkrete gesetzliche Regelungen zumindest die gleiche Qualität hervorbringen kann wie die von ihm gewählten Parlamentarier.

Eine solche Skepsis führt meiner Ansicht nach zu einer grundsätzlichen Infragestellung der Demokratie-Idee, wie sie in aller Kürze im Artikel 20, 2 des Grundgesetzes formuliert wird:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“
Also laut Grundgesetz ist das Volk, also sind alle wahl- und abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst als Gesamtbürgerschaft, der Souverän in dem demokratisch verfassten Staatsgebilde Deutschland.
Wir tragen also alle mit die Verantwortung für unser Staatswesen.

Wenn man der Ansicht ist, dass das Volk weiterhin - wie es bisher Praxis ist - nur wählen soll, weil es zu „dumm“ sei, über konkrete gesetzliche Regelungen zu entscheiden, dann muss man sich fragen, warum es dann wählen darf.
Denn bei der Wahl ist es doch viel schwieriger, eine rationale Entscheidung zu treffen, als bei einer Abstimmung über ein einzelnes Gesetz.
Bei der Wahl wird aus einer Anzahl von Parteien ein ausgewählt, der man seine Stimme gibt. Man entscheidet sich damit für eines der vielen komplexen Wahlprogramme (die unüberschaubar viele politische Entscheidungsvorhaben, die die Partei verwirklichen will, enthalten) und für eines der Personalangebots-„Paket“, die zur Wahl gestellt werden.
Wenn man da rational entscheiden will, muss man alle Wahlprogramme (die gesamten politischen Entscheidungsvorhaben aller Parteien) und alle Personalangebote genau kennen oder man schenkt aus Tradition oder Erfahrung einfach einer Partei (meist dem „kleineren Übel“) sein vertrauen.
Aber das letztere kann man auch (sogar besser überprüfbar) bei einer Volksabstimmung über eine konkrete gesetzliche Regelungen tun. Man entscheidet dann so, wie es die Partei seines Vertrauens empfiehlt.
Eine Wahl ist außerdem auch mit viel mehr Verantwortung verbunden, weil man indirekt auch die Exekutive mitwählt, die dann - ohne Korrekturmöglichkeit durch das Volk - für 4 Jahren die politische Herrschaft ausüben kann.
Also - wer dem Volkssouverän eine Abstimmung über eine einzelne konkrete gesetzliche Regelungen nicht zutraut, weil der Gegenstand der Volksabstimmung nicht „volkstauglich“ (wie Christian schreibt) zu machen sei, der sollte überprüfen, ob er ihn wählen lassen will oder besser eine andere politische Herrschaftsform anstreben sollte.

In seinem Beitrag vom 20.6.2006 spricht Ulf Elberling außerdem noch eine Hoffnung aus, deren Inhalt ich hier vertiefen will.
Es schreibt: „Ich habe Hoffnung, dass das Volk (nicht ausgrenzend gemeint) sich mehr für Politik interessiert und informiert, wenn es meint, dass es zu Sachfragen entscheiden kann.“

Ich will hierzu noch die Überlegung ins Gespräch bringen, ob diejenigen, die heute ein wenig oder auch viel mehr informiert sind über politische Kommunikations- und Entscheidungsprozesse als die große Mehrheit der StaatsbürgerInnen, die ihren gesellschaftlichen Beitrag hauptsächlich im alltäglichen Arbeitsprozess im Produktionsbereich des Wirtschaftsleben erbringen, einem Irrtum unterliegen.

