Dringend: Kündigen und dann Aufhebungsvertrag?

Hallo zusammen,

Person A unterschreibt heute, wenn alles klappt einen neuen Arbeitsvertrag bei Firma A. Problem dabei ist, Person A hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei seinem alten Arbeitgeber und die Firma A ist recht klein und muss daher die Stelle so schnell wie möglich besetzen.
Nun haben wir heute den 29.09.11 und die Kündigung muss quasi bis morgen beim alten Arbeitgeber sein, damit Person A zumindest zum 01.01.12 bei Firma A anfangen kann. Dazu kommt, dass Person A vielleicht auch noch die Chance auf einen Job bei Firma B hat, der von den Konditionen her noch besser ist. Deshalb folgende Fragen:

  1. Person A will die Kündigung am Freitag per Fax an den alten Arbeitgeber senden und als Bemerkung drunter schreiben, dass das Original per Einschreiben nachgereicht wird. Ist ein Fax (incl. Sendebericht) rechtskräftig?

  2. Wenn Person A jetzt kündigt, ist es danach noch möglich einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber auszuhandeln?

  3. Wenn Person A den Arbeitsvertrag bei Firma A unterschrieben hat, dann aber den „Zuschlag“ auch bei Firma B bekommt, kann Person A dann einfach den Vertrag mit Firma A vor Arbeitsantritt ohne Angabe von Gründen auflösen (wie auch in der Probezeit)?

Vielen Dank für eure hoffentlich schnelle Hilfe! :smile:

Hallo,

  1. Person A will die Kündigung am Freitag per Fax an den alten
    Arbeitgeber senden und als Bemerkung drunter schreiben, dass
    das Original per Einschreiben nachgereicht wird. Ist ein Fax
    (incl. Sendebericht) rechtskräftig?

Nein, ein Fax ist definitiv nicht rechtskräftig.

Gruß

Ok… muss die Kündigung speziell an die Personalabteilung gehen, oder kann man den Brief einfach in der Niederlassung der Firma abgeben und sich den Empfang quittieren lassen?

Hallo,

Nein, ein Fax ist definitiv nicht rechtskräftig.

Gruß

Wenn es schnell gehen muss, würde ich entweder direkt in die Personalabteilung gehen, oder wenn dort keiner mehr ist, an den Empfang und auf jeden Fall den Empfang mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift, Namen und Position quittieren lassen, so ist man auf der sicheren Seite und hat im arbeitsrechtlichen Streitfall etwas gültiges vorliegen um die fristgerechte Abgabe glaubhaft zu machen.

Die Personalabteilung ist leider 300 km entfernt. :wink: Daher bleibt nur die Niederlassung in der Nähe. Da gibts soweit ich weiß aber nur einen Empfang für das gesamte Gebäude… bleibt also nur zu hoffen, dass jemand von der Firma direkt auch anwesend ist.

Hallo zusammen,

Hallo,

  1. Wenn Person A jetzt kündigt, ist es danach noch möglich
    einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber
    auszuhandeln?

Theoretisch ja, aber warum sollte sich der AG darauf einlassen, wenn er die AN-Kündigung vorliegen hat ?

  1. Wenn Person A den Arbeitsvertrag bei Firma A unterschrieben
    hat, dann aber den „Zuschlag“ auch bei Firma B bekommt, kann
    Person A dann einfach den Vertrag mit Firma A vor
    Arbeitsantritt ohne Angabe von Gründen auflösen (wie auch in
    der Probezeit)?

Vor Arbeitsantritt kann ein Arbeitsvertrag nur dann gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag zugelassen wird.

Vielen Dank für eure hoffentlich schnelle Hilfe! :smile:

&Tschüß

Hallo,

hierzu habe ich eine Frage:

Daher bleibt nur die Niederlassung in der Nähe.:

Gilt das auch? Also kann ich bei einem großen AG meine Kündigung „einfach“ bei einer Niederlassung abgeben?

Ist es dann ein Unterschied, ob in meinem AV zum Beispiel steht: „Dienstort ist die Hauptverwaltung“ und ich gehe einfach mit meinem Schreiben zur Niederlassung?
(ich meine damit: ich kann mir durchaus vorstellen, dass man die Kündigung in der Niederlassung abgeben kann, wenn man auch dort angestellt ist. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht in der Niederlassung eingesetzt ist?)

Neugierige Grüße,
Shannon

Also wir waren leider gestern 10 min zu spät bei der Post, sonst wäre es noch per „Express“ Einschreiben heute angekommen.

Wir habens trotzdem abgeschickt und heute gebe ich die Kündigung noch bei einem Kollegen von Person A ab, lasse mir den Empfang quittieren und er gibt es dann dem Chef von Person A.

Ich denke das müsste gehen, denn theoretisch könnte man ja auch seinem Chef die Kündigung persönlich übergeben, was leider in unserem Fall nicht geht…