DRINGEND, ich brauche eure Hilfe

Liebe Nutzer, zunächst im Vorraus danke für eure Hilfe oder euren Rat.
Mein Sohn hatte am 01.08.08 einen neuen Ausbildungsbetrieb als Friseur und auch begonnen, 3. Lehrjahr!Der Inhaber sagte ihm das er den Lehrvertrag fertig macht.Mein Sohn hatte sich an der Berufsschule angemeldet und man war einverstanden das er den Lehrvertrag nachreicht (schnell natürlich)!Soweit so gut,mein Sohn arbeitet immer noch dort, hat bis heute keinen Lehrvertrag bekommen und Nachfragen wurden mit Zeitmangel und dem Versprechen dies zu erledigen abgetan.Da mein Sohn Angst um seinen Lehrplatz hatte, traute er sich nur in „Gute Laune Momenten“ wieder danach zu fragen.Dann mußte er zur Überbetrieblichen Ausbildung und hatte keine Einladung dazu von der HWK bekommen.Mein Sohn rief dort an und man sagte ihm er sei als Lehrling nicht registriert weil der Lehrvertrag fehlt.Kurz und Gut, er durfte zur Überbetrieblichen, wurde dort auch von der HWK angemeldet , diese verlangten den Lehrvertrag aber sofort zu erhalten. Ich habe ihn ausgedruckt, er wurde ausgefüllt, mein Sohn hatte ihn unterschrieben und legte ihn am nächsten Tag seinem Chef vor.Dieser hatte ihn auch in seinem Beisein unterschrieben, ihn dann aber nicht ausgehändigt.Begründung: " er muß dies erst dem Steuerberater vorlegen" Seither bekam mein Sohn ihn wieder nicht.Bis zum heutigen Tag nicht!Mein Sohn ist lediglich bei der Krankenkasse angemeldet als Lehrling, das habe ich überprüft.Seit 6 Wochen ist der
Chef nun krank.Mein Sohn, der ohnehin schon vorher meißtens 10 Std am Tag gearbeitet hat(ohne Mittagspause), arbeitete nun teilweise 12 Std am Tag.Er muß die Abrechnung machen, muß das Geld mit nach hause nehmen und seit Tagen hier aufbewahren (damit es nicht gestohlen wird ), hat keine Kontonummer um es wenigstens einzahlen zu können!Der Chef meldet sich sporadisch mal und dann auch nur Blabla Zitat:" Ist schon krass wenn die Nerven blank liegen,bin stolz auf Dich!" Mein Sohn arbeitet wie schon erwähnt diese Std.Hat nie eine Mittagspause, ist von Dienstag bis Samstag im Salon, Montag hat er Berufsschule.Das für 403 € netto.Nun hat er immer noch keinen Lehrvertrag und wird deswegen seine Prüfung nicht machen können, mal ganz davon abgesehen, das er durch diese Arbeitsstunden keine Zeit mehr hat noch zu lernen, geschweige denn überhaupt einen Lehrmeister da hat der ihm zur Seite steht.Nun habe ich heute mit der HWK Ausbildungsberatung telefoniert.Ich lehne es strickt ab das mein Sohn hier die Einnahmen von Salon durch die Gegend tragen und horten muß und habe dieses auch verboten.Die HWK sagt ohne Lehrvertrag keine Prüfung, praktisch Pech für meinen Sohn, er soll sich um eine neue Lehrstelle bemühen und einen Anwalt einschalten.Da sein Chef ja nicht ans Telefon geht, erreichen die ihn ja auch nicht.Der herr von der HWK sagte mir das sowas nunmal absolut nicht zulässig ist und so ein Betrieb geschlossen gehört.Finde ich alles toll, was aber kann mein Sohn machen um doch noch seine Prüfung ablegen zu können.Durch die Tatsache das mein Sohn keinen Lehrvertrag bekam,konnte er ihn auch nicht bei der Kindergeldkasse vorlegen (Antrag mußte wegen volljährigkeit neu gestellt werden), er muß also auch auf 154€ jeden Monat durch dieses Verhalten verzichten.Es tut mir so leid was da mit ihm gemacht wird, ich bin am Ende.Es ist sein Traumberuf, er will seinen Meister machen und einen eigenen Salon gründen können, und jetzt steht er da und kann wahrscheinlich nicht mal zur Prüfung wegen dem Missverhalten seinens Chef´s, der ganz offentsichtlich hier nur eine billige Arbeitskraft aber keinen Lehrling gesucht hat.Die Überbetriebliche hat mein Sohn super abgeschlossen, Beurteilung des Leistungsstandes" weit über dem Durchschitt " als schriftliche beurteilung und alle Fächer mit Note 1 !Bitte helft mir mit eurem Wissen und euren Rat.Das werde ich nicht zulassen das hier mit der Zukunft meines Sohnes rumgespielt wird!
Vielen Dank!
„Sorry für die Länge des Beitrages!“

Hallo Mari,

kaum zu glauben, was es nicht alles gibt.