Ich will dem Christian und den anderen, die eine ähnliche Position wie er vertreten, die Frage stellen, ob es nicht ein Irrtum sein kann, wenn man von der heutzutage gewinnbaren Erfahrung einer weitverbreiteten politischen Uninteressiertheit und deshalb auch Uninformiertheit der Menschen, die wenig Zeit außerhalb ihrer Arbeit zur Verfügung haben, den Schluss für die Zukunft zieht, der besagt, diese Uninformiertheit würde in diesem Umfang auch dann bestehen bleiben, wenn diese Menschen in einer Volksabstimmung selbst mit entscheiden können.
Heute können sie über politisch wichtige, vom Gesetzgeber zu beschließende Fragen nicht mitentscheiden, deshalb ist es doch rational, dass sie in der kurzen („Frei-„) Zeit, die ihnen verbleibt, nicht ihr Seelenleben mit Problemen belasten, zu deren Beantwortung sie gar nicht befugt sind.
Ganz anders sieht die Sache vielleicht aus, wenn der Gesetzgeber neben dem gewählten Parlament, auch allen wahl- und abstimmungsberechtigten StaatsbürgerInnen die Gesetzgebungskompetenz in der Weise überträgt, dass sie jederzeit auf dem Wege der dreistufigen Volksgesetzgebung eine Gesetzesinitiative ergreifen und gemeinsam als Gesamtbürgerschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, ob das Gesetz Rechtverbindlichkeit erlangt oder nicht.

Dann wird wahrscheinlich ein Grossteil derjenigen, die durch ihre Beteiligung Verantwortung für die zu treffende politische Entscheidung übernehmen wollen, sich vor ihrer Entscheidung auch gründlich informieren wollen - und es auch können, wenn das Volksabstimmungs-Gesetz so beschaffen ist, dass es möglich wird, die Massenmedien (auch die Bildzeitung u. ä. Boulevard-Blätter) zur freien und gleichberechtigten Information und Diskussion der Pro und Kontra Positionen zu verpflichten.
Die Massenmedien können dann zumindest in solchen Fällen, in denen über Volksgesetzgebungsvorgänge zu informieren ist, ihre für die Gesundheit des Gesellschaftsorganismus so wichtige Informations-Funktion ohne allzu große Manipulationen durch Eigentum, Geld und Macht erfüllen.
Und für diejenigen aus der großen Masse der arbeitenden Bevölkerung, die sich beteiligen wollen, ist es dann ja keine Zeitverschwendung mehr, wenn sie sich in der Regel etwa ein Jahr lang über die Vorzüge und Nachteile einer gesetzlichen Reglung und über die voraussichtlichen Folgen einer Entscheidung, für die sie mit Verantwortung tragen, vor dieser Entscheidung gründlich in der verbleibenden Freizeit informieren.

Deshalb ist der Punkt d) in den Kernpunkten der Petition (die „Medienbedingung“)so wichtig.

Kann man den Unterschied, den ich hier versucht habe darzustellen, erkennen?
Ist es möglich geworden, nachzuvollziehen, dass es ein Irrtum sein kann, die Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Gegenwart so ohne weiteres in eine Zukunft mit ganz anderen Rahmenbedingungen hinein zu verlängern?

Wenn das gelungen ist, würde ich mich sehr freuen.

Herbert

Hallöchen,

Ich will Dir und anderen Diskussionsteilnehmer antworten, die
skeptisch sind gegenüber der Vorstellung, dass das Volk als
Souverän in der Entscheidungs-Praxis über konkrete gesetzliche
Regelungen zumindest die gleiche Qualität hervorbringen kann
wie die von ihm gewählten Parlamentarier.

die Parlamentarier haben einerseits die Aufgabe und die Zeit sich mit den Themen, über die abstimmen, zu beschäftigen. Andererseits haben sie im Hintergrund hunderte von Menschen, die relativ nah an der Sache dran sind, und Informationen beschaffen, bearbeiten, erklären und zusammenfassen. Beides steht dem Bürger nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Sie werden vielmehr von mehr oder weniger zielorientiert von den Medien mit Informationsbrückchen versorgt.

Dies sorgt sicherlich nicht für die gleiche Informationsbasis wie sie Politiker haben.

Wenn man der Ansicht ist, dass das Volk weiterhin - wie es
bisher Praxis ist - nur wählen soll, weil es zu „dumm“ sei,
über konkrete gesetzliche Regelungen zu entscheiden, dann muss
man sich fragen, warum es dann wählen darf.

Das frage ich mich in der Tat. Ich bin durchaus für einen Wahltest, in dem der Wähler zunächste einmal nachweisen muß, ob er überhaupt weiß, über wen oder was er abstimmt.

