Hallo!
Folgender „fiktiver“ Fall:
A hatte ab 01.10.06 eine Wohnung angemietet. 2 Monate vorher, also ab 01.08.06, zahlte sie bereits Heiz- und Nebenkosten, da sie ab August die Wohnung renoviert hat. Im August und September wurde kein bisschen geheizt. Die Heizkosten betrugen 100,- EUR mtl.
Bevor A die Wohnung angemietet hatte (Ende Mai, nach Auszug des Vormieters), wurde eine Zwischenablesung vorgenommen.
Am 28. September wurden von der Firma X. die Röhrchen abgelesen. Ende November erhielt A die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.08.06 - 30.09.06.
A hat nun laut Abrechnung in diesen 2 Monaten, in denen sie überhaupt nicht geheizt hat, Heizkosten in Höhe von 160,00 EUR zu zahlen. Das heißt, sie bekommt 40,00 EUR wieder. A war daraufhin bei der Verbraucherzentrale zur Energieberatung. Dort wurde ihr gesagt, dass in der Heizkostenabrechnung ein Fehler sei. Und zwar wurden bei der „Ermittlung Ihrer Einheiten“ bei den „Grundkosten Heizung“ zwar 43 von 1000 DIN Gradtaganteilen berechnet, aber bei „Verbrauchskosten Heizung“ wurden 43 von 70 Gradtaganteilen berechnet. Dies ergab dann 6,88 Einheiten von insgesamt 11,20 (=Gesamteinheiten der Wohnung) Einheiten, also mehr als 50% aller Anteile entfallen auf einen Zeitraum von 2 Monaten. Nach Auskunft der Energieberatung hätte auch hier „43 von 1000“ gerechnet werden müssen. Dies hätte zu dem Endergebnis geführt, dass A knapp 60,- EUR für die 2 Monate hätte zahlen müssen, statt 160,- EUR. A hat dies alles dem Vermieter erklärt, welcher sich daraufhin an die Fa. X. wandte und um Prüfung bat. Angenommen, Fa. X. hätte geantwortet: „Aufgrund der Tatsache, dass per 31.05.06 in der betreffenden Wohnung eine Zwischenablesung erfolgt ist, können die verbleibenden Einheiten nur auf den Zeitraum 01.06.06 - 30.09.06 verteilt werden (70 Gradtage). Da Frau A am 01.08.06 eingezogen ist, werden 43 Gradtage berücksichtigt. Falls keine Zwischenablesung durchgeführt worden wäre, entspräche der Anteil 1000 Gradtage.“
A ist sich rein gefühlsmäßig sicher, dass die Aussage der Fa. X. falsch ist. Sie kennt sich zwar mit diesen blöden Gradtagen nicht aus, aber ihr gesunder Menschenverstand sagt ihr, dass da etwas nicht stimmen kann und dass es nicht sein kann, dass man für 2 Sommermonate, in denen man überhaupt nicht geheizt hat, 160,- EUR zahlen soll. (60,- sind schon reichlich, findet A!). Außerdem wird A das Gefühl nicht los, dass sie, wenn es stimmen würde, was die Fa. X. schreibt, durch die Zwischenablesung extrem benachteiligt wird. A wäre nun sehr dankbar für einen Rat. Sie hat in ein paar Tagen einen Termin beim Vermieter, der aber vermutlich zu keinem für A befriedigenden Ergebnis führen wird, weil sie nicht beweisen kann, dass die Abrechnung falsch ist. Was kann A jetzt noch tun? Mitglied in einem Mieterverein werden?
Falls jemand sich sehr gut mit Heizkostenabrechnungen auskennt (vor allem mit Gradtagsanteilen) wäre A auch dankbar, wenn derjenige die (natürlich rein fiktive *g*) Heizkostenabrechnung mal durchrechnen könnte.
Danke fürs Lesen und Gruß
Nelly