Hallo,
ich arbeite mit Gewerbeschein bei verschiedenen Promotionfirmen und habe eigentlich morgen einen Einsatz als Kinderschminkerin von 08:30 bis 18:30 Uhr.
Heute habe ich den Termin kurzfristig absagen (um 16 Uhr, also nicht innerhalb von 48 Stunden).
In dem Arbeitsvertrag, den ich in dieser Woche unterschrieben habe, steht folgendes:
„Bei Nichterscheinen oder einer Absage weniger als 48 Std. vor dem Einsatz
eine Vertragsstrafe von 200,- EUR zzgl. MwSt. fällig. Zudem tragen Sie die
Ausfallkosten des Einsatzes, sollten wir keinen Ersatzpromoter organisieren können.“
Ich habe den Vertrag von zwei Tagen unterschrieben und habe jetzt Angst, dass ich die Strafe zahlen muss 
Und dann noch zuzüglich Mehrwertsteuer!
Ist das rechtens? Oder soll ich erst gar nicht darauf reagieren und nicht zahlen?
LG, eure bangende Melanie
Hallo!
Völlig klar, nur der Anschaulichkeit halber hast Du in der Ich-Form so getan, als handele es sich um einen konkreten Fall. Dem ist natürlich nicht so. Vielmehr möchtest Du nur grundsätzlich geklärt wissen, wie es denn wäre, wenn es den geschilderten Fall gäbe (lieber Mod., liebe Modeuse, das siehst Du bestimmt genau so 
Dann würde gelten: Verträge müssen eingehalten werden. Die vereinbarte Vertragsstrafe wird deshalb fällig.
Ist das rechtens? Oder soll die (natürlich gar nicht existierende)
erson erst gar nicht darauf reagieren und nicht :zahlen?
Abtauchen und nicht melden ist der ungeeignete Weg. So fährt man Menschen sauer, so dass sie auf stur schalten und eine bestehende Forderung nötigenfalls auf Biegen und Brechen durchsetzen.
Hier hilft nur miteinander reden und das möglichst bald. Ein nachvollziehbarer Grund für die Absage wäre nützlich, um Verständnis beim Gesprächspartner zu erzeugen. Vielleicht kann man einen Ersatztermin, eine Ersatzlösung oder irgend einen Komprimiss erreichen. In solcher Situation muss man kleine Brötchen backen oder anstandslos die Vertragsstrafe zahlen. Einen dritten Weg gibt es nicht.
Gruß
Wolfgang