Denn bei der Wahl ist es doch viel schwieriger, eine rationale
Entscheidung zu treffen, als bei einer Abstimmung über ein
einzelnes Gesetz.

Das sehe ich nicht so. Die Parteien stehen für bestimmte Grundaussagen und Zielrichtungen. Diese sind viel leichter zu verstehen als bspw. die EU-Verfassung, das Gleichstellungsgesetz oder das Einkommensteuergesetz.

Also - wer dem Volkssouverän eine Abstimmung über eine
einzelne konkrete gesetzliche Regelungen nicht zutraut, weil
der Gegenstand der Volksabstimmung nicht „volkstauglich“ (wie
Christian schreibt) zu machen sei, der sollte überprüfen, ob
er ihn wählen lassen will oder besser eine andere politische
Herrschaftsform anstreben sollte.

Die Demokratie ist bisher die beste aller schlechten Herrschaftsformen. Ich sehe allerdings durchaus (unpopuläre) Alternativen.

Ich will dem Christian und den anderen, die eine ähnliche
Position wie er vertreten, die Frage stellen, ob es nicht ein
Irrtum sein kann, wenn man von der heutzutage gewinnbaren
Erfahrung einer weitverbreiteten politischen
Uninteressiertheit und deshalb auch Uninformiertheit der
Menschen, die wenig Zeit außerhalb ihrer Arbeit zur Verfügung
haben, den Schluss für die Zukunft zieht, der besagt, diese
Uninformiertheit würde in diesem Umfang auch dann bestehen
bleiben, wenn diese Menschen in einer Volksabstimmung selbst
mit entscheiden können.

Davon bin ich weiterhin aufgrund meiner täglichen Erfahrungen überzeugt.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

schade – aber nicht zu ändern ist, dass ich Dir die Irrtumswahrscheinlichkeit Deiner Prognosen für eine Zukunft, in der es die dreistufige Volksgesetzgebung als Ergänzung zur parlamentarischen Gesetzgebung geben würde und man einige Jahre Erfahrung damit gesammelt hat, nicht überzeugend vermitteln konnte.
Es ist auch kaum möglich, einem etwas anderes nahe zu bringen, wenn dieser sich mit seiner Position in einem Meinungs-Stellungsgraben verschanzt.

Deine Position ist eben, dass es besser sei, dass die Menschen sich nicht selbst die Regeln ihres Zusammenlebens geben sollen, sondern dass sie weiterhin als Mündel von einem gewählten politischen Vormund gesetzgeberisch bevormundet werden sollen.

Weshalb Du diese Vormundschaft durch den Bundestag bevorzugst, begründest Du wie folgt:

“die Parlamentarier haben einerseits die Aufgabe und die Zeit
sich mit den Themen, über die sie abstimmen, zu beschäftigen.
Andererseits haben sie im Hintergrund hunderte von Menschen,
die relativ nah an der Sache dran sind, und Informationen
beschaffen, bearbeiten, erklären und zusammenfassen. Beides
steht dem Bürger nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Sie
werden vielmehr von mehr oder weniger zielorientiert von den
Medien mit Informationsbrückchen versorgt.

Dies sorgt sicherlich nicht für die gleiche Informationsbasis
wie sie Politiker haben.“

Nun hätten die Parlamentarier ja auch in dem Fall, in dem die dreistufige Volksgesetzgebung wie sie in der Petition gefordert wird, möglich wäre, weiterhin die Aufgabe und die Zeit
„sich mit den Themen, über die sie abstimmen, zu beschäftigen“.

Wenn sie ihre Aufgabe zur Zufriedenheit der Mehrheit der Wahl- und Abstimmungsberechtigten erfüllen, wird es in einem Volksentscheid – sollte es dazu kommen, weil eine größere Anzahl von Bürgern das in einem Volksbegehren erfolgreich beantragt hatten, - gar nicht zu einen anderen Ergebnis kommen, als das, was die Parlamentarier zur Zufriedenheit der Mehrheit auch schon beschlossen hatten oder beschließen wollten.

