Dringend! Heizkostenabrechnung

Hallo!

Folgender „fiktiver“ Fall:

A hatte ab 01.10.06 eine Wohnung angemietet. 2 Monate vorher, also ab 01.08.06, zahlte sie bereits Heiz- und Nebenkosten, da sie ab August die Wohnung renoviert hat. Im August und September wurde kein bisschen geheizt. Die Heizkosten betrugen 100,- EUR mtl.

Bevor A die Wohnung angemietet hatte (Ende Mai, nach Auszug des Vormieters), wurde eine Zwischenablesung vorgenommen.
Am 28. September wurden von der Firma X. die Röhrchen abgelesen. Ende November erhielt A die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.08.06 - 30.09.06.
A hat nun laut Abrechnung in diesen 2 Monaten, in denen sie überhaupt nicht geheizt hat, Heizkosten in Höhe von 160,00 EUR zu zahlen. Das heißt, sie bekommt 40,00 EUR wieder. A war daraufhin bei der Verbraucherzentrale zur Energieberatung. Dort wurde ihr gesagt, dass in der Heizkostenabrechnung ein Fehler sei. Und zwar wurden bei der „Ermittlung Ihrer Einheiten“ bei den „Grundkosten Heizung“ zwar 43 von 1000 DIN Gradtaganteilen berechnet, aber bei „Verbrauchskosten Heizung“ wurden 43 von 70 Gradtaganteilen berechnet. Dies ergab dann 6,88 Einheiten von insgesamt 11,20 (=Gesamteinheiten der Wohnung) Einheiten, also mehr als 50% aller Anteile entfallen auf einen Zeitraum von 2 Monaten. Nach Auskunft der Energieberatung hätte auch hier „43 von 1000“ gerechnet werden müssen. Dies hätte zu dem Endergebnis geführt, dass A knapp 60,- EUR für die 2 Monate hätte zahlen müssen, statt 160,- EUR. A hat dies alles dem Vermieter erklärt, welcher sich daraufhin an die Fa. X. wandte und um Prüfung bat. Angenommen, Fa. X. hätte geantwortet: „Aufgrund der Tatsache, dass per 31.05.06 in der betreffenden Wohnung eine Zwischenablesung erfolgt ist, können die verbleibenden Einheiten nur auf den Zeitraum 01.06.06 - 30.09.06 verteilt werden (70 Gradtage). Da Frau A am 01.08.06 eingezogen ist, werden 43 Gradtage berücksichtigt. Falls keine Zwischenablesung durchgeführt worden wäre, entspräche der Anteil 1000 Gradtage.“

A ist sich rein gefühlsmäßig sicher, dass die Aussage der Fa. X. falsch ist. Sie kennt sich zwar mit diesen blöden Gradtagen nicht aus, aber ihr gesunder Menschenverstand sagt ihr, dass da etwas nicht stimmen kann und dass es nicht sein kann, dass man für 2 Sommermonate, in denen man überhaupt nicht geheizt hat, 160,- EUR zahlen soll. (60,- sind schon reichlich, findet A!). Außerdem wird A das Gefühl nicht los, dass sie, wenn es stimmen würde, was die Fa. X. schreibt, durch die Zwischenablesung extrem benachteiligt wird. A wäre nun sehr dankbar für einen Rat. Sie hat in ein paar Tagen einen Termin beim Vermieter, der aber vermutlich zu keinem für A befriedigenden Ergebnis führen wird, weil sie nicht beweisen kann, dass die Abrechnung falsch ist. Was kann A jetzt noch tun? Mitglied in einem Mieterverein werden?

Falls jemand sich sehr gut mit Heizkostenabrechnungen auskennt (vor allem mit Gradtagsanteilen) wäre A auch dankbar, wenn derjenige die (natürlich rein fiktive *g*) Heizkostenabrechnung mal durchrechnen könnte.

Danke fürs Lesen und Gruß
Nelly

Hi Nelly,

wie eine Heizkostenabrechnung auszusehen hat, ist gesetzlich geregelt, da dürften überhaupt keine Zweifel aufkommen. Zweifel an der Qualifikation der Firma weckt Deine Beschreibung aber tatsächlich, da scheint man weder den Dreisatz noch die Gradtage verstanden zu haben.

Falls jemand sich sehr gut mit Heizkostenabrechnungen auskennt
(vor allem mit Gradtagsanteilen) wäre A auch dankbar, wenn
derjenige die (natürlich rein fiktive *g*)
Heizkostenabrechnung mal durchrechnen könnte.

Lass mal kommen.

Gruß Ralf

TIPP
Hallo @ all,

ich habe nur einen einzigen Tipp:
wenn ihr neu wo einzieht, lest zusammen mit dem Vermieter die Heizkosten, Strom und Wasserzähler ab und fixiert diese schriftlich mit Unterschriften.

