folgende Situation: Ein geschiedener Mann aus der Ukraine lebt in Deutschland und versorgt seinen pflegebedürftigen Vater. Er hat eine Freundin in der Ukraine, die ihn schon einmal für ca. einen Monat in Deutschland besucht hat (sonst fährt er öfter hin). Bei dem Mann wird ein Krebs in einem sehr fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert. Er hat extreme Schmerzen und muss sofort ins Krankenhaus eingewiesen werden. Sein Vater, der kein Deutsch spricht, bleibt allein in der Wohnung zurück.
Nun wünscht sich der Mann natürlich sehr, dass seine Freundin nach Deutschland einreisen darf. Sie würde sich um ihn selbst sowie um seinen Vater kümmern. Da dem Mann leider Gottes keine lange Lebzeit bevorsteht (es geht, wenn ich es richtig sehe, um Monate), ist das eine sehr dringende Angelegenheit. Doch gerade kurz vor der Diagnosestellung wurde ihr Gesuch um ein Gästevisum abgelehnt.
An wen kann sich der Mann bzw. seine Freunde in Deutschland (er ist ja im Krankenhaus) wenden? Welche Behörde können sie anschreiben? Wo bekommen sie fundierten juristischen Rat?
Für hilfreiche Antworten bin ich im Voraus sehr dankbar!
bei der Deutschen Botschaft in Kiew war die Dame natürlich schon, weil sie sich ja vorher für das Visum beworben hat. Mittlerweile hat sie auch Widerspruch eingereicht, allerdings waren zu dem Zeitpunkt eben die neuen Umstände noch nicht bekannt.
Das Auswärtige Amt sagt auf der Homepage leider auch nichts dazu, inwiefern humanitäre Gründe in solchen Situationen eine Rolle spielen können und überhaupt was zu tun ist, wenn sich die Situation, die der Visumserteilung zugrunde liegt, so stark verändert.
Weil mir klar ist, dass solche Situationen Einzelfälle sind und es unwahrscheinlich ist, dass hier jemand Erfahrung mit solchen Situationen hat, würde mich eben auch interessieren, wo man dazu fachkundigen (juristischen) Rat einholen kann und ggf. Hilfe beim Formulieren des Schreibens an die Botschaft (natürlich will die Dame jetzt bloß keinen Fehler machen). Geht man damit „einfach“ zum Anwalt? Welche Spezialisierung sollte der Anwalt haben? Gibt es andere Anlaufstellen?
Leider sind solche Fälle keine Seltenheit, aber in solchen humanitären Extremfällen hilft es sehr oft, sich mit einem Hilfeersuchen an die obersten Behörden zu wenden, d.h. an das zuständige Ministerium. Das ist natürlich keine Garantie, aber in solchen Fällen haben diese Behörden oft ein Einsehen und außerdem hat die Politik Angst vor öffentlichem Druck, wenn so etwas publik wird. Gibt es vom Ministerium einmal grünes Licht, ist die Antragstellung bei der Botschaft nur noch Formsache.
Danach habe ich im anderen Beitrag ja auch schon gefragt: Was für ein Rechtsanwalt? Was für eine Spezialisierung sollte er haben?
Leider sind solche Fälle keine Seltenheit, aber in solchen
humanitären Extremfällen hilft es sehr oft, sich mit einem
Hilfeersuchen an die obersten Behörden zu wenden, d.h. an das
zuständige Ministerium.
Ist das zuständige Ministerium in diesem Fall das Auswärtige Amt? Kann man an ein Amt „einfach so“ einen Brief schreiben, ohne dass dieser sofort in deren Papierkorb landet? Kann man da u.U. auch persönlich hingehen?
beruflich habe ich hie und da nicht so sehr mit humanitären, aber mit anderen zeitkritischen Visaanträgen zu tun.
Man kann sicherlich die ganze Sache mit Minister und anwaltlicher Hilfestellung durchziehen, aber was wahrscheinlich dabei herauskommen wird, ist ein positiver Bescheid zu einem Zeitpunkt, zu dem er nicht mehr nötig ist.
MM
der mit etwas Glück demnächst Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für zwanzig Leute aus einem Land in der Hand haben wird, vor dem alle auf diese oder jene Weise Angst haben
– habe grade „Heidelberg“ gelesen: Besteht irgendeine Möglichkeit, die örtliche inländische Zuständigkeit von Baden-Württemberg nach RHP zu verlagern?
Die Unterschiede in der Behandlung analoger Sachverhalte zwischen den beiden Bundesländern sind beträchtlich. Ein Sachbearbeiter auf einer nicht näher genannten Ausländerbehörde in RHP hat sich bei mir kürzlich am Telefon mit den Worten „Na, dann wünsch ich viel Spaß mit den Kollegen in Mannheim“ verabschiedet…
Was du sagst, klingt sehr plausibel. Da ich von den amtlichen Zuständigkeiten jedoch keine Ahnung habe, frage ich lieber noch mal nach:
Amtsleiter ist klar, also der Leiter der zuständigen Ausländerbehörde.
Aber wer ist der Landrat in einer kreisfreien Stadt wie Berlin?
Es geht übrigens in diesem Fall nicht um Heidelberg, sondern, wie oben angedeutet, um Berlin. Ob das besser oder schlechter ist, weiß ich allerdings nicht…
da muss ich passen. Berlin hat zusammen mit HB und HH eine besondere Struktur in der Exekutive, alldieweil es sich um ein Bundesland handelt, das keine „Kreisebene“ hat. Es gibt wohl übergeordnet ein Landesamt (weiß nicht, wie das genau heißt), und im Fall Berlin dürfte die nächst höhere Ebene der Exekutive ein zuständiger Senator sein (Inneres?).
Ist das zuständige Ministerium in diesem Fall das Auswärtige
Amt? Kann man an ein Amt „einfach so“ einen Brief schreiben,
ohne dass dieser sofort in deren Papierkorb landet? Kann man
da u.U. auch persönlich hingehen?
Hallo, Anja,
zuständig ist in der Tar das Auswärtige Amt. Das kann man unmittelbar anschreiben. Am besten wendet man sich an den Minister persönlich:
An den
Bundesminister des Auswärtigen
Herrn Frank-Walter Steinmeier
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Minister,
…
Das Anliegen sollte ausführlich, aber nicht weitschweifig geschildert werden. Dabei sollten die humanitären Gesichtspunkte besonders hervorgehoben werden. Auf das bei der deutschen Botschaft in Kiew schwebende Widerspruchsverfahren sollte hingewiesen werden. Negative Äußerungen über deutsche Behörden sollten vermieden werden.
Von einer persönlichen Vorsprache oder einer telefonischen Kontaktaufnahme möchte ich abraten.
Von einer persönlichen Vorsprache oder einer telefonischen
Kontaktaufnahme möchte ich abraten.
Ja würde ich auch. Was mir noch eingefallen ist, es nützt auch oft bei einem zuständigen Parlamentsabgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis mal um Hilfe zu fragen. Sinnvollerweise natürlich bei jemandem aus den Regierungsfraktionen.