Hallo!
Kurze Frage: Mitte Januar haben wir eine GbR beim Gewerbeamt eintragen lassen und auch den Anmeldetag als Beginn im Gewerbeschein aufgeführt. Bis zum 01.03 mussten wir dann den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und ans Finazamt senden. Gesagt getan, unsere Steuernummer haben wir vor ca. 2 Wochen erhalten. Nun war es so, dass auch im steuerlichen Erfassungsbogen nach dem Beginn der Tätigkeit gefragt wurde. Hier haben wir den 01.03 eingetragen. Nun ist der März vorbei und wir müssen bis zum 10.ten die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Nun wollten wir es so machen, dass wir nur für den März die Ustvoranmeldung per Elster einreichen…bisher haben wir noch keine Umsätze erwirtschäftet auch wenn die Gewerbeanmeldung im Januar war, einiges an Vorsteuer ist jedoch angefallen. Es geht eigentlich nur darum, ob wir für Januar und Februar auch eine Ustvoranmeldung einreichen müssen…schliesslich haben wir da das Gewerbe angemeldet, jedoch im steuerl. Erfassungsbogen haben wir den 01.03 als Beginn der Tätigkeit angegeben…Hat uns jmd paar Infos??? Achja die Istversteuerung wurde uns gewährt und wie gesagt bisher haben wir eine Steuernummer erhalten. Mehr haben wir vom FA auch noch nicht gehört oder bekommen.