habe meine wohnung zum 31.05 gekündigt.leider ist was schief gelaufen und wir haben noch keine wohnung bekommen.
nachfrage beim vermieter ob wir bischen länger wohnen dürfen,verlief negativ:frowning:
was kann ich tun?sitze also ab 1.6 auf der strasse mit meinen beiden kindern!wo kann ich mich melden oder wer kann mir helfen?
Guten Tag,
wenn die Kinder klein sind, ist es eine besondere persönliche Härte, die auch das Gesetz vorsieht. Das muss abgewogen werden mit dem Interesse des Vermieters an einer Neuvermietung.
Ich denke, es geht nicht ohne Beratung - zB von einer Beratungsstelle der ev. oder kath. Kirche, einem Mieterverein oder einer Rechtsanwältin.
Bei geringem Einkommen müssen Sie für die Rechtsanwältin nur 20 Euro zahlen - die Kanzlei kennt sich aus.
Wenn Sie das Ganze ohne Beratung durchziehen wollen, schreiben Sie einen Brief per Einschreiben an den Vermieter, in dem Sie die besondere Härte für sich in Anspruch nehmen, schnellstmöglichen Auszug ankündigen und einfach in der Wohnung bleiben.
Der Vermieter muss dann ggf. eine Räumungsverfügung bei Gericht beantragen. Zu dem Termin müssen Sie UNBEDINGT hin, um Ihre Situation darzustellen.
Selbst wenn das Gericht die Räumung erlaubt, sind bis dahin 2-3 Montage vergangen, in der Zeit sollten Sie eine Wohnung haben.
Allerdings: Die Gerichtskosten haben Sie dann zu zahlen.
Viele Grüße
Klaus
Hallo, melde Dich so schnell wie möglich bei dem für Dich zuständigen Wohnungsamt.
Gruß
Hi, wende dich möglichst schnell an eine Sozialberatungsstelle oder eine fachstelle für Wohnungslose.
Wenn es hart auf hart kommt sind die Ordnungsämter dafür zuständig Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die meisten Komunen haben für familien Wohnungen in denen sie unterbringen können, nichts Tolles aber besser als die Straße.
Viel Glück!
C
hi,
du solltest kontakt zu einem örtlichen mieterverein zwecks rechtsberatung aufnehmen. da kinder im spiel sind könnte auch ein kontakt zum örtlichen jugendamt hilfreich sein.