Dringend: Führerscheinentzug

Hallo, liebe Kundigen.

Ein Bekannter hatte heute einen Unfall, die Unfallschuld ist noch nicht geklärt, es gab keine Verletzten.

Er hatte allerdings 3 Bier getrunken und es wurden 0,3 Promille festgestellt. Daraufhin wurde der Führerschein sichergestellt.

Er braucht aber unbedingt seinen Führerschein, da er im Außendienst tätig ist und so seiner Arbeit nicht mehr nachgehen könnte. Dummerweise ist er noch in der Probzeit.

Frage: Gibt es eine Klausel, die besagt, dass in einem Falle, wo das Arbeitsverhältnis durch längeren Führerscheinentzug gefährdet ist, der Führerschein wieder zurückgegeben wird? Wenn ja: Wo kann ich mich da informieren.
Er ist ansonsten 20 Jahre unfallfrei gefahren.

Danke!
Lilly

Hallo Lilly,

Frage: Gibt es eine Klausel, die besagt, dass in einem Falle,
wo das Arbeitsverhältnis durch längeren Führerscheinentzug
gefährdet ist, der Führerschein wieder zurückgegeben wird?
Wenn ja: Wo kann ich mich da informieren.

eine solche Klausel gibt es nicht.
Er hat nur eine Alternative: Er soll einen Anwalt nehmen (unbedingt!) und der soll dann darauf hinweisen, dass 0,3 Promille ziemlich wenig ist und der Führerscheinentzug eventuell zu Staatshaftung führt.

Ob dem dann allerdings stattgegeben wird, steht auf einem anderen Blatt, aber der Versuch lohnt sich vielleicht.

Gruß

Thomas Miller

Er ist ansonsten 20 Jahre unfallfrei gefahren.

Hallo Lilly,

dumme Sache, aber die Sache mit dem gehobenen Zeigefinger erspare ich mir mal…(u.a. weil ich selber mal in meiner Jugend so dumm war)

Bei mir hat der Anwalt einiges rausholen können. Und zwar ganz einfach desshalb, weil es die Möglichkeit gibt, dass sich der Rechtsanwalt mit dem Staatsanwalt aussergerichtlich einigt. Das kann aber nur der Anwalt, nicht Dein Bekannter selbst.

Bei mir kam dann ein Tagessatz von 70 DM, statt der vermuteten 110 DM raus (1.600 DM „gespart“). Ausserdem kam ins Urteil dann die Formulierung „grob fahrlässig“ (da zahlt die Rechtschutzversicherung den Anwalt) statt „vorsätzlich“ (da zahlt sie dann nicht mehr…) rein.

Kosten bei mir gesamt:
ca. 300 DM Gericht
ca. 400 DM Anwalt (davon hat R-Versicherung 200 DM übernommen)
2.800 DM Strafe (40 Tagessätze à 70 DM)
10 Monate Führerscheinentzug
700 DM Kursgebühren für Verkürzung F-Entzug um 3 Monate
ca. 100 DM Fahrtkosten zum Kurs und zum Landratsamt
ca. 120 DM für neuen Führerschein
Summe: ca. 4.200 DM

Bei mir waren es 1,37 Promille, dafür aber unfallfrei. Soweit ich weiss, zählt ein Unfall ab 0,3 Promille ähnlich (aufgrund des Unfalls)

Waren die 0,3 Promille beim Blasen ? Dann wird bei der Blutabnahme i.A. etwas mehr rauskommen (Blasen war bei mir 1,25 Promille).

Also: unbedingt einen guten Anwalt aufsuchen.

Hat Dein Freund beim Unfall Angaben zu seinem Beruf gemacht ? Wenn ja, schlecht, weil daraufhin die Höhe des Tagessatzes festgelegt wird.

Haben die bei mir auch gemacht. Bei der Frage nach dem Gehalt habe ich dann verweigert.

Die Polizei darf nämlich nur Angaben zur Person abfragen und das beschränkt sich ziemlich genau auf die Angaben im Personalausweis. Alle weiteren Fragen sind solche zur Sache (z.B. der Beruf) und dazu muss man sich als Beschuldigter nicht äussern.

Viel Glück !!!

Grüsse

Sven

Hallo Lilly,

Marcel hat weiter oben selbst geschrieben, habe dort geantwortet.

Gruß,
Micha