Dresscode, der Männer benachteiligt

Hallo WWWler,

wie sieht es eigentlich aus, wenn von der Geschäftsführung bei der jetzigen Hitze für Männer vorgegeben wird, dass man lange Hosen zu tragen hat. Frauen dürfen dagegen in kurzen Hosen/Röcken rumlaufen.

Gründe sind z.B.: Gelegentlicher Kundenkontakt, Besuche von Geschäftspartnern usw.

Nur: Was ist, wenn diese Gründe praktisch nicht vorkommen: Also kein Kundenkontakt, Besuch von Geschäftspartnern??

Und: Ist das nicht eine Art Diskriminierung der Männer, da die Frauen ja sehr wohl in luftiger Klamotte rumlaufen dürfen.

Hi!

Und: Ist das nicht eine Art Diskriminierung der Männer, da die
Frauen ja sehr wohl in luftiger Klamotte rumlaufen dürfen.

Nein

LG
Guido

Und: Ist das nicht eine Art Diskriminierung der Männer, da die
Frauen ja sehr wohl in luftiger Klamotte rumlaufen dürfen.

Wäre es nicht eher Diskriminierung der Frau, da ihr von ihr unterschwellig erwartet wird, gewisse Reize zum Wohl des Unternehmens auszuüben?

Aber es gibt doch das Gleichstellungsgesetz!

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Aber es gibt doch das Gleichstellungsgesetz!

Dann solltes du vielleicht kurze Röcke tragen. Ich glaube nicht, dass der Boss seiner Sekretärin in einer kurzen Hose erlauben würde am Arbeitsplatz zu erscheinen.

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Hi!

Aber

„Aber“ ist immer ein schlechter Argumentationsbeginn *g*

es gibt doch das Gleichstellungsgesetz!

Nö - kenne ich nicht.
Du meinst vermutlich das AGG http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006…

Aber mal etwas weiter ausgeholt:
Ein Dresscode würde für Männer einen Anzug mit Krawatte und für Frauen ein Kostüm oder Kleid oder Bluse-Rock-Kombi (oder suche Dir was aus) vorschreiben - als etwas, das zur Representation in der üblichen Geschäftswelt gehört.

Nach Deiner Theorie müsste ein Mann darauf bestehen dürfen, dass auch er im Kleidchen erscheint.
Immer noch der Meinung, hier würde diskreminiert?

GewO § 106 sagt
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. 2 Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. 3Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Schau mal hier ganz unten
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXIX…

LG
Guido

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Hallo!

Sachlich gesehen gebe ich dir natürlich recht, aber die Ausgangsfrage zeigt, wohin man kommt, wenn man die Argumente bestimmter (ich meine da bewusst nicht alle) feministischer Strömungen wirklich konsequent und geschlechtsneutral ernst nimmt.

Gruß
Tom