Dringend

folgender sachverhalt:

meine mutter brachte vor 4 wochen eine lampe in ein An-und Verkaufgeschäft.Die wird dort, wenn sich kein käufer findet, zunächst 4 wochen aufbewahrt. jeder weitere Tag kostet 1 euro lagergebühr. in den vertrag, den meine mutter unterschrieb, stand nichts von dieser gebühr. an der wand in diesen geschäft, hang ein text der auf die Lagergebühr von 1 euro hinweist. bei vertragsunterzeichnung wurde aber meine mutter nicht darauf aufmerksam gemacht, das solch ein hinweis im geschäft aushängt.

muss jetzt meine mutter die lagergebühr bezahlen, obwohl sie nicht darauf hingewiesen wurde, und auch nichts im vertrag steht?

MfG
roberto

hallo,
entweder die Frage ist falsch formuliert, oder ich versteh sie nicht.
Soll Sie doch die Lampe nach den 4 Wochen, die jetzt genau um sind, wieder mitnehmen.
Sind ja demnach noch keine Gebühren angefallen.
Offenbar ist sie nicht so leicht verkäuflich und der Händler will mit dem Euro verhindern, daß sich lauter Ladenhüter ansammeln

Ulrich

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nach 4 wochen kann man sie wieder mitnehmen oder muss 1 euro/tag zahlen.
was der händler damit will ist eigentlich unwichtig. sondern hat er das recht die gebühr zu verlanger?

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woher hat Sie den nun die Information, offensichtlich
ists ja kein Geheimnis in dem Laden.
wieso sollte er (auch wenn es sich viel anhört)
nicht das Recht haben sich damit vom Plunder zu trennen?

hinweist. bei vertragsunterzeichnung wurde aber meine mutter
nicht darauf aufmerksam gemacht, das solch ein hinweis im
geschäft aushängt.

muss jetzt meine mutter die lagergebühr bezahlen, obwohl sie
nicht darauf hingewiesen wurde, und auch nichts im vertrag
steht?

Gabs denn wirklich keinen Verweis auf die AGB im Vertrag? Der Aushang ist m. W. völlig hinreichend, wenn auf die Gültigkeit der AGB im Vertrag hingewiesen wurde.

Gruss,
Schorsch

Gabs denn wirklich keinen Verweis auf die AGB im Vertrag? Der
Aushang ist m. W. völlig hinreichend, wenn auf die Gültigkeit
der AGB im Vertrag hingewiesen wurde.

Wenn die AGB Vertragsbestandteil geworden sind, ist aber immer noch zu prüfen, ob die einzelnen Bestimmungen nicht ggf. unwirksam sind. Dies wäre z.B. bei überraschenden Klauseln der Fall (§ 305c BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html).

wie stellst du es dir denn sonst vor?
Mal angenommen, die Lampe findet auch in den nächsten Monaten keinen Käufer und da deine Mutter sie auch nicht wieder will, steht sie die nächsten Jahre kostenlos in dem Laden? Ist es das, was du von dem Landenbesitzer verlangen möchtest?