Kann die HWK da denn nicht mal auf den Putz hauen?

Als einzige Alternative fällt mir dazu ein:

wenn der Chef immer noch krank ist und deshalb absolut von deinem Sohn abhängig ist, dann würde ich dem Chef am Telefon und schriftlich mitteilen: Wenn mein Lehrvertrag, von ihnen unterschrieben nicht bis zum (festes Datum eine Woche später einsetzen) in meinen Händen ist, dann schließe ich den Laden und stehe nicht mehr als Arbeitkraft zur Vefügung. In dem Schreiben sollten auch die bisherigen Verzögerungen, Ausreden, Arbeitszeiten usw. beschrieben werden, die Anlaß zu diesem Schritt geben. Gleichzeitig ankündigen, daß gerichtlich vorgegangen wird, falls der Vertrag nicht wie gefordert vorliegt.

Am besten laßt ihr euch dabei von einem anderen Anwalt helfen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Die Briefe per Einschreiben/Rückschein an seine normale Anschrift und nochmals an die Anschrift, wo er sich während seiner Krankheit aufhält, schicken. Letzteres, weil er sonst behaupten kann, er habe den Brief nicht bekommen und damit wieder eine Ausrede hätte. Mit dem Rückschein habt ihr dann einen gerichtstauglichen Beweis, daß er den Brief erhalten hat.

Die Drohung den Laden dicht zu machen, müßte eigentlich wirken.

Wenn der Lehrvertrag trotzdem nicht kommt, bleibt nur noch der Weg Klage beim Arbeitsgericht einzureichen - die Termine bei diesen Gerichten bekommt man in der Regel schneller als bei anderen Gerichten.

So wie die Lage ist, dürfte das den Chef teuer zu stehen kommen, z.B. Gehaltsnachzahlungen für die vielen Überstunden. Außerdem könnte ein positiver Entscheid des Arbeitsgerichts sicher stellen, daß dein Sohn zur Prüfung zugelassen werden muß, weil das Fehlen des Vertrages eindeutig nicht sein Verschulden ist.

Viel Glück,
Cantate

Hallo Cantate,
danke für Deinen schnellen Rat.Mein Sohn ist gestern um 9.00 angefangen und hatte um 21.00 Uhr Feierabend, natürlich wie immer ohne Pause.Weiß es weil ich ihn ja abholen muß.Ich habe nun gestern eine sms an den Chef geschrieben(er geht ja nicht ans Telefon oder Handy).Ich habe ihn aufgefordert eine Uhrzeit zu nennen, wann mein Sohn am Samstag mit ihm abrechnen kann.Ich habe ihm ebenfalls mitgeteilt, das ich es strickt ablehne hier die Einnahmen von seinem Geschäft aufbewahren zu müssen und das ich diese Verantwortung ablehne.Jetzt und auch zukünftig, gleiches gilt für meinen Sohn.Sollte er " aus gesundheitl. Gründen keinen termin nennen können, werde ich das Geld am Montag zu meinem Anwalt bringen, mit diesem abrechnen und das Geld dort hinterlegen, er kann es sich dann dort abholen!"Natürlich trägt er die Kosten. Prombt bekam ich eine Antwort ( die Mitarbeiter schreiben sich die Finger wund um ihn zu erreichen).Ja, kein Problem, er teilt mir noch eine Uhrzeit mit, könne aber erst am Sonntag, da wäre er wieder da.
Ich werde jetzt einen neuen Lehrvertrag ausdrucken und den vorbereiten.(gehe davon aus das er mir sonst sagen wird er müßte erstmal schauen wo der ist.)Bevor hier irgend was abgerechnet wird, werde ich ihm sagen das ich zunächst dies erledigt wissen will.Erst und nur dann wenn der LV unterschrieben ist, mit dem richtigen Datum und in meiner Tasche steckt geht es zur Abrechnung über.Sollte ich diesen LV nicht bekommen, dann werde ich überhaupt nichts abrechnen, dann stehe ich auf und er rechnet mit meinem Anwalt ab. Ich werde mir jedoch die 1232€ entgangenes Kindergeld und die Überstunden die mein Sohn geleistet hat von der Summe die abzurechnen ist abziehen und eine genau detailierte Quittung beifügen.Wenn er dann glaubt ich sei im Unrecht, dann kann er mich ja gerne verklagen.Darauf lasse ich es ankommen.
Was meinst Du?
Danke und Lg
Mari

