und zwar fahre ich jeden morgen auf den weg zur arbeit(bzw. auf dem weg nach hause) an einer blitzerampel vorbei.
eigentlich sollte man meinen, dass ich diese ampel kenne und speziell darauf achte.
das mache ich auch gewöhnlich…
bis auf einen abend, wo ich schwer in gedanken war…
die ampel schaltet auf gelb um, ich denke „ahh, die zwickts noch“, geb gas, MERKE, hops, die blitzerampel-- geh vom gas runter --zum bremsen war es aufgrund der glätte etwas spät - und drück also wieder drauf
hab die ampel im augenwinkel noch auf rot umschalten sehen und zack war ich drüber
nur war ich auch mit einem „zack-zack“ geblitzt worden–> schöne scheisse!!
auf jeden fall habe ich am freitag ein formular zur „anhörung des betroffenen wegen einer verkehrsordnungswridigkeit“ von unseren freunden in grün bekommen.
um da jetzt keinen mist reinzuschreiben, meine frage–>
Hallo,
i.allg. haben die ein Foto in bester Qualität von Dir. Wenn Du der Halter des Fahrzeugs bist, sehe ich da kaum eine Chance sich aus der Affäre zu ziehen.
das die ein foto von mir haben ist gewiss-
um das gehts mir auch nicht- sondern was schreibt man als stellungnahme —> oder ist die stellungnahme nur dafür, falls man nicht selbst am steuer gesessen hat?
oder schreibt man rein, wies sichs zugetragen hat, „blöd gelaufen, sorry…“ ???
danke
gruß
rasta
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Hallo,
eigentlich dient das Anschreiben nur dazu, ob die einen Haken dahinter machen können (Du gibt’s es zu) oder ob dererseits Beweismittel (das Foto) aufgefahren werden müssen. Ich würde zwar nicht gerade reinschreiben, daß Du aus Prinzip nie an roten Ampeln hälst *g* aber jede andere vernünftige Darstellung (z.B. einfach übersehen oder die Wahrheit) ist ok - an den Punkten die man bekommt und der Kohle die man dafür bezahlen muß ändert das ohnehin nichts.
Gruss
Enno
PS: Im Falle eines Notfalltranssports (Schwerkranker oder Schwangere) könnte die eigene Stellungnahme (+ Beweise) sicher die Situation verändern.
in der Regel ist es am besten zu dem Vorfall gar nicht Stellung zu nehmen (Aussageverweigerungsrecht). Dies darf auf keinen Fall zu Deinem Nachteil ausgegelegt werden.
Wenn dann der Bescheid kommt, kannst Du entscheiden was Du tun willst.
In der Regel ist es am billigsten einfach zu bezahlen. Sollte es zu einem Fahrverbot o.ä. kommen hilft vielleicht ein Anwalt. Allerdings ist kaum etwas zu machen, wenn Du den Verstoß schon zugegeben hast.
Da immer die Gefahr besteht, dass eine Stellungnahme (besonders wenn von einem Laien formuliert) als Geständnis gewertet werden kann, noch einmal: Zunächst vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
die einfachste Möglichkeit: schreib nichts, gib nur deine Personalien an, sonst nichts.
Wenn du meinst, etwas schreiben zu müssen: auf keinen Fall angeben, dass du wegen der Glätte nicht mehr halten konntest - es kommt dann nämlich noch ein Verfahren wg. Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit hinzu (§ 3 StVO).
Wenn die Ampel jedoch schon länger als eine Sek. Rot war, dann droht ein Fahrverbot - schalte dann am Besten einen RA ein.
oder schreibt man rein, wies sichs zugetragen hat, „blöd
gelaufen, sorry…“ ???
Das wäre ehrlich - und nach meiner Auffassung die einzig richtige Verhaltensweise.
Allerdings finde ich es schon seltsam, nur vom Gas zu gehen, weil man weiß, dass da ein „Blitzer“ ist - wäre es nicht sinnvoll, sich einfach grundsätzlich der StVo anzupassen???
Gruß,
Anja
Die nach 30 Jahren FS noch nie für mehr als falsches Parken bezahlen musste…
oder schreibt man rein, wies sichs zugetragen hat, „blöd
gelaufen, sorry…“ ???
Das wäre ehrlich - und nach meiner Auffassung die einzig
richtige Verhaltensweise.
das würde ich auch gerne schreiben und auf gnade hoffen…
Allerdings finde ich es schon seltsam, nur vom Gas zu gehen,
weil man weiß, dass da ein „Blitzer“ ist - wäre es nicht
sinnvoll, sich einfach grundsätzlich der StVo anzupassen???
ich weis nicht, wie du oder andere es handhaben- wenn ich die ampel in unmittelbarer reichweite habe(bzw. es so einschätze) und diese wird gelb- geb ich gas um noch drüber zu kommen.(laut interview mit einem polizisten ist dies sogar erwünscht)
das dient dem verkehrsfluss
natürlich nicht bei blitzampeln --und wäre ich nicht so in gedanken gewesen wär mir das auch nicht passiert
Gruß,
Anja
Die nach 30 Jahren FS noch nie für mehr als falsches Parken
bezahlen musste…
hab zwar den führerschein noch nicht so lange wie du, bin aber sehr viel mit dem auto unterwegs(min 30000 km pro jahr) und musste bis auf einmal blitzen in holland(55 km statt erlaubter 50) auch nur strafzettel fürs falschparken zahlen…
bin aber dennoch ein flotter, flüssiger fahrer , SO!
ich unterstelle DIR, du wohnst auf dem land, fährst einen 50ger motorroller oder traktor und blitzampeln gibts bei euch nicht
Vollbremsung ist unzumutbar wenn man einen Hintermann der im Kofferraum landet.