Dann kann euch die Zwischenableseung (für die ihr ja ausser den Aussagen von Firma x keine Belege gibt) egal sein.
Aus eurer Einzugsablesung kannn immer der exakte Verbrauch ermitelt werden.
Macht selbst auch noch eine Ablesung am Jahresende (möglichst in den letzten Tagen). Alle Ablesefirmen rechnen die abgelesenen Werte bis zum Jahresende hoch (meist wird ja Anfang Dezember schon abgelesen). Und wenn der Zwischenstand schon nicht korrekt ist, wird die Hochrechnung zum Jahresende hin auch nicht stimmen.

BJ

Hi Nelly,

wie eine Heizkostenabrechnung auszusehen hat, ist gesetzlich
geregelt, da dürften überhaupt keine Zweifel aufkommen.
Zweifel an der Qualifikation der Firma weckt Deine
Beschreibung aber tatsächlich, da scheint man weder den
Dreisatz noch die Gradtage verstanden zu haben.

Gruß Ralf

Und falls man überhauptkeine Ahnung hat, sollte man Komentare auch unterlassen!
Bei mir stimmt der Dreisatz, was absolut zu bemängeln ist, ist die Selbstverpflichtung der Messdienstleister (Arge-Heizkosten):

„Bei HKVV ist eine Zwischenablesung nur dann als Grundlage für die Abrechnung zu verwenden, wenn die die Summe der sich für der aus der Tabelle für GT für die betreffende Monate ergebende Wärmeverbrauchsanteile mindestens 400 und höchstens 800 Promille betragen würde.“

Wann A-B-C nun wirklich eingezogen ist, weiß ja kein Mensch. Nach Aussage des VM ist es der 01.Juli, denn genau auf den Tag kann ich mich hinrechnen. 30-September und Juli 13 = 43 HGT. Die Kaltverdunstung in den Röhrchen wurde vom Vormieter verblasen und vom Messdienst nicht weiter berücksichtigt. Im Sommer sind dann die 5 „Striche“ verdunstet und ergaben dann den „Verbrauch“. Also kein fauler Zauber sonndern alles nach zu vollziehen.

Gruß

Zu einer Antwort, die Nelly weiterhilft, reicht es aber nicht, gell? Na ja…

Gruß Ralf

Also kein fauler Zauber sonndern alles nach
zu vollziehen.

Hi,

ich kann zwar deiner Argumentation geistig nicht folgen, aber 160,- EUR Heizkosten für 2 Sommermonate, in denen nicht geheizt wurde, ist für mich definitiv nicht nachzuvollziehen.

Gruß
Nelly

Ich weiss nicht auf was sich die von „drambeldier“ genannte GTZ bezieht - es gibt tatsächlich eine Vielzahl unterschiedlicher Tabellen.
Für die Betriebskostenabrechnung (aber z.B. auch bei der Preisabrechnung/Verbrauchsabgrenzung von Erdgasversorgern) wird i.d.R. die überregionale Gradtagszahlentabelle (GTZ) im langjährigen Mittel nach VDI 2067 Blatt 1 Tab.22 verwendet.

Die findet sich z.B. hier > da hängt auch gleich eine Musterabrechnung
(von wegen Dreisatz etc.) mit dran:
http://www.eddi24.de/dok/HBN%20Zuggasse.pdf
Auch sonst lohnt sich das stöbern auf der Seite (einfach nur www.eddi24.de eingeben)

Der anteilige Nutzungszeitraum 01.08.-30.09. entspricht also 13+30 GTZ = 43 GTZ

Die (beispielhafte) Begründung der Abrechnungsfirma erscheint mir plausibel und in Ordnung, wenn ich die unerwähnt gebliebenen Parameter dazu erdichte:
Anscheinend ergab hier eine Zwischenablesung per 31.05.: 11,2 zu verteilende Heizeinheiten auf den Zeitraum 01.06.-30.09. = 14+13+13+30 = 70 GTZ (erscheint mir also rechnerisch völlig korrekt)
Anscheinend wurde ab Nutzungsbeginn 01.08. keine erneute Zwischenablesung durchgeführt
Anscheinend betraf der Abrechnungszeitraum insgesamt 3 Nutzerparteien bzw. Leerstand…
> Was ist denn mit dem anteiligen Nutzungszeitraum 01.06.-01.08.? = 14+13 GTZ?

Um die Fragesteller-Argumentation aufzugreifen: ein Verbrauch in diesen Monaten ist noch unwahrscheinlicher als in den Monaten Aug-Sept mit 43 GTZ

Aber die Verdunster verdunsten + zählen eben auch in den Sommermonaten, das ist jedoch (auch gemäss höchstrichterlicher Meinung) nur ein „bekannter Nachteil“, der alle Nutzer gleich trifft, und kein Beanstandungsgrund. Die zu verteilende Heizeinheitenzahl > 11,2 ist ja auch äußerst gering

Falls keine Zwischenablesung durchgeführt worden wäre, entspräche der Anteil 1000 Gradtage
wenn es stimmen würde, was die Fa. X. schreibt, durch die Zwischenablesung extrem benachteiligt wird.