Unfreiwillig fremdes Geld aufzubewahren ist eine Sache, sich daran zu vergreifen ist definitiv nicht in Ordnung, du machst dich damit strafbar!

Ich verstehe dein Problem aber bitte: behalte KEINEN Cent von dem Geld ein!!!

Du kannst bei der Innung und der Berufsgenossenschaft nachfragen was die zu dem Problem sagen, am wichtigsten ist aber, denke ich, den Lehrvertrag sobald du ihn in Händen hast sofort (vielleicht persönlich) zur IHK zu bringen damit dein Sohn endlich die fehlenden Kurse und letztendlich auch die Abschlußprüfung machen kann.

Und wegen der fehlenden Zeit für Mittagspause hilft nur den Laden für wenigstens 30 Minuten zu schließen, ev. mit einem Hinweisschild auf die Dauer weil allein im Laden. Egal wie fit der junge Mann ist, ohne Pause darf er nicht (vergl. ArbZG §4 … mind. 30Min bei Arbeitzeit zw. 6 und 8 Stunden, 45Min bei mehr als 9 … Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftig werden), ist der Azubi noch unter 18 gilt das JArbSchG (§11-Ruhepausen und §13-tgl. Freizeit). Daran muss sich auch dieser Betrieb halten!

Grüße

P.S. Die genannten Gesetzestexte zum selber Nachlesen findest du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de

Hallo Mari!

Was du schilderst kenne ich zur Genüge aus meiner beruflichen Erfahrung als Berufsschullehrerin für Friseure.

cantate hat dir schon dir richtige Richtung aufgezeigt. Ohne Anwalt wird diesem Ausbilder nicht beizukommen sein.

Trotzdem noch eine Anmerkung von mir:

Zur Ausbeutung gehören immer Zwei: Einer, der ausbeutet und einer, der sich ausbeuten lässt!

Dass dein Sohn sich erst im 3.Lehrjahr dagegen wehrt (tut er das überhaupt?), ist viel zu spät. Überbetriebliche Lehrgänge finden auch schon im ersten Lehrjahr statt und eine Zwischenprüfung nach eineinhalb Jahren. Da musste schon viel früher offenbar werden, dass er gar nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, den Ausbildungsberater der HWK oder den Lehrlingswart anzusprechen.

Auch, dass dein Sohn keine Pausen hat und viele Überstunden macht: Wieso lässt er sich das fast 3 Jahre lang gefallen? Wenn er noch nicht 18 war zu Beginn der Lehre, dann obliegt dies deiner Fürsorge, da zu intervenieren. Wenn er schon 18 war hättest du ihn zumindest ermutigen sollen, sich dagegen zu wehren.

Du hilfst deinem Sohn, wenn ihr jetzt einen Anwalt einschaltet und er möglichst sofort in dem Laden aufhört. Das wird nichts mehr!
Dein Sohn sollte sich eine neue Lehrstelle suchen. Wenn er dann das 2. oder 3.Lehrjahr wiederholen muss, dann seht es als Lehrgeld an, dass ihr dafür bezahlt, dass ihr euch nicht eher gewehrt habt.

Und dann hilf deinem Sohn, aus dieser Opfermentalität herauszukommen und sich für seine Rechte und Bedürfnisse einzusetzen. Nur Mitjammern und lamentieren ist keine Hilfe für eine Heranwachsenden.

Ich wünsche euch alles Gute und würd mich freuen zu hören, wie die Sache ausgeht.

LiebeGrüßeChrisTine

P.S.: Bei langen Texten auch mal Absätze machen hilft ungemein beim Lesen!!

Hallo Karline!

