Dringend! Mobilfunkanlage neben Kindergarten

Bei uns im Ort gibt es eine alte Kirche, die als solche nicht mehr benutzt wird. In ihr gibt es verschiedene kulturelle Veranstaltungen sowie die Gemeindebücherei. Finanziert wird das Ganze vom Trägerverein Alte Kirche, bei dem unser Bürgermeister Vorsitzender ist. Unmittelbar daneben befindet sich ein Kindergarten. Wie jetzt zufällig (!!) bekannt wurde, befindet sich seit kurzem eine Mobilfunksendeanlage auf dem Kirchturm, genehmigt durch den Bürgermeister (als Vorsitzender?). Natürlich springt dabei eine ordentliche Miete für den Trägerverein raus. Weder Anwohner, noch Kindergarten, noch der Gemeinderat wurde über diese Maßnahme informiert. Dass die elektromagnetische Strahlung dieser Anlagen gesundheitsschädlich ist, haben biologische Tests erwiesen, besonders in Verbindung mit Kindern. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, diese Anlage zum Schutz der Kinder wieder entfernen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
MfG
Martin

Gibt es eine rechtliche
Möglichkeit, diese Anlage zum Schutz der Kinder wieder
entfernen zu lassen?

Soweit ich weiß nicht. In einigen Fällen soll es aber geholfen haben direkt neben einer solchen Anlage einen Tierversuch zur Untersuchung der Gefährlichkeit derartiger Anlagen zu starten. Aus Angst vor einem wissenschaftlichen Nachweis von Schäden (den es bislang nicht gibt!) haben darauf schon einige Btreiber mit der Demontage ihrer Anlagen reagiert.

Doch
Hi,

auf Bayern2 (radio) war am Freitag oder Samstag ein Bericht über dieses Thema und u.a. auch von einer Privatperson die gegen die Mobilfunkbetreiber geklagt und gewonnen hat, weil der RIchter hierbei die NAchweispflicht nicht der privatperson sondern den Betreibern auferlegt hatte.

Allgemein ist die Argumentation „es ist erwiesen, dass menschen auf el-magnetische Felder REAGIEREN“ nun immer mehr im kommen. Denn wenn man eine Reaktion feststellt ohne 100%ig alle Folgen zu kennen bedeutet dies nicht das es unbedenklich ist.

Zudem gibt es meiner Information nach bereits Gesetze, die im Hinblick auf Schulen und Kindergärten die Entfernungen eindeutig regeln (500 Meter glaube ich).
Ich denke Du wirst auf Bayern2 fündig was Ansprechpartner angeht.

Mit UMTS wird sich die Strahlenbelastung noch deutlich vervielfachen (ohne dass hierzu irgendwelche Untersuchungen oder Richtlinien erforscht geschweige denn untersucht wurden) aber dies kümmert ja die McDonalds Konsumenten wenig.

mfg
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Holla

auf Bayern2 (radio) war am Freitag oder Samstag ein Bericht
über dieses Thema und u.a. auch von einer Privatperson die
gegen die Mobilfunkbetreiber geklagt und gewonnen hat, weil
der RIchter hierbei die NAchweispflicht nicht der privatperson
sondern den Betreibern auferlegt hatte.

Hm, war das was ganz aktuelles? Mir sind nur zwei Faelle bekannt, der T-D1-Anlage in Oberursel-Bommersheim, wo ein Landgericht die Abschaltung anordnete, das OLG dieses Urteil aber wieder aufhob und irgendwo in/um Freiburg, wo eine Ehepaar gegen den Vermieter geklagt und recht bekommen hat. (Beide Urteile noch nicht rechtskraeftig?)

Zudem gibt es meiner Information nach bereits Gesetze, die im
Hinblick auf Schulen und Kindergärten die Entfernungen
eindeutig regeln (500 Meter glaube ich).

Hm, kannst du das mal nachschauen? Ich dachte, es gibt Grenzwerte fuer die Leistungsflussdichte, die eingehalten werden muessen, ob ueber Entfernung oder schwaechere Sender ist egal…

Gruss, Lutz

vielleicht hilft Dir folgendes weiter:
1.)
„Elektromagnetische Felder und öffentliche Gesundheit“
Fact Sheet Nr. 193 der WHO vom Juni 2000
Quelle:
Weltgesundheitsorganisation WHO
http://www.who.int/peh-emf/publications/facts_press/…

2.)
Die Umweltkommission der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. erklärt:

Mobilfunk und Elektromagnetische Felder

Da in Embryonal- und Fetalzeit und in der Kindheit besondere Gesundheitsrisiken bestehen, ist es angemessen und notwendig, dass Kinder- und Jugendärzte sich zu dem Thema der Belastungen durch mobilfunkbedingte elektromagnetische Felder äußern, damit ratsuchende Eltern kompetent beraten werden können.

  1. Grundlagen

Die schnelle Ausweitung moderner Telekommunikationstechniken, insbesondere des Mobilfunks, bringt unübersehbare Vorteile; gleichzeitig sind mögliche Risiken durch die vom Mobilfunk ausgehenden elektromagnetischen Felder zu bedenken, und es sind die Befürchtungen zu berücksichtigen, die dadurch bei vielen Menschen hervorgerufen werden.

