Hallo,
Doch. Lies nach, was Du behauptet hast. Vergleich es der
Einfachkeit halber mit der Erklärung bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgesch%C3%A4ft
Oder schau ins Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html
Ja, sogar bei wikipedia steht drin: „Wirksame Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes Handeln (konkludent) z. B. Kopfnicken abgegeben werden …“
Ich habe auf Deine Behauptung geantwortet. Deshalb stand mein
Posting unter Deinem und das Zitat aus Deinem Posting, auf das
ich geantwortet hatte, über meinem Text.
Und genau der Sachverhalt, den du von mir zitiert hast, ist ein konkludent geschlossener Vertrag. A fragt: „möchtest du eine Dienstleistung haben, die Geld kostet?“ und B sagt „meine Kontonummer lautet …“. Ist ein konkludenter Vertrag. Das mit dem Beweiskram kommt dann auf der zweiten Stufe. Da sind wir uns schon einig 
Wenn wir dagegen von dem Sachverhalt ausgehen, den Pontius weiter vorne beschrieben hat mit dem „nein, dann möchte ich das nicht“ etc., dann ist das natürlich kein Vertrag. Was aber letzten Endes in der Praxis doch wieder dazu führt, das alles auf die Beweisbarkeit rausläuft, wie also der Richter das alles am Ende bewertet. Weil der Richter hat ja keinen „gegebenen“ Sachverhalt, sondern nur den sich vermutlich wiedersprechenden Parteivortrag!
Also peace und kein Grund rumzufrotzeln!
An alle ein schönes Wochenende!
C.