Dringend! gerichtlicher Mahnbescheid

Tag alle zusammen,
folgende frage:
Angenommen, der Schuldner hat 1. u. 2. Mahnung ignoriert. als dann der gerichtliche Mahnbescheid kam, hat er alles nebst Verzugszinsen etc. bezahlt. Muss er den anwalt des gläubigers schriftlich in kenntnis setzen oder reicht die zahlung an sich? Neben Geld wurde vom gläubiger noch eine Unterlassungserklärung verlangt. ist der fall allein durch Zahlung offiziell vom tisch? Die widerspruchsfrist gg. mahnbescheid ist noch nicht um.

Danke im Voraus

Man kreuzt auf dem Mahnbescheid an, dass man widerspricht, und schickt das Teil zurück an das Gericht. Dann informiert man den Anwalt.

Ob mit einer Geldzahlung alles erledigt ist, ist eine andere Frage. Wohl eher nicht. Da wir aber nicht wissen, worum es hier geht, können wir dazu auch nicht viel sagen.

naja, es gibt auch menschen, die der meinung sind, dass man sich einen prozess und gebühren ersparen sollte (so ein kreuzchen auf dem widerspruchsformular bringt das ganze ja erst recht ins rollen). besonders, wenn die beweise, falls es vors gericht kommen sollte, gegen den schuldner sprechen könnten. es geht übrigens um filesharing-abmahnsachen.

besonders, wenn die beweise, falls es
vors gericht kommen sollte, gegen den schuldner sprechen
könnten.

Das kommt auf die Sichtweise an.

es geht übrigens um filesharing-abmahnsachen.

Irgendwie war das zu befürchten…
„Nichts tun“ ist hier genauso falsch wie die beigefügte UE zu unterzeichnen (diese enthält versteckte Schuldanerkenntnisse und zu weitgehende Zahlungsverpflichtungen). Ein Anwalt für Medien-/IT-/Internetrecht ist zu konsultieren, vor allem vor dem Hintergrund der Mahnbescheide. Wenn diese Person noch etwas retten kann: http://rheinrecht.wordpress.com/2014/02/25/abmahnung…

mfg M.L.

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Danke für Deine Antwort,
angenommen, es kommt eher nicht auf die sichtweise an. soll man trotzdem widersprechen und somit einen prozess und beschlagnahme des PC etcpp riskieren? oder: alles nebst Zinsen und Anwaltskosten auf einen Schlag zahlen, damit endlich ruhe im karton ist? Überweisung erfolgt noch innerhalb der widerspruchsfrist gg. den gerichtlichen Mahnbescheid.
Nochmal meine Fragen: Soll man das Gericht informieren, dass die Rechnung beglichen wurde? soll man die anwälte des Gläubigers gesondert informieren? Kann der Gläubiger trotz Zahlung noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen oder Klage erheben, einfach weil kein Widerspruch gg. den gerichtl. Mahnbescheid erfolgte? oder was ähnlich Fieses anstellen?

Fall nocht gelöst! Dringend! schwerpunkt ZPO
ich grüße nochmals alle zusammen,
das problem ist leider noch nicht gelöst. bitte melden!

Hi
Was soll das denn jetzt?
erst auf mehrere Mahnungen nicht reagieren und dann in einem Forum nach zwei Tagen schon meckern??
Alles Wichtige wurde doch schon gesagt - nur weil man anderer Ansicht ist und dem (durchaus richtigen Rat) nicht folgen möchte…

CU
HaWeThie

Hallo!

Wenn man es selbst nicht weiß, sollte man einen Anwalt befragen, den man selbstverständlich auch dafür zahlen wird müssen, wenn es keine RS-Versicherung deckt. Und wenn man kein Geld hat, dann beantragt man Beratungshilfe.

Gruß
Tom

Hallo! bin ich hier richtig? oder heißt die Seite nicht mehr wer-weiss-was?

Hi,
es ist kein meckern, sondern beharrliches nachfragen. nach 2 verschleppten Mahnungen soll man ja nicht auch noch die Widerspruchsfrist verpassen. Und jetzt ruf den Ordner, schließlich hab ich aus deiner sicht wieder gemeckert.
Nö, stress bei seite. kannst es sehen, wie du willst.

Hi!

Hallo! bin ich hier richtig? oder heißt die Seite nicht mehr
wer-weiss-was?

