Hallo liebe Experten,
ich habe mich gerade durch die Wikipedia-Einträge zu DRG und GOÄ durchgearbeitet und ein paar Fragen sind unbeantwortet geblieben. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Dass die GOÄ gilt, wenn ich zu einem niedergelassenen Arzt als Privatpatient gehe, leuchtet mir ein. Doch wie ist das im Krankenhaus? Werden zusätzlich zu DRG-Kosten die GOÄ-Kosten abgerechnet oder sind sie in den DRG-Sätzen schon enthalten? Es gibt ja immer wieder Fälle, bei denen Ärzte bei ausländischen Patienten auf ihr Honorar bei Krankenhaus-OPs verzichten. Wie genau funktioniert das?
Wie erkenne ich an einer Rechnung, die mir vorliegt, ob sie nach Maßstäben der gesetzlichen KV oder für einen Privatpatienten abgerechnet wurde? Ich beziehe mich konkret auf diese Rechnung: http://advita.ru/de/DBar1de.php
Wieviele Punkte aus der DRG-Aufschlüsselung ( http://medizin.soellner.net/drg/drg_diagnose-tab-gan… in diesem Fall) müssen erfüllt sein, damit eine bestimmte DRG gerechtfertigt ist? Im vorliegenden Fall: Muss der Patient unbedingt länger als 95 Stunden beatmet worden sein?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Grüße
Anja
Ich beziehe mich konkret
auf diese Rechnung: http://advita.ru/de/DBar1de.php
Sorry, die Rechnungs ist natürlich unter http://advita.ru/img/dbar_spr1.pdf zu finden.
Hallo,
Dass die GOÄ gilt, wenn ich zu einem niedergelassenen Arzt als
Privatpatient gehe, leuchtet mir ein. Doch wie ist das im
Krankenhaus? Werden zusätzlich zu DRG-Kosten die GOÄ-Kosten
abgerechnet oder sind sie in den DRG-Sätzen schon enthalten?
Ja und nein. Zunächst einmal sind mit der DRG-Pauschale sämtliche
Kosten abgegolten. Wird bei Aufnahme in das Krankenhaus eine wahlärztliche Vereinbarung unterzeichnet, so fallen zusätzliche Kosten
nach der GOÄ an, diese sind aber durch den Rechnungssteller um 25%
zu mindern (bei technischen Leistungen, wie z.B.: Labor/Röntgen sowie bei Leistungen durch „Fremdinstitute“ um 15%)
Es gibt ja immer wieder Fälle, bei denen Ärzte bei
ausländischen Patienten auf ihr Honorar bei Krankenhaus-OPs
verzichten. Wie genau funktioniert das?
z.B.: das Krankenhaus stellt dem Mediziner - während seiner Freizeit -
Räumlichkeiten und Apparate kostenlos zur Verfügung…
Wie erkenne ich an einer Rechnung, die mir vorliegt, ob sie
nach Maßstäben der gesetzlichen KV oder für einen
Privatpatienten abgerechnet wurde?
gar nicht
Wieviele Punkte aus der DRG-Aufschlüsselung…
Diese Frage kann hier nicht beantwortet werde. Für weitere Informationen empfehle ich
http://drg.uni-muenster.de/index.php?menu=0
Gruß Joerg Koenig
Hallo Jörg,
danke für deine Antwort.
Dass die GOÄ gilt, wenn ich zu einem niedergelassenen Arzt als
Privatpatient gehe, leuchtet mir ein. Doch wie ist das im
Krankenhaus? Werden zusätzlich zu DRG-Kosten die GOÄ-Kosten
abgerechnet oder sind sie in den DRG-Sätzen schon enthalten?
Ja und nein. Zunächst einmal sind mit der DRG-Pauschale
sämtliche
Kosten abgegolten. Wird bei Aufnahme in das Krankenhaus eine
wahlärztliche Vereinbarung unterzeichnet, so fallen
zusätzliche Kosten
nach der GOÄ an, diese sind aber durch den Rechnungssteller um
25%
zu mindern (bei technischen Leistungen, wie z.B.:
Labor/Röntgen sowie bei Leistungen durch „Fremdinstitute“ um
15%)
Nur, um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe: Die GOÄ sieht den Betrag X für die Durchführung einer Prozedur vor. Wird diese im Rahmen der stationären Behandlung vom Wahlarzt durchgeführt, muss ich 0.75*X bezahlen. Wird die Prozedur aber bei mir als Privatpatienten ambulant durchgeführt, zahle ich den Betrag X. Richtig?
Wie erkenne ich an einer Rechnung, die mir vorliegt, ob sie
nach Maßstäben der gesetzlichen KV oder für einen
Privatpatienten abgerechnet wurde?
gar nicht
Wie unterscheiden sich dann die Abrechnungen für Privat- und GKV-Patienten? Der DRG bleibt ja gleich, also hätte ich angenommen, dass da noch ein zusätzlicher Faktor hinzukommt. Oder bezahlen etwa Privatpatienten genauso viel wie GKV-Mitglieder?
Wieviele Punkte aus der DRG-Aufschlüsselung…
Diese Frage kann hier nicht beantwortet werde.
Warum nicht? Gibt es hierfür keine allgemeinen Richtlinien? Ich meine, wenn ich mir so die Liste an Haupt-, Nebendiagnosen und Prozeduren, die zu einer DRG gehören, ansehe, dann wird doch klar, dass nicht bei jedem Patienten, der dieser Gruppe zugeordnet ist, alles davon zutrifft.
Für weitere
Informationen empfehle ich
http://drg.uni-muenster.de/index.php?menu=0
Danke, ich werd’s mir genauer ansehen.
Grüße
Anja
Hallo Anja,
noch ein paar Anmerkungen:
Die GOÄ sieht den Betrag X für die Durchführung einer Prozedur
vor. Wird diese im Rahmen der stationären Behandlung vom
Wahlarzt durchgeführt, muss ich 0.75*X bezahlen. Wird die
Prozedur aber bei mir als Privatpatienten ambulant
durchgeführt, zahle ich den Betrag X. Richtig?
Nein, gesetzlich Versicherte entstehen eben keine zusätzlichen Arztkosten. Erst wenn man die Wahlarztvereinbarung unterschreibt (und damit den Status „Privatpatient“ hat), muss man den auch bezahlen.
Die Höhe der GOÄ wird dabei immer um 25% gemindert (beim Belegarzt um 15%).
Gibt es hierfür keine allgemeinen Richtlinien?
Ich meine, wenn ich mir so die Liste an Haupt-, Nebendiagnosen
und Prozeduren, die zu einer DRG gehören, ansehe, dann wird
doch klar, dass nicht bei jedem Patienten, der dieser Gruppe
zugeordnet ist, alles davon zutrifft.
Klar, wenn man alles hat (Diagnosen, OPS, Prozeduren usw.) geht das durch einen zertifizierten Grouper und der gibt das Ergebnis aus. Nicht alles ist aber für eine korrekte Groupierung relevant.
Aus der Rechnung sind die entsprechenden Angaben leider nicht zu entnehmen (es gibt da wohl noch einen „beigefügten Ausdruck“), so dass selbst eine formale Prüfung nicht möglich ist.
Grüße, Bernhard
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