Hallo zusammen,
unter Freunden entstand eine Diskussion darüber, ob ein langjähriger Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber (Großfirma) wegen angeblichen Fehlverhaltens gekündigt wurde und vor Gericht stand, niemals mehr einen Arbeitsplatz in dieser Firma haben kann.
Sie sagen: "Sollte der AN bei einem Gerichtstermin (z.B. 2. Instanz) Erfolg haben und am nächsten Tag wieder zur Firma dazugehören, so kann der Vorgesetzte ihm an/ab diesem Tag wieder kündigen, mit der Begründung *Zerstörtes Vertrauen, da AN den AG verklagt hat.* Angeblich würde jeder AG vor Gericht Recht bekommen.
Angenommen, der AN hat hohe Chancen, die Gerichtsverhandlung in der 2. Instanz zu gewinnen, sollte er dann darauf verzichten und stattdessen lieber eine Abfindung aushandeln? Denn bei einer erneuten Kündigung (s.o.) wäre dann keine Rede mehr von einer Abfindung.
Meine Frage:
Stimmt die Behauptung „Wenn AN mit AG vor Gericht, dann Job für immer weg.“?
Da diese Frage zeitlich sehr dringend ist, würde ich mich freuen, wenn Sie/Ihr recht schnell antworten könntet.
Danke
Claudia