Hallo!
Brauche wegen Jobwechsel dringend Auskunft bezüglich der Erfüllung der Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld 1.Die Regel lautet ja:„innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate am Stück beschäftigt“.
Ich arbeite nun seit Abschluss meines Studiums genau 10 Monate, der Vertrag endet diesen Monat am 28. (=Samstag). Der neue Arbeitgeber - befristeter Vertrag (9 Monate) - will nun seinen Vertrag nicht am 29. (=Sonntag) beginnen lassen sondern erst am 30. (=Montag). Mit der Begründung, dass ich nicht an einem Sonntag anfange zu arbeiten sondern Montag.
Somit wäre ich am Sonntag, den 29.1. nirgends angestellt.Erfülle ich trotzdem die Anwartschaftszeit? Oder ist es dann tatsächlich so, dass ich nach Ablauf dieses Vertrages u.U. keinen Anspruch habe, obwohl ich defacto fast zwei Jahre beschäftigt war?
Hallo!
…Die Regel lautet ja:„innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate am
Stück beschäftigt“.
Nein, denn diese Regel gibt es nicht
Schau mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Gruß
Andreas G.
Hallöchen!
Ich habe da auch mal eine dringende Frage.
Ich war im Jahr 2003 6 Monate beschäftigt, im Jahr 2004 3 Monate und im Jahr 2005 8 Monate. Macht zusammen 17 Monate. Zwischendurch habe ich Leistungen wie ALG 1 Und ALG 2 bezogen. Nun musste ( 15.12.2005 )ich wieder ALG 2 Beantragen aber ich frage mich, ob ich nicht die Anwartschaft erfüllt habe, denn ich war doch sogesehen in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt. Ok mit aussetzern aber zählt das dann nicht? oder Darf man in der Zeit in der man zuhause ist keinen Leistungsbezug haben?
Wäre euch dankbar wenn ihr mich Antworten könnt.
Gruß Renee