Die technischen Hintergründe sind anderenorts (1,2,6-9,11,14) ausführlich dargestellt. Hier ist anzumerken, dass es gut definierte, dosisabhängige thermische Effekte gibt, die nach Einrechnung von Unsicherheitsfaktoren als Ausgangspunkt für die Festlegung von Grenzwerten (4500 mW/m2 für das D-Netz, 9000 mW/m2 für das E-Netz) benutzt werden, etwa von der ICNIRP (2,3 ) und von der Weltgesundheitsorganisation (4, 5).

Zudem gibt es nicht-thermische, gleichwohl messbare Effekte auf biologische Funktionen auch schon bei wesentlich niedrigeren Feldintensitäten. Diskutiert werden Veränderungen von Membran-, Rezeptor- und Chromosomeneigenschaften, von Signalübertragung, Gehirntätigkeit, Reaktionszeiten, Schlafmustern und Befindlichkeit und die Möglichkeit einer Malignomentstehung und Tumorpromotion (6-9).

Bisher ist nicht aufgezeigt, dass solche Effekte krankmachend sind. Es muss aber eingeräumt werden, dass solches auch nicht ausgeschlossen werden kann und dass erheblicher Forschungsbedarf besteht (9). Derzeit werden verschieden groß angelegte Forschungsprogramme der WHO, der ICNIRP, der IARC durchgeführt; mit Abschlussberichten ist in den Jahren 2003 und 2004 zu rechnen (10).

  1. Empfehlungen

Nutzung von Mobiltelefonen

Bei der Benutzung von Mobiltelefonen handelt sich um freiwillig eingegangene Risiken; es steht jedem frei, auf den Gebrauch von Mobiltelefonen weitgehend oder ganz zu verzichten.

Folgende Empfehlungen sind dabei zu beachten:

? Die Sprechzeiten sollen so kurz wie möglich gehalten werden.

? Kinder und Jugendliche brauchen nur in sehr seltenen Ausnahmesituationen Mobiltelefone für wichtige Telekommunikation. Von unnötiger, häufiger und langer Benutzung muss dringend abgeraten werden.

? In Kraftfahrzeugen ohne Außenantenne sollen Mobiltelefone nicht verwendet werden, da unter dieser Bedingung besonders hohe Energiedichten emittiert werden.

? Es gilt zudem, dass bei der Benutzung von Mobiltelefonen während des Führen eines Kraftfahrzeuges oder Fahrrades die Unfallgefährdung sehr viel größer ist als die Beeinträchtigung durch die elektromagnetischen Felder (11); ein neuer Gesetzentwurf (12) geht bereits darauf ein.

? Die Hersteller oder Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, Angaben zur Emission auf den Geräten anzubringen.

Betrieb von Basisstationen

Bei der Belastung durch Ausstrahlungen von Sendemasten ist zu bedenken:

? Es handelt sich um unfreiwillig eingegangene Risiken.

? Es handelt sich um dauerhafte Belastungen.

? Es sind sehr viele Menschen betroffen. Der Multiplikator ist entsprechend groß, so dass auch kleine Risiken stärker gewichtet werden müssen.

Demzufolge ist es im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung unumgänglich, sich an dem Minimierungsprinzip bzw. dem ALARA-Prinzip (as low as reasonable achievable) zu orientieren.

Der bislang gültige Grenzwert (Verordnung über elektromagnetische Felder 26.BImSchV, gültig seit 1.1.97 (13)) orientiert sich an den thermischen Effekten von elektromagnetischen Feldern. Die bei viel niedrigeren Energiedichten auftretenden biologischen Effekte werden dabei nicht berücksichtigt.

Der „Salzburger“ Vorsorgewert (14) mit einer nicht zu überschreitenden Leistungsflussdichte von 1 mW/m2 in der Wohnung des nächsten Nachbarn einer Basisstation ist wissenschaftlich nicht begründet. (Zum Vergleich: Leistungsflussdichte bei einem Handytelefonat bis zu 200.000 mW/m2). Er entspräche der Forderung nach einem außerordentlich vorsichtigen Umgang mit dem Mobilfunk und ließe sich mit der derzeit verfügbaren Technik zumeist umsetzen.

Die frühzeitige rechtliche und planerische Einbindung der Anrainer bei Genehmigung und Installation von Basisstationen ist von großer Bedeutung. Sie entspricht einem guten Demokratieverständnis und den Grundsätzen einer rationalen Risikokommunikation.

Die Immissionssituation in den anliegenden Wohnungen ist von den Betreibern zu messen, zu erfassen und Anrainern sowie Genehmigungsbehörden offenzulegen.

Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten, einerseits wegen der Ungewissheiten hinsichtlich der Gefährdung der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, andererseits - und insbesondere - wegen der vorhersehbar entstehenden Befürchtungen und Diskussionen mit den Anrainern.

Für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition von Anrainern zu gewährleisten.