Nun ist die Realität aber so, dass die Parlamentarier sich mit sehr vielen Fragen beschäftigen müssen während die einfachen BürgerInnen sich im Fall einer Volksabstimmung auf eine oder zwei Fragen konzentrieren können.

Weil die Parlamentarier sich mit sehr vielen Fragen beschäftigen müssen konzentrieren sie sich deshalb auf die Lösungen von Problemen in ihren Fachausschüssen.
Bei Entscheidungen, die in anderen Fachgebieten vorbereiten worden sind, verlassen sie sich auch auf die Vorarbeit ihrer Kollegen der anderen Fachausschüsse, die wiederum dem Rat der Experten ihrer Wahl trauen.
Nun vertraut jede Fraktion ihren Ausschussmitgliedern und den von ihnen ausgewählten Experten.
Auch Gesetzesinitiativen, die von BürgerInnen als Volksinitiativen ins Parlament eingebracht werden, tun gut daran, sich von Experten beraten lassen, wenn sie Erfolg haben wollen.

Nur ergibt sich dann die Möglichkeit, dass sich die Kreativität aus allen Berufssparten, in denen die Menschen tätig sind, nun einfließen kann.
Das Spektrum der Lösungskompetenz erweitert sich dann stark über die 5% derjenigen, die in Parteien engagiert sind und über das eine Promille davon, die als Berufspolitiker bisher monopolistisch unser Zusammenleben zu bestimmen hatten.
Die Kreativität, die in den zivilgesellschaftlichen Gruppen und Bürgerinitiativen lebt, entspricht der in den Ausschüsse im Bundestag und sie sollte immer dann zum Zuge kommen können, wenn vom Bundestags Gesetze beschlossen werden (sollen), die nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern speziellen Interessengruppen, die durch ihre Lobbyarbeit zu ihren Gunsten Einfuß genommen haben auf den Partei- und Fraktionsspitzen.
Die Abgeordneten müssen sich dann – wenn sie von der Parteispitze noch mal die Unterstützung für ihre Kandidatur haben wollen – bei Abstimmungen im Parlament der Fraktionsdisziplin unterordnen.

Die Informationsbasis in den Medien wird stark erweitert, wenn das Gesetz zur Ermöglichung der Volksgesetzgebung, so sein wird, wie die Petition es mit der von ihr geforderten Medienklausel vorsieht.
Es wird dann möglich sein, die Massenmedien (auch die Bildzeitung u. ä. Boulevard-Blätter) zur freien und gleichberechtigten Information und Diskussion der Pro und Kontra Positionen zu verpflichten.

Wenn ich schreibe:

“Denn bei der Wahl ist es doch viel schwieriger, eine rationale
Entscheidung zu treffen, als bei einer Abstimmung über ein
einzelnes Gesetz.“

Dann liegt die Betonung auf rational und ich begründe das ja. Auf die Begründung gehst Du nicht ein, sondern stellst ideologisch und dogmatisch Deine Meinung dagegen, wenn Du einfach behauptest:

“Das sehe ich nicht so. Die Parteien stehen für bestimmte
Grundaussagen und Zielrichtungen. Diese sind viel leichter zu
verstehen als bspw. die EU-Verfassung, das
Gleichstellungsgesetz oder das Einkommensteuergesetz.“

Ich kann da nur Fragen stellen für welche „Grundaussagen und Zielrichtungen“.
Da handelt es sich doch um die jeweilige Ideologie der einen oder anderen Partei und das heißt zu deutsch, um eine jeweils einseitige, also teilweise falsche und bewusst oder unbewusst in die irre führende Beschreibung unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Und wie viele Einzelentscheidungen weichen dann noch ab von der „gewählten Zielrichtung und Grundaussagen“? Und man kann diese Einzelentscheidungen nicht mehr zu Gunsten der gewählten Grundaussagen korrigieren, wenn es dafür nicht die dreistufige Volksgesetzgebung gibt.

Einen Vorschlag, wie z.B. eine EU-Verfassung „volkstauglich“ erarbeitet werden kann, findet man auf der folgenden Webseite:
http://www.willensbekundung.net/Projekte/EuropaEU21/…

Gruß,
Herbert