Hallo,
grundsätzlich darf beim Mindesthalbarkeitsdatum gem. §7 LMKV die Angabe des Jahres entfallen, wenn die Haltbarkeitsdauer unter drei Monaten beträgt. Liegt sie über drei Monaten, kann die Angabe des Kalendertages entfallen.
Speiseeis ist in der Regel (bei Tiefkühlung) 2 Jahre haltbar. Portionsverpackungen müssen nicht einmal mit Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden. Das ist alles sehr verbraucherfreundlich …
Dein Eis dürfte jedenfalls noch in Ordnung sein, wenn es sachgerecht gelagert wurde.