DRINGEND! Ist nach ein. Prozess der Job IMMER weg?

Hallo zusammen,

unter Freunden entstand eine Diskussion darüber, ob ein langjähriger Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber (Großfirma) wegen angeblichen Fehlverhaltens gekündigt wurde und vor Gericht stand, niemals mehr einen Arbeitsplatz in dieser Firma haben kann.

Sie sagen: "Sollte der AN bei einem Gerichtstermin (z.B. 2. Instanz) Erfolg haben und am nächsten Tag wieder zur Firma dazugehören, so kann der Vorgesetzte ihm an/ab diesem Tag wieder kündigen, mit der Begründung *Zerstörtes Vertrauen, da AN den AG verklagt hat.* Angeblich würde jeder AG vor Gericht Recht bekommen.

Angenommen, der AN hat hohe Chancen, die Gerichtsverhandlung in der 2. Instanz zu gewinnen, sollte er dann darauf verzichten und stattdessen lieber eine Abfindung aushandeln? Denn bei einer erneuten Kündigung (s.o.) wäre dann keine Rede mehr von einer Abfindung.

Meine Frage:
Stimmt die Behauptung „Wenn AN mit AG vor Gericht, dann Job für immer weg.“?

Da diese Frage zeitlich sehr dringend ist, würde ich mich freuen, wenn Sie/Ihr recht schnell antworten könntet.

Danke
Claudia

Hallo Claudia,

das stimmt so nicht. Zwar enden die meisten Kündigungsschutzklagen (je nach Quelle ca. 80 - 85 %) mit einem Vergleich, der die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, dies liegt aber auch oft daran, daß der AN nicht mehr weiterarbeiten will.
Für den AG gibt es zwar noch die Möglichkeit der Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, aber die einfache Tatsache der Kündigungsschutzklage als solcher ist kein Grund, mit der man vor einem Arbeitsgericht „durchkommt“. Das gehört zu den „urban legends“ des Arbeitsrechts.

&Tschüß

Wolfgang

Danke, Wolfgang.

Dein Hinweis auf § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist eine gute Hilfe!

Gruß
Claudia

1 „Gefällt mir“

Ergänzend:

Die Kündigunsschutzrechte des Arbeitnehmers wären ja völlig ausgehebelt, wenn es sich so verhielte… Der Arbeitgeber müsste nur kündigen, den Prozess verlieren und wieder kündigen. Das kann doch nicht richtig sein.

Daneben ist § 612 a BGB zu beachten.

Levay