Dringend Hilfe! (Existe.-Gründung auf Stundenlohn)

Guten Tag,

ich hoffe ich kann hier hilfe erwarten. ich erzähle jetzt erstmal:

Ich bin ausgelernter Bürokaufmann, war dann Abteilungsleiter, habe aber weil ich denke dass der Begriff „Beruf“ von dem Wort „Berufung“ kommt, doch noch die Tanzlehrerausbildung gemacht.

Ich bin nun 25 Jahre alt und im Juli 2010 bin ich fertig. In der Ausbildung verdient man recht wenig, deshalb konnte ich mir kein Eigenkapital ansparen um sofort eine Tanzschule mit Räumlichkeiten und inventar zu eröffnen.

Mit meinem Chef ist nun fest beschlossen dass ich mich nach der Ausbildung Selbständig mache, und bei ihm auf Stundenlohnbasis arbeiten soll. Ausserdem habe ich schon FIX 2 Tage verplant an denen ich in einem Tanzsportclub arbeite.

Nun ist es so, dass ich mir ja VORHER gedanken machen muss, wieviel ich als Selbständiger verdienen muss um meine sagen wir mal 1500€ NETTO NETTO rausbekomme. Mir ist ganz klar dass ich mehr „Brutto“ haben muss als angestellte. Aber wieviel ist das, und woran kann man sich orientieren? Ich finds nur mal richtig Scheisse dass man das nicht mal als Bürokaufmann, etc. lernt. Da ist man echt verlassen.

Mir würds schon recihen wenn mir einer sagt du brauchst Monatlich durchschnittlich (Ferien, etc. reingerecnet) einen Umsatz von… Euros um überleben zu können. Denn ich muss ja schauen wieviele Stunden ich zusammenbekomme, und wenn das dann grad mal die Hälfte ist von dem was ich benötige kann ichs gleich lassen.

Also meine DATEN sehen aus wie folgt (ab Abschluss der Ausbildung):

Tanzsportclub:
Freitags 4,5 Stunden a ca 27,50 EUR
Sonntags 8,5 Stunden a ca 27,50 EUR
Wenn ich alle Ferien abziehe und den Monatsverdienst ausrechne komme ich auf 1092 EUR!!!

Bei Meinem Chef:
Arbeite ich momentan 4 Tage die Woche, und er wird mich dann einsetzen wenn er mich braucht. Diese Stundenzahl ist unklar, aber er will mich weiterhin HABEN!!! Momentan hab ich 4 Tage die Woche. Ich rechne jetzt einfach mal mit 12 Stunden in der Woche die ich dann noch dort bin. Diese weren von ihm mit 25 EUR vergütet. bei 38 Wochen im Jahr wären das nochmal 950 EUR zusätzlkich bei 5 Tagen Belastung. Ich hoffe es werden mehr Stunden pro Tag aber ich Kalkuliere jetzt mal gaaaaanz weit unten, damit es sicher klappt!!!

Also Habe ich mit Fr. und So. 1092 und mit nochmal 3 Tagen die Woche nochmal 950€ zusammen. Das sind dann ca. 2150 Euros.

Den Sprit den ich in den Tanzsportclub fahre muss ich auf de Rechnung angeben (KM=0,35 EUR) wird also bezahlt. Sprit zum Chef muss ich steuerlich absetzen.

In meinem Letzten Jahr folgen noch ganz bestimmt neue Angebote, damit ich den 6. oder auch den 7. Tag voll bekomme. Ansonsten gehe ich selbst an Schulen oder Gemeinden, und biete eigene Tanzkurse an. Das darf ich. Denn ein Stundenlohn ist immer nicht so lukrativ wie ein eigener Kurs… wenn dieser gut besucht ist.

Hat mir jemand einen Tip an was ich alles denken muss? Wie hoch meine Abzüge sind wenn man alles reinrechnet? Sagen wir mal so ganz allgemein was bleibt bei 2000 übrig, was bei 3000 was bei 4000 was bei 5000 im Monat???

Bin ziemlich verzweifelt, will aber noch viel erreichen!!!

Und ob ich mir JETZT schon nen Steuerberater oder Unternehmensberater BEZAHLEN will weiss ich net, weil ich mirs noch icht leisten kann. Steuerberater hab ich zwar aber nur fürs grobe (Kunde von mir :smile:))

Danke euch für euren Beitrag!!!

Mit meinem Chef ist nun fest beschlossen dass ich mich nach
der Ausbildung Selbständig mache, und bei ihm auf
Stundenlohnbasis arbeiten soll.

wer sind die anderen auftraggeber zur vermeidung einer scheinselbständigkeit ?

gruß inder

Hallo Inder,

wer sind die anderen auftraggeber zur vermeidung einer
scheinselbständigkeit ?