Klar doch.
Aber was bringt es, wenn den Fragenden nicht interessiert, was die Wissenden antworten, weil es vermutlich seinen Wunschantworten nicht entspricht?

Nach einem gerichtlichen Mahnbescheid hat man drei Möglichkeiten:

  1. Man zahlt.
  2. Man legt Widerspruch ein.
  3. Man wartet auf den Vollstreckungsbescheid

Bei 3 gibt es auch noch einmal die Möglichkeiten 1 und 2 - allerdings macht es vor Gericht nicht immer unbedingt den besten Eindruck, wenn man so lange, wie es irgendwie geht eben nicht reagiert.

Ich wiederhole noch einmal das, was hier schon geschrieben wurde:
Man zahlt oder man lässt es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen.
Wenn man bis zum Mahnbescheid nichts unternommen hat, sind die anderen Züge halt abgefahren.

Gruß
Guido

Was bringt es dem fragenden, wenn selbst derjenige, der ahnung zu haben scheint, nicht mal den eingangsbeitrag gelesen zu haben scheint? die kompletten, im gerichtl. Mahnbescheid aufgeführten kosten, sind bereits bezahlt.

Was nützt es dem fragenden, dass es um die Zahlungsmoral aller bisherigen experten etwas schlechter bestellt zu sein scheint als angeblich um seine eigene (und eigentl. bin ich gar nicht selbst betroffen)? schließlich hat keiner dazu auskunft gegeben, ob die zahlung allein mit sicherheit ausreicht.

Und nein, da z.b. Deiner Aussage nach die Zahlung ausreicht, entsprachen Vorschläge, anwaltlichen Rat zu ersuchen und damit zusätzliche Kosten in kauf zu nehmen, tatsächlich nicht meinem Wunschdenken.

es ist auch ein bißchen ärgerlich, dass derjenige, auf dessen antwort ich beschlossen habe zu vertrauen, sich nicht mal meine fragen durchgelesen zu haben scheint (es ging um das vorgehen bei der zahlung).

Aber trotzdem erstmal Danke.

Was bringt es dem fragenden, wenn selbst derjenige, der ahnung
zu haben scheint, nicht mal den eingangsbeitrag gelesen zu
haben scheint? die kompletten, im gerichtl. Mahnbescheid
aufgeführten kosten, sind bereits bezahlt.

Es wurde schon mehrfach gesagt, dass man dann widersprechen sollte.
Mit „nicht gelesen“ hat das nichts zu tun, im Gegenteil ist im UP nur der Wille zur Zahlung innerhalb der Frist erklärt und nicht, dass alles bereits bezahlt ist.

Was nützt es dem fragenden, dass es um die Zahlungsmoral aller
bisherigen experten etwas schlechter bestellt zu sein scheint
als angeblich um seine eigene (und eigentl. bin ich gar nicht
selbst betroffen)?

Hä?!

schließlich hat keiner dazu auskunft
gegeben, ob die zahlung allein mit sicherheit ausreicht.

Einer hat - es kann Dir keiner sagen, wenn die genauen Details nicht bekannt sind!

Und nein, da z.b. Deiner Aussage nach die Zahlung ausreicht,
entsprachen Vorschläge, anwaltlichen Rat zu ersuchen und damit
zusätzliche Kosten in kauf zu nehmen, tatsächlich nicht meinem
Wunschdenken.

Wenn die Forderungen aus DIESEM Mahnbescheid bereits beglichen sind, dann sollte man nicht zahlen sondern Widerspruch einlegen.
Wenn der Gläubiger das Geld bereits bekommen hat, wird er es vermutlich (!) nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Bei Abmahnungen wegen illegalen Filesharings ist nach allem, was man so im Netz findet der Gang zum Anwalt immer angebracht, gerade bei mitgelieferten Unterlassungserklärungen.
Und das haben andere versucht, Dir klarzumachen.

Nochmal kurz und bündig:
Wenn man nichts gegen den Mahnbescheid unternimmt, kommt ein Vollstreckungsbescheid.
Unternimmt auch auch dagegen nichts, wird ein vollstreckbarer Titel draus.

Gruß
Guido

Was bringt es dem fragenden, wenn selbst derjenige, der ahnung
zu haben scheint, nicht mal den eingangsbeitrag gelesen zu
haben scheint? die kompletten, im gerichtl. Mahnbescheid
aufgeführten kosten, sind bereits bezahlt.

