DRINGEND! Arglistige Täuschung beim Mietvertag?

Ich habe vor 3Jahren eine Wohnung bezogen.Nach kurzer Zeit fiel mir auf, das meine Schlafzimmerwand, die an die Nachbarwohnung grenzt fast gar nicht schallisoliert ist. Es sieht zwar aus wie eine Wand, hat aber die gleiche Geräuschübertagung wie ein Vorhang!!
Nach einem Jahr habe ich erfahren, dass diese beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen vorher eine Wohnung war und erst kurz vor meinem Einzug separiert worden sind.
Jetzt kommt der Hammer:
Ein anderer Nachbar hat mir jetzt gesteckt, dass ich den Strom und die Heizung von einem Zimmer des Nachbarn mitbezahle, da das bei den Umbauarbeiten nicht getrennt worden ist. (Zitat:„da müssen Sie sich halt von denen 5 Euro geben lassen!“)
Auf meine Email hat mein Vermieter die ganze Sache zugegeben meinte aber auch,das ich mir halt 5 Euro geben lassen solle.Super!
Ich bin der Meinung, das der Vermieter mich vor Abschluss des Mietvertrages darauf hätte hinweisen müssen (arglistige Täuschung?).Was soll ich Eurer Ansicht tun.Der eine Nachbar ist nach 2,5 Jahren unbekannt verzogen und die neuen wussten auch von nix…

Hallo, nehmen Sie sich einen Anwalt. Viele Grüße

Das ist der klassische Fall für anwaltliche Hilfe.

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Vermieter vor oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder auf Fragen falsch geantwortet hat. Die Anfechtung des Mietvertrages.d.h. die Aufhebung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vermieter erhebliche Mängel verschwiegen hat. Lass dich vom Anwalt beraten, ob der Vermieter dir die Umzugskosten bezahlen muss.

Etwas anderes ist es bei den Betriebskosten. Hier hast du einen Anspruch auf Rückzahlung gegen den Vermieter, nicht gegen andere Mieter. Wie du deine Ansprüche geltend machen kannst, ob durch Einstellung der Betriebskostenvorauszahlung, ob durch Forderung, die bisher angefallenen Betriebskosten müssen neu bearbeitet werden und die zuviel gezahlten Beträge sind dir vom Vermieter zu erstatten, solltest du ebenfalls mit Anwaltshilfe klären und durchsetzen lassen.

Ich kann dir nur raten, gehe damit zum Rechtsanwalt oder aber, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, gehe zum Mieterverein. Und du musst dir darüber klar sein, was du erreichen willst, sofort ausziehen oder sofortige Schallisolierung, wenn Schadensersatz, Berechnung der Höhe. Mir verschlägt es bei soviel Frechheit des Vermieters wirklich die Sprache.

Ich drück dir die Daumen.

Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Das Trennen der Stromkreise ist kein großer Akt.Setz dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung des Mangels.Wegen der dünnen Wand kannst du so nicht vorgehen , es sei denn es ist ein Neubau.Aber wenn der Vermieter Dich als Mieter behalten will , könnte er auch da noch was machen.Nach Ablauf der 14 Tage minderst du die Miete (nicht die Betriebskosten !!) um 10%. Das sollte angemessen sein.
Besser ist es aber vorher einen Weg mit dem Vermieter zu finden !!!

Hallo,
ist nicht meine Fachrichtung, aber ich bin der Meinung, dass da nur ein Fach-Anwalt helfen kann.

wünsche viel Erfolg, lG

Hallo,
ist nicht meine Fachrichtung, ich bin der Meinung, dass da nur ein Fach-Anwalt helfen kann.

wünsche viel Erfolg, lG

Zum Anwalt gehen, Mangelanzeige wegen Schallschutz an Vermieter schreiben.
Anzweifeln, dass es sich aufgrund fehlenden Schallschutzes um ABGESCHLOSSENEN (Baurecht!) Wohnraum
bzw. überhaupt um Wohnraum handelt. Wenn kein Wohnraum, dann keine Wohnraummiete.
Mietzahlungen einstellen, bis der Mangel (Schallschutz) behoben ist.
Aber trotzdem vorher Anwalt fragen!

MfG
Feßer

Das ist wirklich ein dicker Hund.
Hier liegt wie sie schon schreiben, arglistige Täuschung vor.

Ich würde mit der ganzen Sache zum Anwalt gehen. Wenn der Hauswirt derartig reagiert und sie bewußt im Unklaren läßt, so nach dem Motto einer ist ja da zum zahlen, wird er auch nicht die Kosten des Mieters neben dem Vorhang übernehmen.
Sie könnten diese jedoch mit einem Schreiben über die Miete absetzten. Was der Hausvermieter macht und wie der an sein Geld kommt, kann ihnen schlicht egal sein. Ich denke auch mit 5 Euro ist die Sache nicht wirklich geregelt. Wer weiß was da noch im Moment unbekannt ist. Jedenfalls würde ich den Vermieter ansprechend und fragen wie er das gedenkt zu regeln, sonst lassen sie es regeln durch einen Anwalt. Klar die Kosten sind (falls sie nicht finz. angeschlagen sind und PKH beantragen können) erst mal bei ihnen, aber sie gehen auf den Vermieter über.
Spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und bei dem wird dem Vermieter Hören und Sehen vergehen.
Ganz privat ein Tipp - suchen sie sich eine neue Wohnung.
Gruss Barbara Natzschka

erstens kommt es darauf an, wo du wohnst. gibt es genügend alternativwohnraum, so ziehe einfach aus. bekommst du so einfach eine wohnung nicht, so solltest du zusammen mit dem zust. abrechnungsunternehmer + deinem vermieter über vergangene und künftige abrechnungsverteilerschlüsel sprechen und eine saubere lösung suchen. wenn der heizkörper im nachbbarzimmer ein eingenes erfassungsgerät hat, so ist sein verbrauch in der wohnung erfasst und nicht auf deiner abrechnung.
überdies sollte aus eine etwas dünneren wand kein elafant gebaut werden. dein vermieter sollte (…und nicht nur wegen dir, sondern auch für dei zukunft) handvoll euro in die hand nehmen und die wann mit trockenbau aufdoppeln.