Ich habe momentan FIX folgende Arbeitgeber in Zukunft:

  1. Momentaner Chef (der mich nach der Ausbildung Stundenweise beschäftigen will)
  2. Ein Tanzsportclub

Keine Ahnung wieviel verschiedene ich haben MUSS…!?! Ich dachte es würde auch gehen wenn ich nur einen arbeitgeber habe, aber ok.
Ich denke dass ich dann noch einen Dritten Arbeitgeber dazubekommen kann (Kenne viele Tanzschulen die 1 Tag die Woche jemanden brauchen könnten, und könnte mich dort bis zum Sommer 2010 bewerben. Beispielsweise an meinem „momentan freien Tag“!
Ausserdem kann ich auch selbst auf eigene Rechnung zusätzlich KURSE anbieten, wenn mir soetwas mal zuläuft (Bewerbung bei Schulen oder gemeinden). Dann wäre jeder einzelne Kurs-Teilnehmer ja ein Arbeitgeber denke ich. Das wird aber nicht immer der Fall sein.

Hallo Inder,

wer sind die anderen auftraggeber zur vermeidung einer
scheinselbständigkeit ?

Ich habe momentan FIX folgende Arbeitgeber in Zukunft:

  1. Momentaner Chef (der mich nach der Ausbildung Stundenweise
    beschäftigen will)
  2. Ein Tanzsportclub

sind das bei beiden auftraggebern die selben tätigkeiten ?

Ja es sind die selben!

Ich arbeite momentan ja Vollzeit als Tanzlehrer in Ausbildung.

Und ab 2010 werde ich bei meinem momentanen Chef 2-3 Tage und im Tanzsportclub 2 Tage als Tanzlehrer Rechnungen schreiben müssen!

Mehr Stunden/Tage/Auftraggeber sind zwar geplant aber nicht FIX im Moment

Hallo,

Und ob ich mir JETZT schon nen Steuerberater oder
Unternehmensberater BEZAHLEN will weiss ich net, weil ich mirs
noch icht leisten kann. Steuerberater hab ich zwar aber nur
fürs grobe (Kunde von mir :smile:))

ruf doch einfach mal da an. Unser Steuerberater hatte da damals ne kleine Tabelle die (mit Einschraenkungen) einen guten Ueberblick gegeben hat. Und fuer die eine Fotokopie hat er auch nichts berechnet.

Ciao! Bjoern

Hallo!

Vielleicht kann dir einer der Verbände helfen?
http://www.tanzen.de/
http://cms.bdt-ev.de/cms/

Gruß,
Max

Leider nein,

ich bin im Verband…! Aber da erfährt man nicht viel über selbständigkeit leider. Nur wenn man sich anstellen lässt oder wenn man sich mit eigener Tanzschule selbständig macht.

Aber mein vorübergehendes Ziehl ist es, als Stundenlöhnler überleben zu können, und da interessieren mich die Abzüge so ca, also was ich an Stundenlohn kalkulieren muss um zu überleben…

hallo!

Leider nein,
ich bin im Verband…! Aber da erfährt man nicht viel über
selbständigkeit leider.

Hmmm … dann sind das aber %&E/$%&§&%-Verbände. :smile: In meiner Branche ist das besser, beim Journalistenverband und beim Designerverband ist man mit solchen Fragen bestens aufgehoben.

also was ich an Stundenlohn kalkulieren muss um zu
überleben…

Ein Faustregel, die ich mal gehört habe, sagt, zwischen 60 % und 100 % mehr als der vergleichbare Stundenlohn eines festangestellten. Also wenn der Festangestellte 25 Euro Brutto in der Stude bekommt, muß der Selbstsdtändige zwischen 40 und 50 Euro verlangen, um auf den gleichen Lebensstandard zu kommen.

Gruß,
Max

Also: allgemein rechnet der Bänker bei der Gründungsberatung das so: vom Umsatz geht die Mehrwertsteuer ab (logisch, nur der Vollständigkeit halber erwähnt/Ausnahme: der Existenzgrd. ist nicht Selbständiger, sondern Freiberufler), 200-300 E pro Monat kostet die private Krankenversicherung ( Gesetzliche kostet anfangs weniger, später bei hohem Einkommen deutlich mehr und viele Versicherte finden die Leistungen der GKV übelst mager), dann noch z.B. 200 E für die Altersvorsorge des Existenzgründers (von der Gesetzlichen Rentenvers. ist der Gründer dann ja befreit - NEID), vom Rest legt der Selbständige noch 20% für Einkommensteuer und kleinere Investitionen auf ein Tagesgeld oder Sparkonto und schon hat er sein „NettoNetto“. DIES IST KEINE PERSÖNLICHE BERATUNG, SONDERN DAS ÜBLICHE GROBSCHEMA IN BANKEN BEIM ERSTGESPRÄCH MIT GRÜNDERN.

vielen Dank für diese Antwort.

