Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Sehr gerne, ich freue mich, wenn jemand Antworten hinterfragt.
Das ist mir klar. Also müsste doch analog dazu der Angerufene
(potentieller Kunde) zu dem Anrufenden (Bäcker)gesagt haben
"Ich möchte für 49€ an ihrem Lottospiel teilnehmen " damit ein
Vertrag zustande kommt. Hat er aber nicht.
Nein, eben nicht. Der Kauf der Semmeln ist auch wirksam, eben weil das Einpacken der Ware eine konkludente Willenserklärung ist. Sie bedeutet, dass der Bäcker das Kaufangebot annimmt, auch wenn er es nicht ausdrücklich sagt. Wenn man also am Telefon gefragt wird, ob man kostenpflichte Dienstleistungen in Anspruch nehmen will und gibt daraufhin die Bankverbindung an, muss man das objektiv als Annahme des Vertragsangebots werten. Der Außenstehende (Richter zB) fragt sich doch, warum sollte der Verbraucher sonst seine Bankverbindung angeben?
Das wurde doch m.E. eindeutig geschildert. Wenn gesagt worden
wäre:„Ja, ich möchte das kostenpflichtige Angebot annehmen.
Meine Kontonummer ist …“ , wäre ja auch einem jur. Laien
alles klar. Aber es wurde die Bankverbindung mitgeteilt und
gesagt, dass man es sich noch einmal überlegen möchte bzw.
dass man erst einmal Info-Material wünscht, bevor man sich
entscheidet.
Wie gesagt, für solche Einschränkungen wäre derjenige beweispflichtig, der sich darauf berufen möchte, also der Verbraucher.
Bei der 2.Version würde ich als Abzocker das auch so sehen wie
du, als Abgezockter aber nicht.
Entscheidend ist doch aber, wie der Richter das sieht.
Und der hat auf der einen Seite einen Zeugen, der natürlich in gewisser Hinsicht parteiisch ist, weil er bei der Firma arbeitet, aber er ist eben nur Angestellter und nicht etwa der Geschäftsführer. Wäre schlimm, wenn ein Angestellter von vorneherein als unglaubwürdig gilt, nur weil er bei der Firma arbeitet, bei der er aussagt.
- selbst wenn der Angestellte als Zeuge auftreten würde, ist
es doch naheliegend, dass er parteiisch ist und
- als Zeuge wird er wohl danach befragt werden, was gesagt
wurde, aber der Richter wird ihn doch wohl kaum um eine
juristische Bewertung der Sachlage bitten und schon gar nicht
ihr folgen müssen.
Klar nicht. Aber wenn der Zeuge sagt „ja, also ich hab der Dame gesagt, wir bieten ihr das und das an, und sie war einverstanden und hat mir ihre Bankverbindung gegeben“ - dann kann der Richter doch gar nicht anders, als das als Vertrag zu bewerten.
Wieso soll der Verbraucher was beweisen müssen? Er will doch
gar nichts von ihr, sondern sie von ihm das Geld.
Weil das so ist
Grundsätzlich muss derjenige das beweisen, auf was er sich berufen will. Heißt - die Firma ist beweispflichtig für das Zustandekommen des Vertrags, siehe oben, kann sie objektiv (ob das _richtig_ ist sei dahingestellt). Will man sich dagegen wehren muss man diese „Abwehrmittel“ beweisen.
Das ist mir echt zu hoch. Wieso besteht faktisch ein Vertrag?
Nur weil die Firma das behauptet?
Bei einer konkludenten Willenserklärung bestünde faktisch ein Vertrag.
Das mit dem „ich will mir das nochmal überlegen“ ist ja gerade der Grund, warum der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht für bestimmte Vertrags"arten" eingeräumt hat. Aber solange dieses Widerrufsrecht nicht ausgeübt wurde (innerhalb der Frist!) gilt der Vertrag als geschlossen.
Interessant wäre es doch zu wissen, wie die Gerichte in
solchen Fällen tatsächlich entschieden haben.
Es gibt wahrscheinlich wenig bis gar keine Entscheidungen, weiß ich aber nicht und ich mag jetzt ehrlich gesagt auch nicht suchen. Die meisten dubiosen Firmen lassen es dabei, den Verbraucher zu verunsichern und schicken Mahnungen über Inkassobüros oder Anwälte, weil viele dann auch tatsächlich bezahlen, siehe die zahlreichen Beiträge bei Akte 2011 zB.
Viele Grüße
C.