Guten Morgen
Ganz allgemein und sehr vereinfacht zur Abrechnung nach DRG:
Eine DRG setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen. Hierbei kommt es z.B. auf folgende Dinge an:
- Diagnose (ICD-10)
- Durchgeführte Maßnahmen (OPS)
- Dauer der Behandlung/Aufenthaltes
- Alter des Patienten
- Gewicht bei Säuglingen
- Beatmungszeit bei Beatmungspatienten
Diese Daten werden in einen Topf (Grouper) geworfen und am Ende erscheint eine DRG. Eine DRG ist ein Punktwert der mit einem Geldbetrag multipliziert wird. Dieser Endbetrag wird dann der Kasse in Rechnung gestellt.
Abrechnung von Belegärzten:
Die Abrechnung der Belegärzte bei stationären Fällen (Kassenpatienten) erfolgt über DRG direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Die Kasse zahlt die Kosten der jeweiligen DRG an das Krankenhaus. Sachkosten sind nicht extra abzurechnen und in der DRG beinhaltet.
Anders bei Abrechnungen außerhalb des DRG-Systems. Wenn Ärzte direkt mit Privatpatienten abrechnen, werden diese nach GOÄ (Gebürenordnung für Ärzte) abgerechnet. In der GOÄ ist es möglich Sachkosten abzurechnen. Welche das sind ist genau geregelt.
Auslagenersatz
Paragraf 10 GOÄ regelt die Berechnung von Kosten, die zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen in Ansatz zu bringen sind. Verstöße gegen die Bestimmungen des Paragrafen 10 GOÄ gehören zurzeit zu den häufigsten Anlässen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Ärzte wegen des Betrugsverdachts im Rahmen der Privatliquidation. Deshalb ist es wichtig, sich intensiv mit diesem Paragrafen zu beschäftigen. Der Paragraf 10 GOÄ ist in zwei Abschnitte unterteilt.
In Abschnitt 1 werden die Kosten bestimmt, die gesondert berechnet werden können. Diese Aufzählung ist in gewisser Weise auslegungsfähig, sodass in Abschnitt 2 bestimmt ist, was definitiv nicht als Auslage anzusehen ist und somit auch nicht in Rechnung gestellt werden kann. Gemäß Absatz 1 können Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, berechnet werden.
Weitere Infos zur Abrechnung von Sachkosten unter:
http://www.kassenarzt.de/index.php?nodeId=13922
Ganz allgemein zur Abrechnung nach GOÄ:
Nummer
Jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ mit einer Nummer, einer so genannten Gebührenposition, hinterlegt. Diese Nummer muss in der Rechnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, neben der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführt sein.
Infos zum Rechnungsaufbau:
http://www.derprivatpatient.de/arzt/arztrechnung/rec…
Hoffe ich konnte deine Frage beantworten. Wenn du weitere Infos brauchst, gerne per pn.
Schöne Grüße aus dem Hessenland
Thorsten