ich und meine Frau passen nicht mehr zueinander, zumal
sie an Depressionen leidet, welche ich nicht mehr
ertragen kann.
Nun will sie heute abend auswärts mit den Kindern
übernachten (Frauenzentrum oder so.) und hat mir dies
soeben mitgeteilt. Da wir uns nicht groß verkracht
und auch nicht geschlagen haben oder ähnliches,
sehe ich keinerlei Anlass für diese Aktion
und habe ihr dies auch soeben mitgeteilt.
Da wir mehrere Schlafmöglichkeiten im Haus
haben, habe ich ihr zudem angeboten, getrennt
zu schlafen, so das sie eigentlich keinen Grund
mehr haben könnte erstmal im Interesse der Kinder
hier zu bleiben.
Da in einer Ehe ja nun gemeinsames Sorgerecht herscht,
ist meine Frage, ob ich mit meiner nicht erteilten
Genehmigung zu dieser Sache jetzt die Möglichkeit habe,
evt. Schritte dagegen einzuleiten (Jugendamt o.ä.)
Es wäre toll wenn ich schnell diese Info`s bekäme,
da ich es für absoluten Blödsinn halte, was sie momentan
abzieht. Trennung ok, doch nicht so !
ich und meine Frau passen nicht mehr zueinander, zumal
sie an Depressionen leidet, welche ich nicht mehr
ertragen kann.
Nun will sie heute abend auswärts mit den Kindern
übernachten (Frauenzentrum oder so.) und hat mir dies
soeben mitgeteilt. Da wir uns nicht groß verkracht
und auch nicht geschlagen haben oder ähnliches,
sehe ich keinerlei Anlass für diese Aktion
und habe ihr dies auch soeben mitgeteilt.
Da wir mehrere Schlafmöglichkeiten im Haus
haben, habe ich ihr zudem angeboten, getrennt
zu schlafen, so das sie eigentlich keinen Grund
mehr haben könnte erstmal im Interesse der Kinder
hier zu bleiben.
Da in einer Ehe ja nun gemeinsames Sorgerecht herscht,
ist meine Frage, ob ich mit meiner nicht erteilten
Genehmigung zu dieser Sache jetzt die Möglichkeit habe,
evt. Schritte dagegen einzuleiten (Jugendamt o.ä.)
Die Zeiten, wo ein Ehemann seiner Frau was vorschreiben konnte, sind anno 1957 - spätestens - rechtlich unzulässig geworden. Auch wenn es Dir nicht paßt, sie kann, darf selbst entscheiden, wo sie schlafen will. Es gibt kein Gericht, daß für Dich einen Befehl ausspricht, „du bleibst gefälligst zu Hause“! Ich würde auch im Hinblick auf die Kinder zurückhaltend agieren. Am Besten ist es, Du gehst zu einem Scheidungsanwalt. Dieser wird Dir die richtigen Schritte mitteilen, wie man einigermaßen elegant aus der Geschichte herauskommt.
Es wäre toll wenn ich schnell diese Info`s bekäme,
da ich es für absoluten Blödsinn halte, was sie momentan
abzieht. Trennung ok, doch nicht so !
Die Zeiten, wo ein Ehemann seiner Frau was vorschreiben
konnte, sind anno 1957 - spätestens - rechtlich unzulässig
geworden. Auch wenn es Dir nicht paßt, sie kann, darf selbst
entscheiden, wo sie schlafen will. Es gibt kein Gericht, daß
für Dich einen Befehl ausspricht, „du bleibst gefälligst zu
Hause“! Ich würde auch im Hinblick auf die Kinder
zurückhaltend agieren. Am Besten ist es, Du gehst zu einem
Scheidungsanwalt. Dieser wird Dir die richtigen Schritte
mitteilen, wie man einigermaßen elegant aus der Geschichte
herauskommt.
Schade, aber deine Antwort passt nicht zur Frage. Es ging nicht darum die Frau an den Herd zu ketten, sondern um das Bestimmungsrecht des Vaters über den Aufenthaltsort der Kinder.
Ich denke schon, dass nicht ein Elternteil allein über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen darf solange ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Und da nichts weiter erwähnt wurde, ist auch nicht davon auszugehen, dass die Kinder geschlagen oder sonstwie misshandelt werden.
sie kann natürlich machen, was sie will, aber lass sie auf keinen Fall mit den Kindern gehen! Wenn sie es doch tut, sofort zum Jugendamt. Überhaupt würde ich sofort zum Jugendamt gehen. Eigentlich muss ein ausziehender Eltenrteil seine Kinder an ihrem Wohnort belassen, aber wenn sie erstmal weg sind, bekommst du sie von keinem Richter Deutschlands mehr zugesprochen. Ob du oder sie der bessere Elternteil zum wohnen für die Kinder ist, hat damit nichts zu tun. Aber Kinder sollten auch nciht mit Depressionskranken Eltern zusammenleben. Umgang haben dagegen sehr wohl, und auch möglichst viel.
Schade, aber deine Antwort passt nicht zur Frage. Es ging
nicht darum die Frau an den Herd zu ketten, sondern um das
Bestimmungsrecht des Vaters über den Aufenthaltsort der
Kinder.
Ich denke schon, dass nicht ein Elternteil allein über den
Aufenthaltsort der Kinder bestimmen darf solange ein
gemeinsames Sorgerecht besteht.
Nun, ich gebe Dir recht, dass nicht nur ein Elternteil beim gemeinsamen Sorgerecht über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen sollte.
Aber es scheint doch so, dass der Vater bestimmen möchte, wo seine Kinder bleiben und die Mutter möchte das ebenso.
Und da nichts weiter erwähnt
wurde, ist auch nicht davon auszugehen, dass die Kinder
geschlagen oder sonstwie misshandelt werden.
Richtig, weder bei dem Vater noch bei der Mutter ist davon auszugehen. Deshalb denke ich, dass hier wohl keine einheitliche Lösung gefunden werden kann. Das Ehepaar wird sich kaum einigen und wieder einmal wird eine Trennung auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.
du bist ja wie meine Frau. Die deutet auch zu viel.
Um es klarzustellen:
Ich bin kein schlagender Ehemann
Ich will meine Frau nicht anketten
Ich liebe meine Kinder
Ich wollte lediglich erfragen, ob ich als Vater
über den Aufenthaltsort meiner Kinder weiterhin
50% Mitspracherecht habe.
Mir passte es nicht, das meine Frau mir nichts über
den Aufenthaltsort der Kinder verraten wollte.
Hätte Sie es (und es wäre ein zumutbarer Ort gewesen)
wäre es für mich kein Problem gewesen. Ich hätte
die Zustimmung erteilt.
Nun gut, meist kommt es anders wie man denkt.
Meine Frau ist nicht ausgezogen und wir haben
uns vorerst wieder versöhnt und ich hoffe darauf
das wir es schaffen wieder eine intakte Familie
zu werden. Drückt mir die Daumen !
Schöne Grüße
Oliver
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