Das glaube ich nicht, denn dann wären sicher auch mehr Heizeinheiten, nämlich die aus Zeitraum 01.10.-31.05. mit zu verteilen … (sollte das die Verbraucherzentrale tatsächlich übersehen haben ?)
Am besten mal den Vermieter fragen, wieviele Heizeinheiten das denn für diesen Zeitraum waren - dann dürfte das Grübeln ein Ende haben …

Evtl. trägt ein 2. Blick in die Heizkostenabrechnung auch noch mehr zur Aufklärung bei.
Die anteiligen Heizkosten müssten sich aus einem Grundkostenanteil und einem Verbrauchskostenanteil zusammensetzen (siehe auch die Muster-Abrechnung).
Denn gem. § 6 Abs. (2) der Heizkostenverordnung sind mind. 30/max 50 % der gesamten Heizkosten (%-Satz nach Wahl des VM) nach der Wohnfläche (und nicht nach dem Verbrauch zu verteilen) - und nur mind. 70/max. 50 % als Verbrauchskosten nach Heizeinheitenanteil.
http://www.heizkostenverordnung.de/par6.html

Womöglich liegt hier „der Hund begraben“.
Durch diese Abrechnungsvorschrift sind zwangsläufig auch in den Nichtheizmonaten verbrauchsunabhängige Kostenanteile = „Grundkosten“ von den jeweiligen Nutzern zu zahlen.
Evtl. ergibt sich der hohe Betrag also gar nicht aus dem Verbrauchskostenanteil?

In jedem Fall vermeidet eine Zwischenablesung bei Einzug/Nutzungsbeginn/Wohnungsübergabe langes Grübeln (auch wenn’s bei so kurzen anteiligen Zeiträumen evtl. teurer wird durch die zusätzliche Ablesegebühr).

1 Like

Hi,
habe per Mail genatwortet!

Gruß
Nelly

Korrektur

Der Gesamtwert müsste auf der Abrechnung mit 6,88 / 43 * 1000
= 160 Einheiten erscheinen.

Das ist natürlich nicht der Gesamtwert, sondern nur das, was in der einen Wohnung angefallen wäre.

Hallo Drambeldier/Ralf

ich will mich nicht mit dir streiten,
ich denke aber „deine“ Gradtagszahlen bzw. die der Stadtwerke Lemgo verwirren die Fragesteller hier nur, da hier i.d.R. die für’s Mietrecht/die Betriebskostenabrechnung relevanten Werte gesucht werden.

… sind die Zahlen allemal besser als diese:
http://www.eddi24.de/dok/HBN%20Zuggasse.pdf, die sind nämlich von 2002.

„Diese“ sind keineswegs von 2002 (lediglich die Musterabrechnung trägt diese Jahreszahl/ich denke Nelly hat das auch bereits verstanden) - sondern eben die überregionale Gradtagszahlentabelle (GTZ) im langjährigen Mittel nach VDI 2067 Blatt 1 Tab.22 und seit langem gültig (auch bis zu einer Neufestsetzung zukünftig noch gültig) - für ganz Deutschland - wie bereits gesagt „langjährige Mittelwerte“.
In einer Heizkostenabrechnung werden i.d.R. KEINE örtlichen unterschiedlichen, Vorvorjahreswerte verwendet, die sich noch dazu alljährlich ändern - sondern eben die o.g. langjährig gültige GTZ.

Die VDI 2067 ist ein anerkanntes technisches Regelwerk.

Beides ist auch bei wikipedia recht gut erklärt
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahl

Hi Rudi,

ich will mich nicht mit dir streiten

dazu sehe ich auch keinen Anlass. Auf die Gefahr hin, ein déja vu auszulösen:

das ist zwar eher wurscht, da es erstmal nur darum geht, den Fehler in der Abrechnung zu finden

Gruß Ralf

Hab ich das so gerschrieben ? Verrechnet habe ich mich, bzw war ich so blöd den August mitzurechnen, der hat natürlich auch 13 GT. Dann ist der Einzug zum 01. August!

Vom 01.06-30.09 sind es 70 GT, vom 01.08-30.09 sind es 43. Wenn man nun auf die Schlaue Idee kommt, den Verbrauch Mittels Zwischenablesung bis zum 31.05. zu berechnen und den restverbrauch nach GT aufzuteilen, Stimmt die Rechnung. Von den 11 VE zahlt der erste(Leerstand) 27/70 und Sie 43/70. Da stimmt bei mir der Dreisatz.

Das der Verbrauch aus o.g. Grund nicht so umgelegt werden darf, da die Zwischenablesung zu verwerfen ist, zahlen Sie natürlich nur 43/1000 der auf diese Wohnung für den Abrechnungszeitraum entfallenden Heizkosten.
Mieter C zahlt 930/1000, Mieter B zahlt 27/1000 und Mieter A zahlt 43/1000.

So, Ende der Durchsage!

Zu einer Antwort, die Nelly weiterhilft, reicht es aber nicht,
gell? Na ja…

Gruß Ralf

Finde schon das da alles drin steht, was nötig is und was auch vor Gericht stanhält. Ich glaube das Messdienst X davon ausgeht, das A nicht so pfiffig ist, herrauszufinden, was X falsch gemacht hat. Den Text mit der Selbstverpflichtung findet man übrigens beim Haus & Grund Buch über Heizkostenabrechnung und nicht beim Deutschen Mieterbund.

Grüssle