Leider haben sich bei dir ein paar Fehler eingeschlichen:

Du kannst bei der Innung und der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist nur für Berufserkrankungen zuständig, nicht für Arbeitsrechtliche Probleme (auch wenn mangelnde Pausen zu Krankheiten führen können).

Auch die Innung ist nur marginal zuständig, sie ist zunächst einmal die Interessenvertretung der Friseure, nicht der Lehrlinge.

nachfragen was die zu dem Problem sagen, am wichtigsten ist
aber, denke ich, den Lehrvertrag sobald du ihn in Händen hast
sofort (vielleicht persönlich) zur IHK zu bringen damit dein
Sohn endlich die fehlenden Kurse und letztendlich auch die
Abschlußprüfung machen kann.

Auch die IHK ist nicht zuständig, sondern die HWK = Handwerkskammer. Sie regelt alles, was mit den Lehrverträgen zu tun hat, führt die Lehrlingsrolle, führt überbetriebliche Lehrgänge durch und beaufsichtigt die Ausbildung.

Und wegen der fehlenden Zeit für Mittagspause hilft nur den
Laden für wenigstens 30 Minuten zu schließen, ev. mit einem
Hinweisschild auf die Dauer weil allein im Laden.

Das ist allerdings eine tolle Idee!!! Solange der Chef nicht da ist zum Meckern, kann er sich doch seine Pausen einrichten! Super!

LiebeGrüßeChrisTine

@ChriTine:

Danke für die Korrektur (bin in der Industrie zuhause drum IHK), wobei Fragen grundsätzlich nix kostet und vielleicht erwischt man ja einen Menschen der einen guten Tipp hat.

LG

Hallo Mari,

Sollte er " aus
gesundheitl. Gründen keinen termin nennen können, werde ich
das Geld am Montag zu meinem Anwalt bringen, mit diesem
abrechnen und das Geld dort hinterlegen. "Natürlich trägt er die :Kosten. Prombt bekam ich eine Antwort
Ich werde jetzt einen neuen Lehrvertrag ausdrucken und den
vorbereiten.(gehe davon aus das er mir sonst sagen wird er
müßte erstmal schauen wo der ist.)Bevor hier irgend was
abgerechnet wird, werde ich ihm sagen das ich zunächst dies
erledigt wissen will.Erst und nur dann wenn der LV
unterschrieben ist, mit dem richtigen Datum und in meiner
Tasche steckt geht es zur Abrechnung über.Sollte ich diesen LV
nicht bekommen, dann werde ich überhaupt nichts abrechnen,
dann stehe ich auf und er rechnet mit meinem Anwalt ab. Ich
werde mir jedoch die 1232€ entgangenes Kindergeld und die
Überstunden die mein Sohn geleistet hat von der Summe die
abzurechnen ist abziehen und eine genau detailierte Quittung
beifügen.Wenn er dann glaubt ich sei im Unrecht, dann kann er
mich ja gerne verklagen.Darauf lasse ich es ankommen.

Androhen und das meiste auch ausführen halte ich für grundrichtig. Wenn es ihn Geld kostet, wird er wohl endlich spuren.

Ich wäre aber vorsichtig beim Einbehalten des entgangenen Kindergeldes und der nicht bezahlten Überstunden. Das könnte gesetzlich als Unterschlagung oder ähnlichem ausgelegt werden. Du würdest dich damit aus Sicht des Gerichts möglicherweise schuldig machen und bei seiner Klage schlechter wegkommen.

Als Gegegenbeispiel: auch ein Vermieter, dem der Mieter mehrere Mieten schuldet, darf nicht ohne weiteres in die Wohnung gehen und sich dort mit Wertsachen bedienen, um sein Geld zu bekommen. Das wird als Diebstahl angesehen.

Laß dich dabei vom Anwalt beraten. Wenn der Lehrvertrag mit dem alten Datum dann unterschrieben ist, könnte es sein, daß dir das Kindergeld noch nachträglich bezahlt wird - frage beim Amt nach. Wenn die sich querstellen, wieder Rat beim Anwalt holen.

Die Überstunden nachträglich bezahlt zu bekommen, sofern das nicht auf Druck freiwillig vom Chef geleistet wird, muß dann übers Gericht eingeklagt werden.

Wie gesagt, androhen würde ich ihm das alles, wenn es dann aber an die Durchführung -Geld einbehalten- geht, solltest du dich gründlich absichern, bevor du das machst.

Gruß,
Cantate