Es geht darum, dass einer unserer Nachbarn Schweine halten möchte. Wir wohnen aber in einem reinen Siedlerdorf. Am Ende unserer Straße werden auf einer abgezäunten Wiese zwei Schafe gehalten, sonst nichts.
Gelten Schweine nicht als Belastung für die Nachbarschaft (Dreck und Gestank) und sind deshalb nur mit Zustimmung erlaubt?
Gibt es entsprechende Urteile?
Über eine schnelle Hilfe von Euch wäre ich sehr dankbar!!!
Hallo,
ich habe mal mit google und den Begriffen
nutztierhaltung nachbarschaftsrecht
im net gesucht:
Hier ein Satz aus einem Text:
Stallgeruch
Der Stallgeruch ist in einem ländlichen Gebiet ortsüblich, wenn er nicht allzu aufdringlich ist. In diesem Fall muß er als unwesentliche Beeinträchtigung hingenommen werden. Die Nachbarn müssen es aber nicht dulden, wenn mittels technischer Anlagen die Zufuhr unangenehm riechender Stalluft gezielt auf das Nachbargrundstück geleitet wird. Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil 27.09.1994, Az. 13 S 250/94
Für den Neubau eines Schweinestalles bzw. Beginn einer Schweinehaltung gelten besondere Richtlinien, so z.B. die Luftverschmutzung durch Abluft aus einem Stall.
Der Betreiber der Schweinehaltung kann nicht ohne behördliche Genehmigung einfach Schweine züchten oder halten.
Ich würde mal beim Landratsamt nachfragen, ob eine behördliche Genehmigung für den Betrieb vorliegt.
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Nachbarrechtsgesetze sind Ländersache. Sie können also schon im nächsten Dorf anders sein.
Das Nachbarrechtsgesetz alleine genügt nicht. Wenn ein Bebauungsplan erstellt wird, sollte auch in der Regel die Nutzungsart festgelegt werden. So heißt es in älteren Bebauungsplänen z. B., das Kleintierhaltung erlaubt ist. Also, Hühner, Gänse, Kaninchen; bei Schweinen ist das schon fraglich.
Frage bei Deiner Baubehörde nach, ob die Schweinehaltung so einfach möglich ist und lass Dir ein Exemplar des Nachbarrechtsgesetzes zur Verfügung stellen.
Gruß und schönes WE, wünscht Norbert
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Es geht darum, dass einer unserer Nachbarn Schweine halten
möchte. Wir wohnen aber in einem reinen Siedlerdorf. Am Ende
unserer Straße werden auf einer abgezäunten Wiese zwei Schafe
gehalten, sonst nichts.
Gelten Schweine nicht als Belastung für die Nachbarschaft
(Dreck und Gestank) und sind deshalb nur mit Zustimmung
erlaubt?
Gibt es entsprechende Urteile?
Über eine schnelle Hilfe von Euch wäre ich sehr dankbar!!!
Gruß Chris
Nachtrag:
Es handelt sich um 2 Wildschweine (als Hobby, nicht als eingetragener Betrieb)
Es handelt sich um 2 Wildschweine (als Hobby, nicht als
eingetragener Betrieb)
Du schriebst, dass es sich um ein Dorf handelt und Kleintierhaltung erlaubt ist. Daher werden wohl auch die zwei Wildschweine satzungs-/bebauungsplankonform sein.
Eine exakte Anrtwort wirst Du nur durch eine Anfrage an die Gemeindeverwaltung erhalten, da es länderspezif. und ortsspezifische Ausnahmen gibt.