Es wurde schon mehrfach gesagt, dass man dann widersprechen
sollte.
Mit „nicht gelesen“ hat das nichts zu tun, im Gegenteil ist im
UP nur der Wille zur Zahlung innerhalb der Frist erklärt und
nicht, dass alles bereits bezahlt ist.

Aaalso, in meinem allerersten posting in diesem Thread, vom 19.9.2014, steht klar und deutlich, dass der Schuldner nachdem der gerichtliche Mahnbescheid kam, alles bezahlt hat.
Ich schrieb: „1 u. 2 Mahnung wurden ignoriert. als dann der gerichtliche Mahnbescheid kam, hat der Schuldner alles nebst Zinsen bezahlt.“

Was nützt es dem fragenden, dass es um die Zahlungsmoral aller
bisherigen experten etwas schlechter bestellt zu sein scheint
als angeblich um seine eigene (und eigentl. bin ich gar nicht
selbst betroffen)?

Hä?!

Es ist hier anscheinend schwer zu vermitteln, dass der Schuldner bezahlt hat, eben weil er zahlungswillig war. Und nicht aus Versehen oder wieso auch immer. Somit bereut er NICHT, dass er auf den gerichtlichen Mahnbescheid hin gezahlt hat, und fühlte sich daher durch die Ratschläge, trotzdem einen WIDERSPRUCH gg. diesen Mahnbescheid einzulegen, vor den Kopf gestoßen.
Ich für meinen Teil habe die noch nicht verstrichene Widerspruchsfrist nur erwähnt weil ich sie mit der Zahlungsfrist des gerichtl.Mahnbescheides gleichgesetzt habe. Damit wollte ich angeben, dass die im gerichtl. MB aufgeführten Forderungen meiner meinung nach auch fristgerecht beglichen wurden.

Wenn die Forderungen aus DIESEM Mahnbescheid bereits beglichen
sind, dann sollte man nicht zahlen sondern Widerspruch
einlegen.

s. Angaben meines ersten Beitrages über den Zeitpunkt der Zahlung.

Wenn der Gläubiger das Geld bereits bekommen hat, wird er es
vermutlich (!) nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung
ankommen lassen.

Bei Abmahnungen wegen illegalen Filesharings ist nach allem,
was man so im Netz findet der Gang zum Anwalt immer
angebracht, gerade bei mitgelieferten
Unterlassungserklärungen.

Ich bin darüber im Bilde, dass mein lieber eine UE aus dem Netz benutzen sollte als die mitgelieferte.

In deinem vorletzten Beitrag stand als erste Möglichkeit, die Angelegenheit zu beenden:
„Man zahlt.“
Jetzt schreibst Du, dass es den Gläubiger nur vermutlich(!) zufrieden stellen wird.

Ich habe doch in meinem ersten Beitrag gefragt, ob und was neben der Zahlung, - also außer der Zahlung, parallel zur Zahlung, zu tun wäre? sollte man z.B. den Anwalt des Gläubigers noch gesondert über die Zahlung informieren?

Sehe ich jetzt richtig, dass man, obwohl man, nachdem der gerichtliche MB kam, MIT VOLLER ABSICHT, BEWUSST und mE fristgerecht gezahlt hat, auch noch den Widerspruch gg. diesen gerichtl. MB einlegen MUSS?

Aaalso, in meinem allerersten posting in diesem Thread, vom
19.9.2014, steht klar und deutlich, dass der Schuldner nachdem
der gerichtliche Mahnbescheid kam, alles bezahlt hat.

Naja, klar und deutlich ist anders - ist jetzt aber auch egal.

Es ist hier anscheinend schwer zu vermitteln, dass der
Schuldner bezahlt hat, eben weil er zahlungswillig war. Und
nicht aus Versehen oder wieso auch immer.

Sei mir nihct böse, aber Zahlungswilligkeit ist etwas anderes, als erst nach Zustellung eines Mahnbescheids zu reagieren.

Somit bereut er
NICHT, dass er auf den gerichtlichen Mahnbescheid hin gezahlt
hat, und fühlte sich daher durch die Ratschläge, trotzdem
einen WIDERSPRUCH gg. diesen Mahnbescheid einzulegen, vor den
Kopf gestoßen.

Und warum?

