DRINGEND! Autokauf! Falsche Angaben Kaufvertrag!

hallo!

ich brauche dringend ein wenig hilfe!

ich habe mir am samstag ein auto angesehen und dieses heute bezahlt und abgeholt!

auf dem kaufvertrag sowie auf der heute erhaltenen rechnung steht erstzulassung 01.2006!auf dem fahrzeugschein sowie -brief steht ab 03.2005!
dieses ist mir leider erst 2 stunden später bei einem bekanten aufgefallen!
und der wagen hatte 3 vorbesitzer und nicht 2 wie versprochen!

desweiteren ist das serviceheft in einer anderen sprache (kein englisch sondern was anderes) aber die einträge sind allesamt von autohäusern in deutschland gemacht worden! wieso ist dieses nicht auf deutsch (hersteller ford)?

aber nun weiter zu meinem problem!
da das auto 10 monate älter ist als beim gespräch angegeben (kaufvertrag internet usw.) hat es ja einen erheblich geringeren wert!

wie geh ich nun am besten vor und könnte man zur not vom kaufvertrag zurücktreten wenn der verkäufer nicht einlenkt?
ich unterstelle dem verkäufer keine absicht da dies ein interner fehler zu sein scheint!
falsche eingabe bei anlieferung was bis heute keiner bemerkt hat!

danke für die antworten!
irgendwelche schuldzuweisungen oder ähnliches kann ich zur zeit nicht gebrauchen also bitte nur antworten die mir weiterhelfen!

ich will morgen (gegen 10) gut auf das gespräch mit dem autohändler vorbereitet sein damit ich am ende nur das bezahle was der wagen auch wert ist denn für sein 2005 baujahr ist er nicht schlecht nur zu teuer!

ich brauche dringend ein wenig hilfe!

DANKE!!!

Hallo borchy

Ich gehe davon aus das es ein Reimportauto ist.

  1. kannst du beweisen was er beim Internet / Gespräch gesagt bzw. geschrieben wurde über vorbesitzer und Alter nur dann hast du wirklich gute Karten.
  2. meines Wissen kannst du innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zuücktreten.
    Sollte der Autohändler nicht einlenken solltest du zum Anwalt gehen.
    wünsche dir viel Glück und das es ein gutes Ende nimmt

Grüsse Xander70

Ps: würde mich Interessieren wie die Geschichte aus geht.

Hallo Borchy,

verwechselst Du vielleicht Erstzulassung mit Baujahr?

Über den Wert lässt sich streiten, wichtiger wäre, wurden Dir auch andere Sachen wie Unfälle etc. verschwiegen?

Ich weiss nicht bei was für einem Händler Du warst. Bei mir wurde damals der KM - Stand nachweislich zurückgedreht und ich konnte das Auto zurückgeben. Wenn es kein 0815 Gebrauchtwagenhändler ist, sollte es kein Problem geben. Ansonsten hast Du ja die Option einen Anwalt einzuschalten. Ein direktes Rücktrittsrecht hast Du nicht, das ist nur bei Fernabsätzen der Fall. Du kannst auf eine Wandlung beharren aufgrund von arglistige Täuschung.

In solchen Fällen bevorzuge ich meinen Rechtsanwalt…

Hoffe das Dir das geholfen hat.

Hallo Borchy,
sorry für die späte Antwort, aber ich habe Deine Frage erst soeben gelesen. Das ist alles in allem eine rechtliche Frage, die eigentlich nur ein Anwalt verbindlich beantworten kann. Hast Du denn eine Rechtsschutzversicherung? Oder bist Du in einem guten Automobilclub? Dann kannst Du Dir eine kostenlose Rechtsberatung für diesen Fall geben lassen. Die Sache scheint zwar eindeutig zu sein - falsche Angaben im Kaufvertrag, die Dir ein Rücktrittsrecht gewähren müssten –, aber sicher ist sicher! Falls Du keinen Rechtsrat einholen kannst, solltest Du dem Verkäufer klarmachen, dass Du auf der Wandlung des Kaufvertrages bestehst - oder darauf, dass er Dir mit einem Nachlass entgegenkommt. Frage ihn auch, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Re-Import handelt, und lass Dir die Aussage schriftlich bestätigen. Solche Fahrzeuge sind zwar nicht schlechter als die hierzulande ausgelieferten, können aber eine andere Serienausstattung aufweisen - meist eine geringere. So ist zum Beispiel das Fahrstabilitätssystem ESP (heißt bei den einzelnen Marken auch anders) bei Modellen für das europäische Ausland nicht immer ab Werk eingebaut, dito ABS. Wenn der Verkäufer nicht einlenkt, bleibt Dir nur der Klageweg - aber mit den besten Gewinnchancen.
Einstweilen viel Erfolg,
Frankenjack

Sorry das ich erst heute antworte.
Denke mal du solltest preisnachlass verlangen, allerdings ohne Anwalt ,Rechtsschutz usw. ist es schwer sein recht zu bekommen!?

Versuche einfach gut zu schauspielern, aber mit guten benehmen , nicht wild west mässig :wink:.Konkret die falschen angaben nennen !
Ansonsten war es früher so das , wenn vom Kaufvertrag zurückgetreten wurde, der Verkäufer 15 fünfzehn prozent der kaufsumme verlangen durfete als entschädigung.
Überlege gut ob sich das rechnet, oder wenn du den Wagen behalten willst , verlange 15 prozent nachlass.

Wenn sich nichts ergibt was für dich günstig ist, ja dann ab zum Anwalt!