Dringe Frage HartzIV leistungsbescheid

HAllo,

ich bin 21 Jahre, wohne bei meinen Eltern der beide Vollzeit arbeiten.
Mein ALG I ist am 21.01.2012 abgelaufen und habe ein ALG II antrag gestellt.

Nun bekam komischerweise mein Vater den Leistungsbescheid. Die Leistung geht nun auch auf mein Vaters Konto.

Warum das ich habe doch den Antrag gestellt und angegeben das die Leistung auf mein Konto geht und bei mein Vater.

Hey,

du wohnst im Hausstand deiner Eltern? Haushaltsvorstand ist deine Mutter oder dein Vater. Somit auch Vorstand der Bedarfsgemeinschaft. Nicht du bekommst ALG2 sondern die Bedarfsgemeinschaft. Da dein Vater der Vorstand dieser BG ist wird das Geld an Ihn überwiesen.

Du kannst aber einen „Änderungsantrag“ bei der ARGE einreichen, den muss dein Vater auch unterschreiben. und da gibst du „dein“ Konto an.

Scheinbar musste wohl auch die Bankverbindung deins Vaters angegeben worden sein, denn §42 SGBII schreibt vor das die überweisung auf ein im antrag genanntes Konto zu erfolgen hat. Entweder da hat ein Bearbeiter geträumt und es ist noch von früher bei deinem Vater ein Konto gespeichert oder aber dein Vater hat auch ein Konto angegeben.

Weiterhin ist eine Drittüberweisung im FZZV Verfahren möglich. (So wirds z.B. mit der Miete gemacht wenn die direkt an den Vermieter überwiesen wird.) Dann gibst du für einen Betrag X dein Konto und für einen Betrag Y ein anderes Konto an.
Bzw. dein Vater macht das, da er Vorstand der BG zu sein schein.

LG

Zum Jobcenter und ändern lassen. MfG Conny

Hallo auch,

solange du bei deinen Eltern lebst, wird davon ausgegangen, dass sie dich unterstützen. Deshalb bekommt dein Vater den Bescheid und auch das Geld (vermute ich)
Gruß,DC

Hallo David,
bitte telefonisch bei deinem Jobcenter prüfen lassen.
Nur die kennen die Hintergründe.

Gruß
Wuddel

Hallo

selber einen ALG2-Antrag stellen kann man bereits ab 15. Unter 25 daheim lebend gehört man aber automatisch zur Bedarfsgemeinschaft/BG der Eltern http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html, solange man seinen eigenen Bedarf (= seinen Regelsatz +kopfanteilige Unterkunftskosten + eventuelle Mehrbedarfe, z.B. bei chronischer Erkrankung) noch nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Beim ALG2 werden zwar die Bedarfe und Einkommen jedes einzelnen BG-Mitglieds getrennt berechnet, aber BG-Vorstand ist in dem Fall dein Vater - und an den geht auch die Leistung für Eure Bedarfsgemeinschaft. Solange du zur BG gehörst, bezieht Ihr ggf. alle Leistungen vom Jobcenter - nicht nur du.
( -> wegen der Bedarfsanteilmethode", § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html )

Eventuell für deine Eltern relevant: http://hartz.info/index.php?topic=27.0

LG