Hallo,
ich bin leicht am Verzweifeln und brauche Hilfe- weiß jedoch nicht inwieweit das vielleicht ins Recht- Brett hineingeht.
Der Sachverhalt an einer FH ist dieser- und ich schreibe das im Stil des Recht- Brettes:
Angenommen Person A hat im ersten Semester bei Professor A eine Matheprüfung (die Teil eines Sozialwissenschaftlichen Studiums ist) nicht bestanden.
Dann im folgenden Semester kam es zu einem kompletten Professorenwechsel und der Prüfling hat sich auf komplett neue Inhalte, neues Skript, Vorlesung von dem neuen Professor B vorbereitet. Professor B weist darauf hin, dass ab jetzt nur noch sein Skript relevant ist, weil er der aktuelle Professor ist. Person A hat die Klausur- nun im 2. Versuch wiederholt und wieder nicht bestanden.
Im darauffolgenden Semester (dann das dritte) dann ein weiterer Versuch (wieder bei Professor B) und den wieder nicht bestanden. Nun gibt es von den Ministerien die Regelung für die neuen Bachelor- Studiengänge, dass man sich noch einmal mündlich prüfen lässt.
Professor B, der nun eigentlich die Prüfung abnehmen sollte, hat keine Zeit und fragt unglücklicherweise seinen Kollegen Professor A. Dieser will die Prüfung abnehmen, erklärt jedoch in einem Gespräch kurz vor der Prüfung, dass neben dem Stoff des aktuellen Professors auch Stoff aus seinem 1 1/2 Jahre vergangenen Semester drankommt. Dies wiederspricht jedoch ganz der Aussage des aktuellen Professors B über die Klausuren, es gilt immer der aktuelle Stoff.
!Zudem hätte der reguläre Professor B Zeit für die Prüfung, kämen diese von A geforderten Dinge nie dran!
Der Prüfling ist völlig überrascht und nicht in der Lage in dieser kurzen Zeit bis zur Prüfung den Stoff aus dem ewig vergangenen Semester nachzuholen.
Die Regelung mit der 4. Prüfung ist noch zu neu, es gibt dafür noch keine Richtlinien.
-Die Frage nun: Darf das überhaupt sein- darf obwohl der Stoff des jetzigen Professors klausurrelevant war überhaupt das ewig vergangene geprüft werden- also quasi 2 Versionen des 1. Semesters zusammen?
-Sollte der Prüfling erst darauf bestehen, dass er erst die Prüfung abgenommen bekommt, wenn die Prüfungsordnungen mit diesen Details endlich herausgegeben werden, als rechtliche Absicherung?
(Aufgrund der neuen Bachelor Studiengänge sind jegliche Formalien noch nicht ganz ausgereift, die FH in der Umwandlungsphase und der Prüfling ist der erste in solch einer Prüfung)
Zudem steht in der bisher sehr lückenhaften Prüfungsordnung, dass neben dem Prüfer vom Fach auch ein zweiter Mitprüfer, auch vom Fach mit im Raum sein muss, um die Prüfung zu überwachen.
Es wird aber nur eine Protokollführer drin sitzen, dem das Fach, so er selbst, völlig fremd ist. (Aber das nur am Rande)
Ich hoffe Ihr könnt bei dem Chaos durchblicken und freue mich wirklich auf eine sehr baldige Antwort.
DANKE!!!
LvNa