…selbstverständlich einen mietrechtsanwalt bzw den mieterverein aufsuchen!
mfg, udo

Hallo zuckerwattenlara
in diesem Fall rate ich dir dringend rechtlichen Rat bzw. Unterstützung einzuholen.
Sei es über einen Anwalt für Mietrecht, verein für Mieterschutz oder öffentliche Rechtsauskunft.
Anders wirst du hier nicht zu deinem Recht kommen u. weiterhin Stromkosten für deine Nachbarn mit zahlen dürfen.
Liebe Grüße
Heike

Hi
klar ist das eine Täuschung. Ich würde sofort den weg zu einem Juristen aufnehmen. Wohin die letzten Mieter gezogen sind darf dich nichtberühren, denn diese sind dir gegenüber zu nichts verpflichtet. einzig alleine der Vermeiter haftet für diese Sache.
gruß Peter

Hallo Zuckerwattenlara,

tja - ich hatte schon ähnlich wüste Erlebnisse mit meinem ehemaligen Vermieter. Das Problem ist - du musst beweisen dass die ganze Sache wie von dir geschildert stattgefunden hat. Für den IST-Fall brauchst du einen Gutachter der dir bestätigt, dass der Stromanschluss falsch gelegt IST. Für den WAR-Fall eigentlich deinen ehemaligen ‚Nachbarn‘ oder Zeugen die bestätigen, dass der Stromanschluss wie jetzt vorhanden, schon damals vorlag und bei Vertragsabschluss nicht erwähnt wurde. Wenn dein Vermieter den Tatbestand schriftlich bestätigt hat, bist du schon mal besser dran. In jedem Fall zum Anwalt geben - und natürlich klären, ob du schon wieder den Strom (dieses Mal vom neuen) Nachbarn mitzahlst. Von 5 Euro im Monat kann so, oder so nicht die Rede sein.
Ohne Anwalt sehe ich keine Chance für dich Recht oder Geld zurück zu bekommen.
Viele Glück und Beileid für einen weiteren betrügerischen Vermieter.

Christian

Hallo,
es handelt sich hier um einen verdeckten Mangel an der Mietsache.
Hier muss man den Vermieter schriftlich auffordern, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen. Dazu gehört sowohl eine schall- und brandschutzgerechte Wohnungstrennwand, als auch eine der Wohnung zuzuordnende Elektrik.
Diese Forerung muss terminlich fixiert werden, d.h. Termin vorgeben (max. 4 Wochen). Danach wäre der Vermieter in Verzug. Dann wird rechtliche Hilfe notwendig, Mieterverein oder RA.
Gleichzeitig empfehle ich einen Schadenersatzanspruch anzumelden, der nach Erfüllung der Forderungen fällig wird. Die Höhe kann man verhandeln, sollte sich aber vorher seine Strategie zurecht legen, der Vermieter wird immer versuchen zu tricksen!!
Dazu gehört neben der Stromkosten auch eine angemessenen Mietminderung für die gesamte Mietzeit: bei einem verdeckten Mangel kann auch rückwirkend gemindert werden. Hier empfehle ich rechtliche Beratung.
Gruß suver

Liebe Ratsuchende,
der Vermieter hat dafür zu sorgen, daß die Strom- und Heizungszähler den Verbrauch der jeweiligen Wohnung korrekt messen. Wenn Ihre Abrechnung den Verbrauch der Nachbarwohnung enthält, muß der Vermieter dafür sorgen, daß Ihnen die Mehrkosten erstattet werden. Schwierig ist allerdings, herauszufinden, wie hoch diese Mehrkosten tatsächlich sind. Zur Not können Sie diese nach der Wohnfläche berechnen, wenn andere Anhaltspunkte fehlen.
Solange der Vermieter hier nicht für Klarheit sorgt, können Sie die monatliche Nebenkostenvorauszahlung entsprechend mindern.
Auch die Miete sollten sie mindern, und zwar wegen der mangelhaften Schallisolierung der Schlafzimmerwand (Trockenbau?).
Fordern Sie den Vermieter schriftlich und unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. Wegen des Stroms sollten Sie sofort mindern, verrechnen Sie auch gleich den Schaden, der Ihnen in der Vergangenheit entstanden ist.
Viel Glück!

Hallo,
das ist auf jeden Fall Täuschung, würde ich sagen.

Ich würde mir den Betrag ausrechnen und schriftlich vom Vermieter fordern.
Außerdem würde ich schriftlich fordern, dass die Leitungen entsprechend getrennt werden.

Also ganz so einfach wie der Vermieter sich das denkt ist es sicherlich nicht. Leider kann ich dir hier keinen Rat geben da ich hier ehrlich gesagt überfragt bin. Informier dich am besten beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt speziell für Mietrecht.

Viel Glück und alles gute.

Hallo,
Du solltest darauf drängen (schriftlich) dass der Strom und die Heizung umgehend getrennt werden. Ebenso eine Schallisolierung zur Nachbarwohnung. Bis zum Abschluss der Arbeiten empfehle ich Dir die Miete um 50% zu kürzen. In dem Schreiben an den Vermieter solltest Du auch erwähnen, dass Du dir anwaltliche Schritte wegen arglistischer Täuschung vorbehältst.

Viel Erfolg und Gruß
Udo

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG