Ist ein gefaxter Kaufvertrag rechtlich gültig ?
Kurz meine Situation: Ich will privat mein Auto verkaufen, ein Mann aus Basel möchte es kaufen, will aber daß ich ihm das Auto BRINGE. Vorher hätte ich natürlich gerne einen unterschriebenen Kaufvertrag, bevor ich die 450km zu ihm fahre. Er will daß ich das Auto am Samstag bringe, heute ist Donnerstag, einzige Möglichkeit mir den Vertrag zukommen zu lassen wäre per Fax, selbst ein Eilbrief dauert zu lange aus der Schweiz.
Ist ein gefaxter Kaufvertrag rechtlich
gültig ?
Hallo,
im Ernstfall nicht.
Gruß
Merit
Hi!
Soweit ich weiß hat sich inzwischen die Rechtslage insoweit geändert, daß Fax-Verträge bindend sind!
Kann aber keine Garantie geben…
Gruß
Bernd
Wieso?!? Warum ?!? Wer sagt das?!?
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Wieso?!? Warum ?!? Wer sagt das?!?
Hallo Bernd,
ich wills nicht beschwören, aber ich geh davon aus weil ich einmal einen Schriftverkehr mit einem Anwalt geführt habe, der Telefaxe nicht akzeptiert hat, der wird schon wissen warum. Ausserdem sind doch Telefaxe leicht manipulierbar.
Hi!
Naja… früher wurden Faxe auch net akzeptiert, doch inzwischen imho ja (keine Ahnung seit wann)!
Abgesehen davon kann wohl kaum ein Privatmann faxe manipulieren ;o)
Bernd
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Hi!
Naja… früher wurden Faxe auch net
akzeptiert, doch inzwischen imho ja
(keine Ahnung seit wann)!Abgesehen davon kann wohl kaum ein
Privatmann faxe manipulieren ;o)Bernd
Es ist wohl nicht so schwer die Nummer des Absenders im Fax-Header zu ändern. Oder ?
Nils
Ist ein gefaxter Kaufvertrag rechtlich
gültig ?
Grundsätzlich gilt: Ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen bedarf überhaupt keiner Form, kann also auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werden (z.B. Zeitungsautomat). Oder unterschreibt hier jemand beim Bäcker einen Kaufbrertrag über die Brötchen? Dass meist bei grösseren Sachen der Vertrag schriftlich fixiert wird liegt allein an der späteren Beweisbarkeit.
Also ist ein Kaufvertrag per Fax möglich, genau wie per Telefon oder früher Telex. Die Fälschungsunsicherheit ist eine ganz andere Frage; aber das Problem stellt sich ja beim Telefon genau so.
Dennoch sind nicht alle rechtlich relevanten Aktionen per Fax möglich, und zwar die nicht, wo es einer Unterschrift
bedarf. Das Fax ist ja praktisch nur ein Foto der Unterschrift, aber nicht selbst die Unterschrift. Daher gehen solche Aktionen, bnei denen es meist um Prozeßhandlungen geht, z.Zt. noch nicht per Fax. Die Frage ist unter der Gerichten umstritten. Frank
Verträge über bewegliche Sachen sind (wie schon von Anderen erwähnt) ohne Beachtung einer Form gültig. Also kann eine Annahme per Fax erfolgen . Daß der Anwalt das Fax nicht akzeptierte liegt allein an einer Beweisunsicherheit .Tatsächlich könnte die Unterschrift ja z.B. im Original
einkopiert sein , sieht im Fax Keiner. Dennoch wird zumeist ,z.B. vielen Amtsgerichten, akzeptiert, wichtige Schreiben (Anzeige Verteidigungsbereitschaft…)zu faxen . Der Vorteil hierbei ist die Fristwahrung . Tip- mußt Du einem Gegner schreiben - Einschreiben mit Rückschein vor Zeugen aufgeben . An Partner oder Neutrale reicht oft Fax (besser aber telefonisch anfragen was gewünscht wird).
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