'Dringend' Führerscheinentzug

Ich hatte am Freitag einen Autounfall, davor habe ich leider 3 Bier
getrunken, es wurde beim Blasen 0,3 Festgestellt und eine Blutabnahme
gemacht.
Zum Umfallhergang wurde ich überhauptnicht befragt!
Der Führerschein wurde Sichergestellt, auch hierüber hat man mich
nicht aufgeklärt was der Unterschied zwischen Sicherstellen /
Beschlagnahmen ist.

Ich bin noch in der Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber und
brauche den Führerschein da ich Außendienstler bin. Ohne den
verliehre ich meinen Job.

Was kann ich tun?? Bis jetzt bin ich 20 Jahre Unfallfrei und ohne
jeglicher auffälligkeit im Straßenverker gefahren.

Für hilfen und tips wäre ich Euch sehr dankbar

Gruß
Marcel

Ich hatte am Freitag einen Autounfall, davor habe ich leider 3
Bier getrunken, es wurde beim Blasen 0,3 Festgestellt und eine
Blutabnahme gemacht.
Zum Umfallhergang wurde ich überhauptnicht befragt!
Der Führerschein wurde Sichergestellt, auch hierüber hat man
mich nicht aufgeklärt was der Unterschied zwischen Sicherstellen / Beschlagnahmen ist.

– kommt auf’s gleiche raus. Hattest Du auch noch Schuld am Unfall? Dann sieht’s ganz ganz düster aus.

Ich bin noch in der Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber und
brauche den Führerschein da ich Außendienstler bin. Ohne den
verliere ich meinen Job.

Marcel.
Ich fasse mich bei der Moralpredigt kurz: Selber Schuld. Entweder man fährt oder man trinkt. Dazwischen gibt’s nichts.

Jetzt zum Fall und den möglichen Konsequenzen:
Wenn es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Arbeitnehmers gehört, ein Kraftfahrzeug zu führen, dann ist dem Arbeitnehmer die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten unmöglich, wenn ihm die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte oder wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden ist. In diesem Fall einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Unmöglichkeit darf der Arbeitgeber aus verhalts- und personenbedingten Gründen dem Arbeitnehmer kündigen, wenn keine andere, mildere Maßnahme möglich ist. Da Du aber in der Probezeit bist, benötigt der AG ja keine Gründe und wird voraussichtlich kündigen. Stützt er seine Kü allerdings ausdrücklich auf den Entzug der Fahrerlaubnis, kannst Du per Klage versuchen, diese Kü anzufechten (vorausgesetzt, er hätte Dich zumutbar für ihn anders einsetzen können). Zusätzlich wirst Du eine Sperre beim AA bekommen, da die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo Marcel,

bei einem mit 0,3 Promille Alkoholgehalt im Blut verursachten Unfall sehen die Konsequenzen so aus:
7 (!) Punkte in Flensburg, Geld- bzw Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug. Möglicherweise weigert sich auch Deine Versicherung, den Schaden am anderen Fahrzeug zu bezahlen. Sie wird zunächst bezahlen, den Betrag aber von Dir wieder einfordern.

Kontaktiere gleich morgen einen Anwalt. Aber viel Hoffnung, daß Du den eingezogenen Führerschein zurück bekommst, kann ich Dir nicht machen. Da müßtest Du einen sehr gnädigen Richter haben, aber wann das Verfahren stattfindet, steht auf einem anderen Blatt. Bis dahin… eben Sch*****.

Mache Dir auch keine zu große Hoffnung, daß die Argumentation mit der in Gefahr geratenden Anstellung etwas bewirkt. Das bei vielen Menschen nicht anders und es gibt ein hartes Gegenargument, daß Dir wahrscheinlich noch bis zum Erbrechen um die Ohren gehauen wird:…nee, ich lasse es, Du hörst es noch oft genug.

Gruß
Wolfgang

PS: Ich fände das absolute Alkoholverbot am Steuer, also die 0,0-Promille-Grenze, sinnvoll. Jeder weiß dann, auch nur am Bier nippen, ist schon zuviel. Jetzt heißt es, eins geht noch…und noch eins.