Bevor der Gläubiger (gerade hier in der Ecke Filesharing ist es mit der Seriösität ja nicht immer so wahnsinnig gut bestellt) sich denkt:
„Der Kerl reagiert nicht, also beantrage ich auch noch einen Vollstreckungsbescheid.“,
kann man dem ganzen auch gleich einen Riegel vorschieben.

Wenn die Forderungen aus DIESEM Mahnbescheid bereits beglichen
sind, dann sollte man nicht zahlen sondern Widerspruch
einlegen.

s. Angaben meines ersten Beitrages über den Zeitpunkt der
Zahlung.

Das ändert nichts an meiner Aussage.

Ich bin darüber im Bilde, dass mein lieber eine UE aus dem
Netz benutzen sollte als die mitgelieferte.

Nein, man sollte die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen und sich nicht auf irgendeinen Mist verlassen, der pauschal ins Netz gestellt wurde und Einzelfalldetails überhaupt nicht berücksichtigen KANN.

In deinem vorletzten Beitrag stand als erste Möglichkeit, die
Angelegenheit zu beenden:
„Man zahlt.“
Jetzt schreibst Du, dass es den Gläubiger nur vermutlich(!)
zufrieden stellen wird.

Ich habe geschrieben, dass die Forderung aus DIESEM Mahnbescheid mit Zahlung erledigt ist.

Das heißt aber noch lange nicht, dass keine etwaigen Folgeforderungen nachkommen können.

Ich habe doch in meinem ersten Beitrag gefragt, ob und was
neben der Zahlung, - also außer der Zahlung, parallel zur
Zahlung, zu tun wäre? sollte man z.B. den Anwalt des
Gläubigers noch gesondert über die Zahlung informieren?

Mir fällt zumindest ein großes Abmahnunternehmen (ich nenne es mal so) mit den Initialen W F ein, welches Post von „normalen“ Personan ignoriert, mindestens aber mal nicht reagiert.

Sehe ich jetzt richtig, dass man, obwohl man, nachdem der
gerichtliche MB kam, MIT VOLLER ABSICHT, BEWUSST und mE
fristgerecht gezahlt hat, auch noch den Widerspruch gg. diesen
gerichtl. MB einlegen MUSS?

Nein, man MUSS nichts tun.
Aber was hat man zu verlieren, wenn man ein Kreuzchen macht, die Unterschrift leistet, einen Umschlag frankiert und das Ganze verschickt?
Hier geht es erstmal nur um die Forderung aus diesem Mahnbescheid.

Will ein Anwalt mehr als diese Summe einfordern, wird er eine Klage anstreben müssen.

Wie gesagt: Das Kind ist vermutlich in den Brunnen gefallen, weil man sich nicht rechtzeitig um eine vernünftige Beratung gekümmert hat.
Ich stelle mal die These auf, dass man inkl. eigener Anwaltsaufwendungen mit einem Drittel der Kosten ausgekommen wäre …

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Hallo!

Jetzt von mir eine Nachfrage dazu, rein aus Interesse: lt. Sachverhalt wurde ja nach Zustellung des Mahnbescheides gezahlt, es wurde also dem Titel entsprechend nachträglich erfüllt. Die Zahlung erfolgte also nach dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt. Muss man da rein rechtlich betrachtet wirklich einen Widerspruch machen? Oder hat das damit zu tun, dass das deutsche Mahnverfahren zwischen einem Mahnbescheid und einem Vollstreckungsbescheid unterscheidet, sodass man bei Zahlung nach Erlassung eines Mahnbescheids gegen einen danach dennoch ergangenen Vollstreckungsbescheid Widerspruch erheben müsste?

Vom österreichischen Recht her hätte nämlich ganz klar verneint, dass man bei Zahlung nach Erlassung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren einen Einspruch erheben muss, weil in diesem Fall einer Exekution (Zwangsvollstreckung) die Oppositionsklage (Vollstreckungsgegenklage) entgegenstehen würde. Wird nach Erlassung eines Zahlungsbefehls entsprechend erfüllt, dann ist nachträgich kein Einspruch des Beklagten erforderlich (und hätte auch negative Kostenfolgen). Dass man jetzt praktisch aus Vorsichtsgründen trotzdem oft Einspruch erhebt ist klar, aber ich meine das jetzt wirklich rein rechtlich.

Gruß
Tom

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