moin,
ich brauche mal dringend eure hilfe:
kurze einleitung:
parkverstöße können ja in österreich nur beim lenker geahndet werden - vollstreckbar sind derartige verurteilungen dann auch in deutschland. gegen den halter kann in österreich, wenn er den verstoß nicht selbst begangen hat, nur ermittelt werden, wenn er die auskunft über den tatsächlichen lenker verweigert. diese urteile können allerdings in deutschland nicht vollstreckt werden - siehe aussageverweigerungsrecht!
nun zum fall:
nun bekommt ein deutscher halter ein ticket nach hause, ist sich aber keiner schuld bewusst. er gibt den verstoß nicht zu, kann aber auch nichts zum lenker sagen! obwohl es keine beweise gegen ihn gibt, wird ihm vorgeworfen, den verstoß selbst begangen zu haben, da er keinen lenker angibt und auch keine gegenbeweise hat.
er geht in berufung und jetzt kommts:
er wird vorgeladen zur mündlichen!
da er keine angaben zur sache machen will (aussageverweigerungsrecht) und seine anwesenheit mit hohen kosten (anreise/übernachtung/verdienstausfall) verbunden wäre, will er, dass ohne ihn verhandelt wird. außerdem könnte man ja sämtliche urteile gegen ihn vollstrecken, sobald er sich in österreich befindet (haft).
wie muss er nun weiter vorgehen, damit ihm in deutschland nichts passiert? muss das gericht ihn auf antrag von der anwesenheitspflicht entbinden? kann das gericht ein unanfechtbares versäumnisurteil fällen, nachdem auch ohne beweise unterstellt wird, der halter habe den verstoß selbst begangen, was ja dann in deutschland vollstreckbar wäre?
danke für schnelle hilfreiche hinweise!
gruß
martin