Hallo Marcel,

Du kannst nur darauf hoffen, dass der aus dem Blut bestimmte Wert kleiner als 0,3 ist, dann wirst Du behandelt wie nüchtern, ab 0,3 darf eben nichts passieren, sonst ist man immer dran. Ansonsten hab ich zu dem bereits geschriebenen keine weiteren Anmerkungen.
Gruß,
Micha

Hi Marcel,

in deiner Sache ist die Unfallursache sehr wichtig.

Bei 0,3 Promille im Zusammenhang mit einem Unfall gibt es zunächst einmal eine Geldstrafe von 30-45 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug von 6 Monaten. Nach 6 Monaten bekommst du den Führerschein zurück ohne dich einer MPU unterziehen zu müssen.
Wenn der Unfall auf den Alkoholkonsum zurück zu führen ist, trägst du auf jeden Fall mindestens eine Mithaftung.
Die eigene Haftpflichtversicherung würde den Schaden des Unfallgegners regulieren und kann bei dir bis zu 10.000 DM in Regress gehen.
Deine eventuelle Kaskoversicherung würde eine Entschädigung ablehnen.
Wegen der Gefährdung deines Berufes solltest du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich darum bemüht, dass du zunächst den Führerschein zurück erhältst und im anschließenden Gerichtsverfahren entschieden wird, ob du ihn behalten kannst oder nicht.
Viel Glück!

Gruß,
Francesco

Hi Leo,

die Fragenden hier im Brett „Recht“ suchen Antworten auf ihre Rechtsunsicherheit. Es ist daher nicht angemessen, hier den moralischen Zeigefinger zu heben.

Rechtlich gesehen muß man das Augenmerk auf die Möglichkeiten richten, dass unser Freund seinen Führerschein schnellst möglich zurück erhält. Es gibt eine Unzahl gegensätzlicher Urteile der Amtsgerichte, so daß jede Entscheidung denkbar ist.
Mit Hilfe eines guten Fachanwaltes sollte es erreicht werden können, dass er seinen Führerschein zwecks Berufsausübung zurück erhält, zumindest bis zum Gerichtsverfahren.

Gruß,
Francesco

Außendienst
Hi Marcel!

Zu den Konsequenzen, die jetzt kommen kann ich nichts sagen; dazu sind ja auch schon genug Sachen geschrieben worden, zu denen mir eh die Kompetenz fehlt.

Ich bin noch in der Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber und
brauche den Führerschein da ich Außendienstler bin. Ohne den
verliehre ich meinen Job.

Ich arbeite in einem Consultingunternehmen. Auch hier gibt es etliche Außendienstler. Einige von denen hatten noch nie einen Führerschein! Ich stelle es mir zwar höllisch vor, aber die bekommen das ganze auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt.
Ich kenne Eure Anbindungen nicht, aber ist es nicht auch bei Dir evtl. für ein paar Monate mit Bus und Bahn machbar?

Grüße
Guido, der Dir die Daumen drückt, dass Du Deinen Lappen möglichst schnell wiederbekommst

Ich hatte am Freitag einen Autounfall, davor habe ich leider 3
Bier getrunken, es wurde beim Blasen 0,3 Festgestellt und eine
Blutabnahme gemacht.
Ich bin noch in der Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber und
brauche den Führerschein da ich Außendienstler bin. Ohne den
verliehre ich meinen Job.

Sofort Anwalt einschalten. Akteneinsicht fordern lassen (kann dauern!), Dringlichkeitsantrag, beruflich bedingte Fahrten bis zur Verhandlung machen zu können.

Trotzdem , selbst wenn Du die Pappe innerhalb von 2 Wochen zurückerhältst, mußt Du Deinen AG informieren, daß ein Verfahren gegen Dich läuft. Sonst kann er Dir nach der Probezeit fristlos kündigen, wenn Du mit rechtskräftigem Urteil den Führerschein entzogen bekommst.

Dein Job wird - wenn Dein AG nicht sehr kulant ist - wohl weg sein. Deine einzige Chance besteht darin, daß bei der Hauptverhandlung herauskommt, daß Dein Alkoholkonsum unerheblich für den Unfallhergang war, oder, daß Dein Alkoholpegel unter 0,3 gelegen hat : Dann ist der Staat oder der Unfallgegner evtl. für Verdienstausfall und andere wirtschaftliche Folgen haftbar zu machen.

Up shit creek without a paddle. Ich kann Dir leider nur noch „Kopf hoch“ raten.

Dein gewesener Leidensgenosse
kw