Dringend: gemeinsamer Immobilienkauf

Hallo Experten,
wir, 2 Familien, wollen evtl. gemeinsam ein 2-Familienhaus kaufen. Wie stellt man das am besten an? Was ist besonders zu beachten? Muß evtl. eine Partei zuerst alles kaufen und einen Teil weiterverkaufen? Bin in dem Gebiet blutiger Anfänger.
Schon mal vielen Dank!
Andreas

Hi!

Ihr könnt natürlich alles „in einem Schlag“ kaufen, zumal ihr doppelt Grunderwerbssteuer, usw… zahlen müßtet wenn die eine Partei erst alles kauft und die Hälfte weiterverkauft!

So auf die Schnelle mal ein paar Tips von mir…

-das Haus auf jeden Fall NICHT!!! gemeinsam kaufen, d. h. ihr könnt natürlich schon zusammen kaufen, aber ich würde für jede Hälfte einen separaten Vertrag abschließen, denn sonst sind beide Seiten im vollem Umfang haftbar, falls eine Seite net mehr zahlen kann! Du müßtest dann die Raten für beide Parteien bezahlen bzw. das Haus würde komplett versteigert werden!
Hmm… in dem Falle würde sogar der nichtzahlenden Partei weiterhin das Haus mitgehören - denk ich zumindest…
Der Verkäufer wird sicher nichts dagegen haben zwei Verträge zu machen!

  • vorab genau informieren welche Mängel das Haus hat und im Vertrag ALLE Mängel schriftlich festhalten, d. h. wenn gravierende Mängel verschwiegen wurden habt ihr Ansprüche gegen den Verkäufer
  • genau die ganzen Kosten kalkulieren incl der evtl. notwendigen Reparaturen
  • evtl. würde ich mal mit den Nachbarn reden, was von der Wohngegend bzw. dem Haus zu halten ist
  • naja… als allererstes natürlich die günstigste Bank suchen und genau die Konditionen festlegen incl. des Geldes was euch überhaupt zur Verfügung steht! Schriftlich geben lassen und das Angebot für 2 Wochen (mehr geht glaub ich net) festlegen lassen.

Gruß

Bernd

Hi Andreas,

der Kauf und die Nutzung eines 2-Familien-Hauses läßt sich am besten dadurch realisieren, in dem man das Objekt gemeinsam erwirbt und mit Hilfe einer sog. Teilungserklärung das eine Haus der einen Familie als Sondereigentum und das andere Haus der anderen Familie zuweist. Das ist das Prinzip der „Eigentumswohnungen“.
Zur Schaffung dieses Wohnungseigentums wird der Notar eine Teilungserklärung aufsetzen, desweiteren benötigt er eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, in der steht, dass jedes Sondereigentum für sich genutzt werden kann, als ob das andere nicht vorhanden wäre.
Es läßt sich auf jeden Fall alles vertraglich so genau festlegen, dass es später keine Streitigkeiten geben muß und wenn, dann diese durch die Vertragsauslegung bereinigt werden können.
Gruß,
Francesco