hallo, ich komm nicht weiter und zwar bekomme ich und meine kids 3stück alg2 mein sohn möchte ab okt. 2011 in einer anderen stadt studieren da die fahrt jeden tag zu lang wäre möchten er in der stadt in eine wg und sich dort als nebenwohnitz anmelden. die woche über wäre er dann dort und an den wochenenden und den ferien hier. meine fragen wären: wie wirkt sich das auf unsere alg2 situation aus sprich wird er noch in der berechnung berücksichtigt oder fällt er raus durch sein bafög. wird das bafög mit angrechnet. gibt es eindeutige gesetzte dazu? müste ich mit den restlichen beiden kindern ausziehen obwohl er noch hier gemeldet ist? würde mich über eine schnelle antwort freuen. lg aus leipzig
Dein Sohn wird nicht mitberechnet, da er als Studierender keinen Anspruch hat. Er kann aber einen Mietzuschuss über die Arge bekommen. Da er ja noch bei dir wohnt, müsst ihr natürlich nicht ausziehen.
st.
hallo,
wenn dein sohn wegzieht, dann fällt er auch aus eurer bedarfsgemeinschaft heraus! wenn er dann raus ist, wird sein bafög aucch nicht auf euer alg2 angerechnet. er bekäme dann zusätzlich zum bafög noch sein kindergeld. ob das amt dich und die zwei anderen kids aus der bude kickt, kann ich dir nicht sagen! es gibt also aktuell zwei optionen:
1.dein sohn bleibt bei euch wohnen, bekommt weniger bafög als wenn er alleine wohnen würde und hat einen langen anfahrtsweg zur uni. hinzu kommt, dass 80% seines bafögs auf euer alg2 angerechnet werden.
(http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/schueler-bafoeg/3…)
2.er zieht ganz aus in seine eigene wohnung/wg und bekommt mehr bafög dafür fällt bei dir sein ganzer regelsatz weg.
Was sich für euch lohnt könntest du auf dem bafögrechner nachschauen:
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
viel erfolg und liebe grüße
vita
hallo und danke für die antwort, das trifft es allerdings nicht ganz da er ja nur für die zeit des studiums dort ist und auch dort als zweitwohnsitz gemeldet wäre der hauptwohnsitz bleibt hier bestehen.
ich habe von einem anderen beitrag gelesen das ich dann für ihn noch anteilig mietzuschuss beantragen kann und wir nicht ausziehen müsten da er ja noch hier gemeldet ist. das wäre so als wenn ich einen job in einer anderen stadt hätte und dort einen zweit wohnsitz habe. wie sthet es nun damit es ist für diese situation nicht im netzt findbar. lg luci
hallo und danke für deine antwort kannst du mir referenzen gesetztes texte dazu geben? das ist mir immer lieber da ich dies gleich an die ARGE also kopie weiter reichte die wissen ja auch ncht immer alles …wie kann er denn diesen beantragen wäre das für die wohnung hier oder da wo er studiert? leider ist das alles sehr kompilziert nur weil man ALG2 bezieher ist das zum Recht auf Bildung und Gleichstellung ich danke im voraus lg luci
ihr seid dann weiterhin eine bedarfsgemeinschaft und sein bafög würde zu 80% auf die regelsätze angerechnet werden. ihr könntet dann noch wohngeld beantragen.
dann kann er aber sein studium nicht finazieren wenn 80% angerechnet werden da ihm ja kosten für die wg und lebenshaltungkosten sowie studien gebühren anfallen?!
wie soll das gehen wenn er dort als zweitwohnitz gmeldet ist? danke im voraus lg luci
ihr seid dann weiterhin eine bedarfsgemeinschaft und sein
bafög würde zu 80% auf die regelsätze angerechnet werden. ihr
könntet dann noch wohngeld beantragen.
ich verstehe deine bedenken, allerdings wird es den staat nicht sehr interessieren, wenn dein sohn gerne zwei wohnsitze haben muss anstatt nur einen! entweder er ist bei euch gemeldet, dann wohnt er auch bei euch und bekommt weniger bafög (höchstsatz ca 420€), was auch noch angerechnet wird, oder er zieht in die wg, bekommt mehr bafög (höchstsatz ca. 600€), dafür fällt er bei euch raus und du bekommst weniger alg2!!
sorry für die schlechte nachricht aber leider ist studieren in deutschland immer noch luxus, den man sich entweder selbst leisten kann oder eben arbeiten gehen muss. ich hoffe andere antworten dir mit angenehmeren nachrichten oder wissen einen rat der mir nicht bekannt ist! frag im zweifel lieber bei deinen sachbearbeitern nach, die müssen eh bescheid bekommen, wenn dein sohn das studium anfängt und bafög bekommt (egal welches) und im schlimmsten fall entscheiden, ob ihr in der alten wohnung bleiben dürft!
lg
vita