DRINGEND: Darf ich als bevollmächtigter Angehöriger bei einem Pflegegutachten des MDK ausgeschlossen werden?

Vor zwei Jahren wurde ich aus pragmatischen Gründen Bevollmächtigter für meinen OPA gegenüber der Krankenkasse. Jetzt, durch eine rapide Form der Demenz, will er die ganze Familien nicht sehen und ist zum Teil Paranoip (Hammer dabei). Sein Pflegedienst soll ihn schützen. Jetzt steh die reguläre Begutachtung seiner Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst d.Krankenkassen an. Ich wurde wieder eingeladen. Aber der Pflegedienst verbietet mir, dort zu seiner Wohnung, geschweige rein, zu kommen. Das will ich aber, weil ich wissen will wie es ihm geht. Habe ich ein Recht auf Teilnahme? Darf der Pflegedienst mir das verbieten? (Mögllichst mit Quellen- Gesetz reicht, ich guck dann durch). Danke!!!

Hallo,
der Pflegedienst hat keinerlei Recht einem Angehörigen zu verbieten bei der MDK-Begutachtung anwesend zu sein, zumal dieser Angehörige auch noch der Bevollmächtigte ist. Lediglich der MDK selbst könnte auf die Nichtanwesenheit bestehen, wenn er sich bei der Begutachtung durch den Angehörigen behindert fühlen könnte. Mit einem passenden § kann ich leider momentan nicht dienen - ich empfehle aber dringend sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, damit diese dem Pflegedienst sagt was Sache ist. Aus der Praxis kann ich berichten, dass wir als Kasse den Angehörigen sogar immer dringend geraten zu haben bei der Begutachtung anwesend zu sein, zum Einen weil es schon sein kann, dass Angehörige etwas mehr über die Behinderung ausführen können als der zu Pflegende selbst (" Ich kann noch alles selbst") und zum Anderen - wenn es zum Widerspruch kommt, dann ist die Ausgangsposition
für den Widerspruch schon besser.
Gruss
Czauderna

Nein, natürlich nicht.

Ich denke, es ist der Opa selber, der den Angehörigen nicht sehen will.

Und der Enkel hat ja nur irgendeine Vollmacht, er ist ja anscheinend nicht Betreuer.

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Sach ma, kannste oder willste nicht lesen?
Da oben steht groß und breit, dass der Pflegedienst dies nicht will und Du drehst den Sachverhalt hier einfach um, geht´s eigentlich noch?
Fragt sich sehr erbost ramses90

Selbst wenn er nicht Betreuer wäre, wäre er immer noch Bevollmächtigter.
Geht doch nix über ´n gepfegtees 1/8 Wissen von RotAlge. ramses90

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Kannste bitte mal damit aufhören Dein Unwissen hier kund zu tun oder trollste absichtlich hier in der Gegend rum. ramses90

Du scheinst irgendwie durch eine vernebelte Brille zu schauen:

Opa will nicht. Enkel ist nicht Betreuer. Aus die Maus.