Hey,
du wohnst im Hausstand deiner Eltern? Haushaltsvorstand ist deine Mutter oder dein Vater. Somit auch Vorstand der Bedarfsgemeinschaft. Nicht du bekommst ALG2 sondern die Bedarfsgemeinschaft. Da dein Vater der Vorstand dieser BG ist wird das Geld an Ihn überwiesen.
Du kannst aber einen „Änderungsantrag“ bei der ARGE einreichen, den muss dein Vater auch unterschreiben. und da gibst du „dein“ Konto an.
Scheinbar musste wohl auch die Bankverbindung deins Vaters angegeben worden sein, denn §42 SGBII schreibt vor das die überweisung auf ein im antrag genanntes Konto zu erfolgen hat. Entweder da hat ein Bearbeiter geträumt und es ist noch von früher bei deinem Vater ein Konto gespeichert oder aber dein Vater hat auch ein Konto angegeben.
Weiterhin ist eine Drittüberweisung im FZZV Verfahren möglich. (So wirds z.B. mit der Miete gemacht wenn die direkt an den Vermieter überwiesen wird.) Dann gibst du für einen Betrag X dein Konto und für einen Betrag Y ein anderes Konto an.
Bzw. dein Vater macht das, da er Vorstand der BG zu sein schein.
LG