DRINGEND: Kaufvertrag und Makler

Guten Abend,

mal angenommen, ein Makler, der eine Immobilie vermittelt hat, stellt nach Prüfung des Kaufvertragsentwurfs fest, dass er darin gar nicht erwähnt ist, d.h. das nirgends steht, dass er Honorar erhält…es besteht natürlich von Verkäuferseite mit ihm ein Maklervertrag und er hat dem Käufer auch das Expose zugeschickt…die beiden Parteien werden natürlich auch das HOnorar bezahlen, aber hat denn der Makler irgend einen Anspruch darauf, auch noch im not. Kaufvertrag der Immobilie erwähnt zu werden???

Zweite Frage ist, im Falle dass der Käufer bereits circa sechs Wochen vor Geldfluss, aber nach Kaufvertragsschluss in das Objekt zur Renovierung darf und irgendetwas geschieht (bspw ein Stein fällt einem anderen auf den Kopf oder eine angebohrte Wasserleitung führt zur Überschwemmung o.ä.) - muss der Käufer sich hierfür gesondert absichern? Reicht die Privathaftpflicht?

Grüße
Dora

Moin, Dora,

Vermittlung und Hauskauf sind zwei Rechtsgeschäfte, die völlig unabhängig voneinander sind. Im Maklervertrag steht, was der Makler leistet und was der Kunde dafür zu berappen hat, der Kaufvertrag regelt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, deshalb wird der Makler im Kaufvertrag nicht erwähnt. Wozu sollte das denn gut sein?

Gruß Ralf

Hallo!

aber hat denn der Makler irgend einen
Anspruch darauf, auch noch im not. Kaufvertrag der Immobilie
erwähnt zu werden???

In den Maklerverträgen steht oft geschrieben, daß der Makler berechtigt ist, die Provision im Kaufvertrag zu sichern. D.h., es wird eine sog. Maklerklausel eingefügt, aus der hervor geht, daß die Vertragsparteien anerkennen, daß das Objekt von der Fa. xy vermittelt wurde und wer - wann - wieviel Provision zu bezahlen hat.

Ob der Makler diese Klausel allerdings erzwingen kann, wenn eine der Vertragsparteien nicht damit einverstanden ist, wage ich allerdings arg zu bezweifeln.

Wenn sich die Parteien einig sind, warum sollte man diese Klausel nicht mit aufnehmen (sofern der Makler natürlich für etwaige Mehrkosten aufkommt)? Somit ist alles richtig niedergeschrieben und vereinbart und es gibt später keinen Streit.

Viele Grüße

Armin

Guten Morgen,

Zur ersten Frage:
Makler wollen gerne ihre Ansprüche im Kaufvertrag mit verankern. Dies wird heute vielmals praktiziert. Auch ich habe manchmal meine Beratungshonorare im Kaufvertrag vermerkt. Der Grund ist, dass der Makler bei Nichtzahlung sofort vollstrecken lassen kann, ohne Mahnbescheid, Rechtsanwalt und eventuell Gericht. Wenn im Maklervertrag keine Verpflichtung dieser Art besteht, so muss auch kein Vermerk im Kaufvertrag erscheinen. Da die Schuld aber sowieso besteht, ist auch dagegen nichts einzuwenden. Die Kosten hierfür bleiben gleich.

Zur zweiten Frage:
Dies ist schon im Kaufvertrag zu regeln. Meist wird eine Übergabe erst nach Zahlung vereinbart. Es sollten diese Vereinbarungen, wie: „… kann bis zur Fälligkeit der Kaufpreiszahlung Renovierungsarbeiten vornehmen…“ und „… Übergang von Nutzen und Lasten, sowie die Gefahr des Untergangs, gehen mit heutigem Tag auf den Käufer über…“ im Notarvertrag erscheinen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass der Käufer schon Renovierungsarbeiten vornehmen darf, jedoch auch dafür die Haftung und alle Hauskosten zu übernehmen hat.

Falls noch Fragen auftauchen, bitte direkt am mich mailen, da ich nur sporadisch das Forum besuche.
Gruss
Friedrich Pausch
www.Immobilienratgeber.com
NS.: Wenn es sich noch um die Angelegenheit vom 4. Mai handelt, bitte anrufen.

DANKE
,

Moin, Dora,

Moin Ralf

Vermittlung und Hauskauf sind zwei Rechtsgeschäfte, die völlig
unabhängig voneinander sind.

Vermittlung zum Hauskauf

Im Maklervertrag steht, was der
Makler leistet
und was der Kunde dafür zu berappen hat, der
Kaufvertrag regelt das Verhältnis zwischen Käufer und
Verkäufer, deshalb wird der Makler im Kaufvertrag nicht
erwähnt.

Der Makler wird im Kaufvertrag erwähnt.

Wozu sollte das denn gut sein?

Damit es für den Makler wahrscheinlicher wird, seine Provision für seine Leistung zu bekommen. Viele Leute „sparen“ gern.

Gruß Ralf

Moin Hans,

in meinen Kaufverträgen steht kein Makler. Ist so und bleibt so. Makeln ist schließlich Vertrauenssache, nicht wahr?

Gruß Ralf

Hallo
Du sprichst in Rätseln.
Was heisst Vertrauensssache. Soll der Makler darauf vertrauen, dass der Käufer zahlt?
MfG

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