[dringend] PKV, Einkommensgrenze

Liebe Versicherungswissenden,

dringend ist mein Problem weil ich umgehend kündigen muss. und so sieht das Problem aus:

Ich bin dabei meinen Arbeitgeber zu wechseln und mir wurde mitgeteilt, dass ich für den Verbleib i.d. PKV 46.800 € p.a. verdienen muss.

Gestern habe ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mit meinem neuen Chef habe ich diese Problematik schon länger vorher diskutiert und er hatte dafür Verständinis und mir zugesichert, dass wir auch in diesem Punkt ‚zusammenkommen‘. Mein Problem ist nun, dass ich wissen muss, ob es reicht, wenn ich am Ende des Jahre auf diese Gesamtsumme gekommen bin um i.d. PKV zu bleiben, oder ob dies ausschliesslich dadurch geschehen kann, dass ich monatlich 1/12-tel des Jahresbetrages verdiene.
Im genannten Arbeitsvertrag soll die genannte Summe dann nämlich erst durch das 13.te Monatsgehalt, das variabel und abhängig vom Geschäftserfolg der Firma ist, realisiert werden. Damit wir uns richtig verstehen, ich glaube erst mal den Zusicherungen meines zukünftigen Chefs, frage mich aber, ob so die Einkommensgrenze zum Verbleib i.d. PKV ‚korrekt‘ überschritten wird.

Für alles Mitdenken, vor allem das schnelle Mitdenken und Antworten vielen Dank!

stefan

Servus,

bin kein Versicherungsexperte, weiss aber aus einer ähnlichen Konstellation bei mir selbst, dass ein variables 13. Monatsgehalt nicht ausreichend ist. Die Pflichtversicherungsgrenze muss mit den regelmässigen, fixen Gehaltszahlungen überschritten werden.

Mehr dazu sicher von den Experten.

Gruss von Rolf

Hallo,

ich hoffe ich kann dir damit einwenig helfen!?

Bei Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze besteht die Wahl zwischen der GKV und der Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Das Wahlrecht haben die meisten Selbstständigen unabhängig von der Einkommenshöhe.
Die Pflichtversicherungsgrenze liegt bei 3.900,00 EUR pro Monat. (46.800 EUR / Jahr, inkl. regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Provision, etc.)

Gruß,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

wenn du am 31.12.2002 auch schon PKV versichert warst, dann reicht eine JAEG von 3525 EUR.
Aber du könntest dich auch von der versicherungspflicht befreien lassen, solltest du jetzt versicherungspflichtig werden. Wenn du unbedingt in der PKV bleiben möchtest, dann ist das kein problem. Die Krankenkasse wird sich schon bei dir melden. Dann kannst du den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Der ist allerding verbindlich und du kommst dann auch nicht mehr in die GKV zurück. Bei Beschäftigungsbeginn rechen die dir dein JAE aus für 12 monate. Wenn du also am 1.7. dort anfängst, dann wird dein JAE vom 1.7. für 1 jahr berechnet. liegst du da über der Grenze, dann bleibst du versicherungsfrei und nichts ändert sich.

Horst

PKV, Einkommensgrenze -> Danke @All
vielen dank an alle (drei :wink: die sich meines problems angenommen und geantwortet haben. es hat mir weitergeholfen!

hallo horst,

vielen dank für deine antwort!

über diesen punkt habe ich auch schon nachgedacht:

Aber du könntest dich auch von der versicherungspflicht
befreien lassen, solltest du jetzt versicherungspflichtig
werden. […]
und du kommst dann auch nicht mehr in die GKV zurück. […]

…was heisst das denn eigtl., mein ganzes leben lang nie mehr gkv? selbst als sozialfall müsste ich entweder die pkv bezahlen oder kann nicht zum arzt?

…steht sowas überhaupt im gesetz oder wird sowas dann im einzelfall, womöglich gerichtlich beurteilt?

stefan

p.s die antworten darauf sind nicht mehr dringend :wink:

hallo horst,

vielen dank für deine antwort!

über diesen punkt habe ich auch schon nachgedacht:

Aber du könntest dich auch von der versicherungspflicht
befreien lassen, solltest du jetzt versicherungspflichtig
werden. […]
und du kommst dann auch nicht mehr in die GKV zurück. […]

…was heisst das denn eigtl., mein ganzes leben lang nie mehr
gkv? selbst als sozialfall müsste ich entweder die pkv
bezahlen oder kann nicht zum arzt?
Hallo,

in jenem Fall wird die Leistung deiner PKV bis aufs Gesetzlich angelehnte Nivou herabgesetzt und dann läuft es weiter wie mit der GKV (Anteils übernahme des S-Amtes).

…steht sowas überhaupt im gesetz oder wird sowas dann im
einzelfall, womöglich gerichtlich beurteilt?

stefan

p.s die antworten darauf sind nicht mehr dringend :wink:

hi stefan,

das heißt, dass du für die dauer der beschäftigung versicherungsfrei bleibst. solltest du nach dieser beschäftigung eine andere versicherungspflichtige beschäftigung aufnehmen
oder
ALG II bezieher werden, dann wirst du wieder versicherungspflichtig.

Horst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

in jenem Fall wird die Leistung deiner PKV bis aufs Gesetzlich
angelehnte Nivou herabgesetzt und dann läuft es weiter wie mit
der GKV

auch das stimmt nicht.
wer PKV versichert ist bekommt den zuschuß in höhe des zuschusses des allgemeinen beitragssatzes der GKV. den rest muß er selbst aufbringen und er hat den PKV schutz, so wie er ihn abgeschlossen hat.

Horst