Dringend: Streichung Arbeitslosengeld

Hallo,

Person A hat am 7.3.07 die Kündigung zum 30.6.07 erhalten.
Umgehend hat sie beim Arbeitsamt angeufen , um zu erfahren, was sie jetzt genau wie wo machen muss.
Man teilte ihr mit, dass man per Telefon ihre Daten jetzt registriert und sie somit arbeitssuchend gemeldet sein.Das war ihr neu - und sie fragte, ob sie nun nicht mehr persönlich zum Amt müsste. Der Sachbearbeiter teilte ihr mit, dass sie in der 1. April Woche ihre Unterlagen abgeben könne, aber das sie bereits nun arbeitssuchend gmeldet sei.Am 4.4. ist sie dann brav zum Amt um dieUnterlagen abzugeben - die Dame der AA merkte dass bereits Daten im Computer eingegeben waren.

Heute hat Person A ein Schreiben vom AAmt bekommen, dass sie 1 Woche Sperre hat,m weil sie sich zu spät arbeitssuchend gemeldet hat ( 4.4).

Nach einem Telefonat beeim AAService hat sie ein Telefonatdatum 28.3. + Personenname bestätigt bekommen.
Was kann sie nun tun, um die Sperre zu umgehen - man hat sie ja eigentlich falsch informiert…und das Geld fehlt…

Hallo!
Wenn ich das richtig verstehe, gabs doch das Gespräch am 28.3. nicht,sondern das war schon früher,oder ? Ich würde sofort Widerspruch einlegen und auf das Gespräch verweisen, in dem gesagt wurde, Person A sei nun wieder gemeldet. Sofern man einen Einzelverbindungsnachweis fürs Telefon hat,könnte man den beilegen.Den Namen des Mitarbeiters zu kenne,mit dem man damals gesprochen hat, wäre auch nicht verkehrt. Im Übrigen sehen die Agentur-Mitarbeiter durchaus, wann wer was ins System eingetragen hat. Ich vermute mal,hier versucht ein dienstbeflissener Mitarbeiter Gelder einzusparen.

Marco

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Person A kann das Telefonat nicht nachweisen, weil sie sich sogar mittlerweile erinnert, dass der Servicemitarbeiter sie angerufen/ zurückgerufen hat, um die Daten zu überprüfen.

DAs Problem wird ein anderes sein, ohne den Inhalt der Begründung des Ablehnungsbescheides zu wissen, dass sie am 28.März das Gespräch hatt und am 28. Juni ( alle drei Monate) erneuern müsste.

DAs Problem wird ein anderes sein, ohne den Inhalt der
Begründung des Ablehnungsbescheides zu wissen, dass sie am
28.März das Gespräch hatt und am 28. Juni ( alle drei Monate)
erneuern müsste.

Was denn bitte erneuern?

DAs Problem wird ein anderes sein, ohne den Inhalt der
Begründung des Ablehnungsbescheides zu wissen, dass sie am
28.März das Gespräch hatt und am 28. Juni ( alle drei Monate)
erneuern müsste.

…versteh den Sinn dieser Antwrt nicht?..Begründung des Ablehnungsbescheides war, dass Person A sich zu spät arbeitssuchend gemeldet hat - A ist am 4.4 wie mit dem Mitarbeiter zuvor telefonisch besprochen zum Amt gegangen, um Unterlagen etc. abzugeben…

DAs Problem wird ein anderes sein, ohne den Inhalt der
Begründung des Ablehnungsbescheides zu wissen, dass sie am
28.März das Gespräch hatt und am 28. Juni ( alle drei Monate)
erneuern müsste.

…versteh den Sinn dieser Antwrt nicht?..

Den hab ich auch nicht verstanden. Zumindest das mit alle 3 Monate melden, weils mit diesem Fall nichts zu tun hat.

Begründung
des Ablehnungsbescheides war, dass Person A sich zu spät
arbeitssuchend gemeldet hat - A ist am 4.4 wie mit dem
Mitarbeiter zuvor telefonisch besprochen zum Amt gegangen, um
Unterlagen etc. abzugeben…

Die Arbeitssuchendmeldung (nach § 37b SGB III) ist nicht schon immer telefonisch möglich gewesen. Das ist relativ neu. Wie lange es das schon gibt, weiß ich jetzt nicht. Dazu müsste einer der Sozialrechtsexperten was sagen können.
Telefonisch ist halt im Ernstfall immer doof.