Ist die Zeit zu kurz um dem Rückspiegel Blick zu tun fahre weiter.
Ich würde mal sagen daß Du einen Hintermann hattest und deshalb nicht brensen konntest ?? stimmt das ?
Frohe Weihnacht johannes
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Du kreuzt NEIN an und machst keine weiteren Angaben, wenn Du Dir sicher bist, daß die kein Foto im KBA von Dir zum Vergleich haben, das ist dann so, wenn Du noch NICHT den neuen EU-FS hast.
Du kreuzt JA an, machst Angaben zur Person, das wars dann und bezahlst den Scheiß wenn der Bußgeldbescheid kommt. Aber:
Weniger als 1sec rot: 50€ 3Pkt
Länger als 1sec rot: 125€ 4Pkt 4 Wochen Freifahrt bei Bus und Bahn )
ich unterstelle DIR, du wohnst auf dem land, fährst einen
50ger motorroller oder traktor und blitzampeln gibts bei euch
nicht
ich wohne in der zweifelhaften Kapitale Frankfurt am Main, die ständig am Hungertuch nagt, da blitzt es ständig… Traktoren habe ich außer beim Faschingszug hier nie auf den Straßen gesehen und alle motorbetriebenen Zweiräder hasse ich, seit eine Freundin von mir damit (im Stadtverkehr von einer 80jährigen Omi, die nicht mehr richtig gucken konnte) vom Sitz geholt wurde und starb.
Du kreuzt NEIN an und machst keine weiteren Angaben, wenn Du
Dir sicher bist, daß die kein Foto im KBA von Dir zum
Vergleich haben, das ist dann so, wenn Du noch NICHT den neuen
EU-FS hast.
Hallo Dennis,
die Variante 1 ist Unfug. Das Foto gibt´s nicht im KBA, sondern im Einwohnermeldeamt bzw. vergleichen die netten Damen und Herren vom Außendienst auch gerne mal an der Tür.
Wenn kein echter Rechtfertigungsgrund vorliegt - ärgern, zahlen, besser aufpassen!
Gruß vom Dachs
Du kreuzt NEIN an und machst keine weiteren Angaben, wenn Du
Dir sicher bist, daß die kein Foto im KBA von Dir zum
Vergleich haben, das ist dann so, wenn Du noch NICHT den neuen
EU-FS hast.
Nö.
Ich habe immer die Polizei vor Ort ermitteln lassen.
Da freut sich dann die halbe Nachbarschaft, wenn die in Uniform auftauchen und sagen „Wir ermitteln gegen…“, und dann das Foto zeigen.
Erst wenn das nicht zu einem Erfolg führt, darf die Bußgeldbehörde im Einwohnermeldeamt das Foto einsehen.
Eine Anfrage beim KBA ist nicht nötig.
Länger als 1sec rot: 125€ 4Pkt 4 Wochen Freifahrt bei Bus
und Bahn )
Freifahrt???
Auch noch Schwarzfahren wollen???
Ich empfehle, eine Fahrkarte zu kaufen.
der hintermann konnte auf jeden fall noch vor der ampel
bremsen…
Falsch, mit Hintermann ist die Vollbremsung unzumutbar. Risiko reicht, daß der auffährt. Klar.
ebenso frohe weihnacht
gruß
rasta
Vollbremsung ist unzumutbar wenn man einen Hintermann der im
Kofferraum landet.
Ist die Zeit zu kurz um dem Rückspiegel Blick zu tun fahre
weiter.
Ich würde mal sagen daß Du einen Hintermann hattest und
deshalb nicht brensen konntest ?? stimmt das ?
Frohe Weihnacht johannes
hallo,
und zwar fahre ich jeden morgen auf den weg zur arbeit(bzw.
auf dem weg nach hause) an einer blitzerampel vorbei.
eigentlich sollte man meinen, dass ich diese ampel kenne und
speziell darauf achte.
das mache ich auch gewöhnlich…
bis auf einen abend, wo ich schwer in gedanken war…
die ampel schaltet auf gelb um, ich denke „ahh, die zwickts
noch“, geb gas, MERKE, hops, die blitzerampel-- geh vom gas
runter --zum bremsen war es aufgrund der glätte etwas spät -
und drück also wieder drauf
hab die ampel im augenwinkel noch auf rot umschalten sehen und
zack war ich drüber
nur war ich auch mit einem „zack-zack“ geblitzt worden–>
schöne scheisse!!
auf jeden fall habe ich am freitag ein formular zur „anhörung
des betroffenen wegen einer verkehrsordnungswridigkeit“ von
unseren freunden in grün bekommen.
um da jetzt keinen mist reinzuschreiben, meine frage–>