Sorry war versehentlich im falschen Forum…ich hoffe ich bin hier richtig.
Hallo all ihr wissenden,
mal angenommen man wäre momentan arbeitslos und der alte Chef suche einen Meister um den ehemaligen Mitarbeiter erneut einzustellen und nach und nach seine Firma zu übergeben (der Mitarbeiter konnte es eigentlich immer gut mit dem Chef, die Entlassung erfolgte damals aus familiären Gründen des Mitarbeiters). OK, der ehem. Mitarbeiter könnte nunmehr am 14.11.05 seinen Meister beginnen.
JEtzt zu meinen Fragen:
Sollte man nicht vielleicht einen Vertrag zwischen ehem. Chef und ehem. Mitarbeiter abschließen, denn so ein Meister ist natürlich nicht billig und kann man sich mit einem solchen Vertag vor evtl. Vertragsbruch seitens des Chefs schützen.
Was muss alles in einem solchen Vertrag festgehalten werden ??
Die Meisterschule dauert ca. 8 Monate.
Bitte um schnelle Antwort… vielleicht kann ja da jemand helfen !!
Gibts vielleicht irgendwelche Internetseiten mit Verträgen solcher Art ??
Gruß tante-sanni
Hallo
Sollte man nicht vielleicht einen Vertrag zwischen ehem. Chef
und ehem. Mitarbeiter abschließen, denn so ein Meister ist
natürlich nicht billig und kann man sich mit einem solchen
Vertag vor evtl. Vertragsbruch seitens des Chefs schützen.
Was muss alles in einem solchen Vertrag festgehalten werden ??
Die Meisterschule dauert ca. 8 Monate.
Da gibt es unterschiedliche Modelle. Zum, Beispiel: Der AG könnte die Fortbildung finanzieren und den späteren Meister dann entsprechend lange an sich binden (bis zu 2-3 Jahre wäre durchaus denkbar) und die Kosten dann über das Gehalt zurückfordern.
Ebenso könnte man einen Arbeitsvertrag abschließen, der, ohne vorher kündbar zu sein, mit Abschluss der Meisterprüfung das Arbeitsverhältnis begründet. Entsprechend lange Küfristen wären aus Sicht des AN sicherlich sinnvoll, eventuell auch eine befristete Probezeit. Aus AG sollte man die Möglichkeit im AV in Betracht ziehen, daß der AN die Prüfung nicht erfogreich absolviert.
Nebenbei möchte ich gerne noch anmerken, daß ich einem AG, der dasselbe fragt, davon abraten würde. Das Risiko kann aus AG-Sicht auf den AN abgewälzt werden. Insofern wäre objektiv gesehen, sicherlich nachvollziehbar, wenn der AG da vorsichtig bleibt.
Gibts vielleicht irgendwelche Internetseiten mit Verträgen
solcher Art ??
Gibt es bestimmt, aber eine fachanwaltliche Beratung wäre weitaus sinnvoller.
Gruß,
LeoLo