DRINGEND: Kind krank - nacharbeiten?

Hallo,

angenommen, Person A hat seit März einen neuen Job (Teilzeit, da Mutter eines 3-j. Kindes). A hat bisher immer die Fehlzeiten, die durch Krankheit des Kindes entstanden, nachgearbeitet oder einen Babysitter organisiert. Sie hat dies vor allem deshalb getan, weil es im ersten halben jahr ja noch um’s Überstehen der Probezeit ging und auch, weil es die (kinderlose) Chefin „vorgeschlagen“ hatte.

Jetzt hat das Kind eine schwere Grippe und kann bis einschl. Dienstag nicht in den KiGa. Heute kann der Vater von A zuhause bleiben, morgen aber nicht. Angenommen, A würde es nicht gerecht finden, daß sie dann immer nacharbeiten muß bzw. die „Geld-rein-Geld-raus“-Babysitter-Lösung anwenden muß - was hätte sie für andere Optionen? Gibt es da nicht sowas wie zusätzliche freie Tage für Eltern, wenn das Kind krank ist? Wenn ja, wie sagt sie’s der Chefin? Müßte sowas beantragt werden oder wie liefe das formell ab?

Gruß,
Gabi

Hallo Gabi,

Nach http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__45.html besteht Anspruch auf Freistellung zur Pflege des erkrankten Kindes. Entweder zahlt die Krankenversicherung Krankengeld oder aber der AG stellt bezahlt frei. Ich bin mir nicht sicher, ob die Entgeltfortzahlung für 6 Wochen greift.

Der Kinderarzt soll eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld zur Pflege des erkrankten Kindes ausstellen. Damit geht Person A zum AG für die Freistellung und zur Krankenkasse analog zum Krankenschein.

Hallo,
es gibt die Leistung „Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“.
Der Arzt entsprechende Formulare dafür.
Wenn der Arbeitgeeber kein Gehalt für diese Zeit weiterzahlt, dann
übernimmt dies die Krankenkasse. Bitte dort anrufen und auch den
Arzt ansprechen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für die Info. Würde die Krankenkasse dann das volle Gehalt zahlen?

Gruß,
Gabi

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Hallo Gabi
Wenn du wegen Erkrankung des Kindes dein Geld von der KK bekommst,ist das nur unwesentlich geringer als dein Gehalt,das du in der Zeit bekommen hättest.
Wenn du alleinerziehend bist,hast du 20 Tage pro Jahr Anspruch darauf.Bei Verheirateten hat jeder Elternteil 10 Tage.Man kann sich wohl auch die Tage des anderen Elternteils übertragen lassen.Das gilt aber, glaube ich, nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
Gruß
Michaela

Hallo,
Krankengeld wird maximal in Höhe des letzten Nettos gezahlt, aber
da gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung ab - du hast in jedem Falle weniger.
Gruss
Günter Czauderna

Ich bin mir nicht
sicher, ob die Entgeltfortzahlung für 6 Wochen greift.

Hallo Ijon_Tychi, nein, tut sie in dem Fall nicht.

MfG

hätte sie für andere Optionen? Gibt es da nicht sowas wie
zusätzliche freie Tage für Eltern, wenn das Kind krank ist?
Wenn ja, wie sagt sie’s der Chefin? Müßte sowas beantragt
werden oder wie liefe das formell ab?

Hallo,
wenn du in einer gesetzlichen KK versichert bist, hast du Anspruch auf 10 „Kinderkrankentage“. Du erhälst beim Arzt einen entsprechenden Schein, dass die Betreuung deines Kindes wegen Krankheit notwendig ist. Diese Schein geht dann an die Krankenkasse. (Mein Arbeitgeber bekommt von mir eine Kopie dieses Scheins) Der Arbeitgeber muss dich unbezahlt freistellen. Von der Krankenkasse erhält man dann für den entsprechenden Zeitraum „KinderKrankengeld“.(bei mir entspricht der ausgezahlte Betrag etwa dem Netto).

Beatrix

Vielen Dank Euch allen für die schnelle Hilfe! owt