Das hieße also bei 4000 Buttto müsste ich mit 300€ Krankenvers und 200€ Rente rechnen sowie 800€ Umsatzsteuer und ich sag mal 30%, also ca. 1200€ Einkommensteuer. Dann käme ich auf ca 1500€ Nettoverdienst. Von der Einkommenssteuer kann ich dann Sprit, und weiterbildungen etc absetzen, sodass ich eventuell mehr behalten kann, aber Absicherungsmäßig sollte man sichs zurücklegen.

Ich denke mal dass man mindestens diese 1500€ Netto haben sollte. Deswegen muss ich mir nun wohl Gedanken machen, ob ich mit meinen Aufträgen mit meinem Stundenlohn durchschnittlich 4000 erwirtschaften kann…

Sehe ich das so also richtig???

Hallo!

vom Umsatz geht die Mehrwertsteuer ab (logisch, nur
der Vollständigkeit halber erwähnt/Ausnahme: der
Existenzgrd.
ist nicht Selbständiger, sondern Freiberufler)

Seit wann werden Freiberufler bei der Umsatzsteuer anders behandelt als Gewerbetreibende? (Denn ich gehe mal davon aus, daß Du diesen Unterschied meinst, denn ein Freiberufler ist natürlich auch ein Selbstständiger.)

DIES IST KEINE PERSÖNLICHE BERATUNG,
SONDERN DAS ÜBLICHE GROBSCHEMA IN BANKEN BEIM ERSTGESPRÄCH :MIT
GRÜNDERN.

Wobei der Gründer kein Handelsgeschäft im Sinne haben sollte, denn da die Ausgaben für Wareneinkauf in der Aufstellung fehlen, die Ausgangsbasis aber der Umsatz ist, würde mit diesem Schema ein Händler gewaltig auf die Schnauze fallen. Das Schema passt eigentlich nur auf Dienstleister und Freiberufler ohne großen Investitionsbedarf, ist also wirklich ein sehr grobes Grobschema.

Gruß,
Max

Hallo!

vom Umsatz geht die Mehrwertsteuer ab (logisch, nur
der Vollständigkeit halber erwähnt/Ausnahme: der
Existenzgrd.
ist nicht Selbständiger, sondern Freiberufler)

Seit wann werden Freiberufler bei der Umsatzsteuer anders
behandelt als Gewerbetreibende? (Denn ich gehe mal davon aus,
daß Du diesen Unterschied meinst, denn ein Freiberufler ist
natürlich auch ein Selbstständiger.)

Freiberufler sind von der Wehrmachtssteuer befreit, oder hat Dein Zahnarzt für die letzte Krone MWSt in Rechnung gestellt?!

DIES IST KEINE PERSÖNLICHE BERATUNG,
SONDERN DAS ÜBLICHE GROBSCHEMA IN BANKEN BEIM ERSTGESPRÄCH :MIT
GRÜNDERN.

Wobei der Gründer kein Handelsgeschäft im Sinne haben sollte,
denn da die Ausgaben für Wareneinkauf in der Aufstellung
fehlen, die Ausgangsbasis aber der Umsatz ist, würde mit
diesem Schema ein Händler gewaltig auf die Schnauze fallen.
Das Schema passt eigentlich nur auf Dienstleister und
Freiberufler ohne großen Investitionsbedarf, ist also wirklich
ein sehr grobes Grobschema.

Der Mann ist Tanzlehrer!

Gruß,
Max

Hast alles verstanden!
Viel erfolg wünsche ich Dir.
Thomas

Freiberufler und Mehrwertsteuer
Hi,

Freiberufler sind von der Wehrmachtssteuer befreit, oder hat
Dein Zahnarzt für die letzte Krone MWSt in Rechnung gestellt?!

Nix da.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.

http://www.foerderland.de/2063.0.html

Ulrich

Hallo!

Freiberufler sind von der Wehrmachtssteuer befreit, oder hat
Dein Zahnarzt für die letzte Krone MWSt in Rechnung gestellt?!

Das nennt sich Umsatzsteuerbefreiung für HEILberufe.

Ich bin Freiberufler. Ich versichere Dir nun nochmal: Freiberufler werden (abgesehen von diesen Heilberufeprivileg) nicht anders behandelt als Gewerbetreibende. Punkt. Ansonsten müssten sich das Finanzamt München V, die Steuerberatung der Allianz deutscher Designer, mein Steuerberater, etwa drei Dutzend Freiberufler in meinem Umkreis, der Journalistenverband und die Autoren diverser Fachbücher seit Jahren massiv irren.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man …

Der Mann ist Tanzlehrer!

Eine der wenigen Ausnhamefälle, in denen das „übliche Grobschema“ wirklich passt. Wundern tut mich nur, daß Banken angeblich ein Grobschma verwenden sollen, das in 99 % der Fälle nix taugt - und zwar offensichtlich nix taugt. Und da frage ich mich halt, ob das möglicherweise aus einer genauso fundierten Quelle stammt wie der Blödsinn mit der Mehrwertsteuer …

Gruß,
Max