Literatur

  1. Jürgen Helmut Bernhardt: Gesundheitliche Aspekte des Mobilfunks. Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 13, 2. April 1999 (41): A845.852.

  2. ICNIRP (1996). Health issues related to the use of hand-held radiotelephones and base transmitters. Health Phys, 70, 587.

  3. ICNIRP (1998a). Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz). Health Phys, 74(4), 494.

  4. WHO (2000). Electromagnetic fields and public health: cautionary policies. Geneva, World Health Organization.

  5. International EMF Project: health and environmental effects of exposure to static and time varying electric and magnetic fields.
    http://www.who.int/peh-emf/

  6. Independent Expert Group on Mobile Phones c/o National Radiological Protection Board, Chilton, Didcot, Oxon OX11 0RQ
    http://www.iegmp.org.uk/IEGMPtxt.htm

  7. Royal Society of Canada (1999). A review of the potential health risks of radiofrequency fields from wireless telecommunications devices. Expert panel report prepared by the Royal Society of Canada for Health Canada. Ottawa, Royal Society of Canada, RSC.EPR 99-1.
    http://www.rsc.ca/english/RFreport.pdf

  8. Moulder, JE: Elektromagnetic fields and health
    http://www.mcw.edu/gcrc/cop/cell-phone-health-FAQ/to…

  9. Hyland, G J: Physics and biology of mobile telephony. Lancet 2000; 356: 1833-36

  10. McKinley, A., National Radiological Protection Board, UK, Vortrag auf der Tagung der ISEM (International Society of Environmental Medicine) Hannover, Oktober 2000.

  11. Rothman, K J: Epidemiological evidence on health risks of cellular telephones. Lancet 2000; 356: 1837-40.

  12. Pressemitteilung zum bisherigen Referentenentwurf zur

http://www.dgkj.de/position/mobilfunk.htm

Na und ?

Allgemein ist die Argumentation „es ist erwiesen, dass
menschen auf el-magnetische Felder REAGIEREN“ nun immer mehr
im kommen. Denn wenn man eine Reaktion feststellt ohne 100%ig
alle Folgen zu kennen bedeutet dies nicht das es unbedenklich
ist.

Das ist prinipiell Richtig.
Da bleibt doch die Frage, wie das Problem gelöst werden könnte.
Da D-Netz und E-Netz sowie auch UMTS relativ kleine Zellen
hat, ist es notwendig alle paar Km eine Station zu setzen.
Wie sollen dann großräumige Städte versorgt werden können,
wenn schon der geäußerte Verdacht zum Verbot führt.
Wo in der Stadt gibt es denn im Umkreis von 500m keine Kindergärten,Schulen,Krankenhäuse usw.
Das hieße zwangsläufig Verbot der Funknetze.
Dann müßte es aber noch viel eher ein Verbot für jegliche
Kraftfahrzeuge geben, weil da eine Gefährdung eindeutig
bewiesen ist (tausende Tote pro Jahr, zehntausende Verletzte).
Auch fast alle Sportarten sind gefährlich :smile:

Zudem gibt es meiner Information nach bereits Gesetze, die im
Hinblick auf Schulen und Kindergärten die Entfernungen
eindeutig regeln (500 Meter glaube ich).

Wenn das wirklich so wäre, dann hatten Bürokraten wieder mal
einem großen Bären erlegt. Die Feldstärke von einem hohen
Sendeturm mit Mobilfunkstation hat in mehreren hundert Metern
Abstand ihr Maximum und ist am Fuß des Turms relativ gering.
Hier gilt dann also der subjektive Grundsatz, daß die
Wahrnehmung der Gefahr mit der Entfernung abnimmt.
Wie kann man dann aber die vielen Handynutzer im näheren Umkreis
von Kindergarten und Schule davon abhalten zu telefonieren?
Die erzeugen unter Umständen viel mehr E-Smog als die 500m
entfernte Station. Und in einem belebten Stadtgebiet
hat sicher ständig mehr als ein Nutzer sein Handy am Ohr.
Praktisch ist es nicht möglich in einer Stadt irgendwohin
zu gehen, wo nicht im Umkreis von 50m ein Handy aktiv ist.

Mit UMTS wird sich die Strahlenbelastung noch deutlich
vervielfachen (ohne dass hierzu irgendwelche Untersuchungen
oder Richtlinien erforscht geschweige denn untersucht wurden)
aber dies kümmert ja die McDonalds Konsumenten wenig.

Aber das ist doch prima für D- und E-Netz. Dann gib’s ein neues
Thema und über die Gefährlichkeit der alten Technologie braucht
sich niemand mehr aufregen.
Allerdings ist es eine Pauschalaussage, wenn Behauptet wird,
daß sich die Strahlenbelastung „vervielfachen“ wird. Wie soll
das gehen? Die Sendeleistungen der Geräte wird doch nicht
stark erhöht, oder? Die Anzahl der aktiver Geräte wird wegen
UMTS auch nicht zwangsläufig vervielfacht. Wer mit UMTS
telefoniert, braucht grad kein D-Netzhandy.
Gruß Uwi