Dringend: Künd.freiw.KV in der BKK für mein Kind

Hallo,

brauche mal ganz schnell fachkundige Hilfe.
Meine Tochter ist aufgrund des Einkommens meines Mannes aus selbständiger Tätigkeit freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert, ich selbst unterliege der GKV. Nun haben wir beschlossen, da wir in wenigen Wochen ein Baby bekommen, daß beide Kinder künftig bei meinem Mann privat versichert werden sollen. Kann ich überhaupt die freiwillige Versicherung für meine Tochter noch termingerecht kündigen (ist der letzte Termin auch der 30.11.?) Und wenn mein Mann mal unter die Einkommensgrenze kommen sollte, können die Kinder dann aus der PKV wieder zu mir in die Familienversicherung der GKV wechseln?

Vorab vielen Dank!!!

Hi,

kündigen der frw. Mitgliedschaft geht immer zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat in dem die Kündigung erklärt wird an. (§ 175 Abs.4 SGB V)

Rückkehr in Deine Fam.versicherung ist nur möglich wenn----
§ 10 Abs.3 SGB V Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist
Gruß Jörg

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