DRINGEND: Kündigungsrecht

DRINGEND: Kündigungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe seit kurzem, ca. 2 Wochen, eine eigene Wohnung gemietet von einer Immobilienfirma. Ich habe schon die erste Miete und die Kaution im vorraus gezahlt. Ich habe die Wohnung genommen, weil ich einen Streit mit meinen Eltern hatte und danach ausgezogen bin. Die Wohnung entspricht nicht wirklich meinen Vorstellungen…

Doch jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die für mich optimal wäre. Der Mietzins ist 30 € mehr, aber das zahlt sich aus. Ich bin zurzeit in einer 1-Zimmer-Wohnung für 570€ pro Monat (inkl. BK, WW) und die andere Wohnung ist 600€ pro Monat (inkl. BK, WW). Die neue Wohnung hätte 3 Zimmer und wäre optimal für mich und meine Freundin.

Im Mietvertrag steht das ich ein Jahr gebunden bin an die Wohnung, Kündigungsfrist ist 3 Monate. Habe ich vl. trotzdem das Recht früher aus der Wohnung rauszukommen? Gibt es vl. so im ersten Monat vom Gesetz her einen „Schutz“ für mich, der besagt, dass ich im ersten Monat ohne Probleme wieder ausziehen kann?

Mit freundlichen Grüßen
IVAN aus Wien

Hallo Ivan,

leider habe ich nur eingeschränkte Kenntnisse im Bereich Mietrecht, insbesondere im österreichischen Mietrecht. Daher kann ich hier leider nicht weiter helfen.

Sorry

Hallo Ivan,

im Mietrecht kenne ich mich leider nicht aus und kann dazu keinen Rat geben.

Viele Grüße
holzi

Ich habe seit kurzem, ca. 2 Wochen, eine eigene Wohnung
gemietet von einer Immobilienfirma. Ich habe schon die erste
Miete und die Kaution im vorraus gezahlt. Ich habe die Wohnung
genommen, weil ich einen Streit mit meinen Eltern hatte und
danach ausgezogen bin. Die Wohnung entspricht nicht wirklich
meinen Vorstellungen…

Doch jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die für mich
optimal wäre. Der Mietzins ist 30 € mehr, aber das zahlt sich
aus. Ich bin zurzeit in einer 1-Zimmer-Wohnung für 570€ pro
Monat (inkl. BK, WW) und die andere Wohnung ist 600€ pro Monat
(inkl. BK, WW). Die neue Wohnung hätte 3 Zimmer und wäre
optimal für mich und meine Freundin.

Im Mietvertrag steht das ich ein Jahr gebunden bin an die
Wohnung, Kündigungsfrist ist 3 Monate. Habe ich vl. trotzdem
das Recht früher aus der Wohnung rauszukommen? Gibt es vl. so
im ersten Monat vom Gesetz her einen „Schutz“ für mich, der
besagt, dass ich im ersten Monat ohne Probleme wieder
ausziehen kann?