nach der Kündigug durch den Vermieter, kann ich bereits nach einem Monat, statt nach 3 Monaten, in eine andere Wohnung umziehen. Nun kommt doppelt Miete auf mich zu und ich möchte dieses „umgehen“. Aus meinem alten Mietvertrag komme ich vorzeitig nicht raus. Ich habe mir jedoch überlegt, nur noch die Kaltmiete zu bezahlen. Die WM sind 550€/ca. 50qm. Im Mietvertrag ist keine KM vereinbart. Einen „getrennten Zähler“ gibt es für meine Wohnung übrigens auch nicht.
Könnt ihr mir bitte ganz schnell weiterhelfen??
Also es ist nicht fest vorgeschrieben, wie hoch eine Kaltmiete sein darf. Der Vermieter kann den Preis selbst bestimmen, sollte sich dabei aber an den ortsüblichen Mietspiegel richten. Da ich nicht weiß in welcher Gegend du wohnst, kann man dir schlecht bezüglich der Höhe helfen. Also etwaige Nebenkosten kann man abwiegen, ich nehme an du wohnst da allein, dann müsste man noch wissen mit was alles in den Nebenkosten enthalten ist. Dann kann man in etwa sagen, wie hoch die Nebenkosten sein sollten.
Zudem würde ich mich mal bei einem Anwalt informieren, ob du nicht die Möglichkeit hast fristlos zu kündigen. Denn im mietvertrag muss die Kaltmiete aufgeführt werden sowie die Nebenkosten extra. Ansonsten könnte er ungültig sein, dies muss aber ein Anwalt vor Ort prüfen.
meines Erachtens darf die vertraglich vereinbarte Miete nicht künstlich runtergerechnet werden. Die pauschal enthaltenen Nebenkosten sind ja auf das ganze Jahr umgelegt. Da Sie die kostenintensiven Monate (WInter) dort gewohnt haben, müssen Sie sie auch weiterzahlen, wenn keine Nutzung mehr stattfindet. Das wäre weniger als fair.
Ob der Vermieter freiwillig bereit ist, auf einen Teil der Nebenkosten zu verzichten, weil er Sie z.B. bei der Müllabfuhr abmelden kann, hängt vom persönlichen Draht ab.
Aber einen Anspruch sehe ich absolut nicht.
Kann man mit dem Vermieter nicht reden?
Wenn er darauf besteht, bleibt nichts anderes übrig, als in den „sauren Apfel“ zu beißen. Rechtlich ist es ein Vertrag und bleibt es.
Gruß
Ulrike
leider kann ich Dir nicht so weiterhelfen, wie
Du Dir das vielleicht vorstellst. Es gibt ja keine
Tabellen um nachzusehen wieviel Kaltmiete für Deine
Wohnung zu zahlen ist.
Wenn Du Warmmiete vertraglich vereinbart hast und keine
Zähler vorhanden sind, ist es ähnlich wie bei einer Pauschale für den Verbrauch, die muss auch nicht abgerechnet werden. Dir bleibt nur mit Deinem Vermieter zu verhandeln.
Oder wie wäre es mit Untervermietung für die zwei Monate ? Je nach Stadt gibt es sicher Bedarf für sowas.
ohjeee…ich würde dir da gerne weiterhelfen kann es aber leider .
ich kann dir nur empfehlen, das mit dem vermieter abzusprechen,
anhand von nebenkostenabrechnungen müßte es möglich sien , die umlagen zu berechnen, was du evtl…wenn überhaupt abziehen kannst…
viel erfolg wünscht dir
anita
würde ja gerne helfen, aber ich glaube mal du hast schlechte Karten. Wie soll denn die Kaltmiete herausgefunden werden, wenn du keinen eigenen Zähler hast?? Aber im Mietvertrag muss doch angegeben sein, wie hoch die Nebenkosten sind!!!
Ansonsten bleibt dir nur das Gespräch mit Deinem Vermieter. Aber ganz kommst Du nie auf die Kaltmiete, da ja z.B. gewisse Kosten auch kann anfallen, auch wenn Du nicht mehr darin wohnst. Z.B. Müll, Schornsteinfeger, Hauswart etc… Die können ja nicht alle Ihre Dienste wegen Deinem Anteil einstellen. Ich hoffe du hast einen kulanten Vermieter oder findest jemanden, der dich hierzu besser beraten kann.
liebe Grüße
Hallo,
da kann ich leider keine rechtlich fundierte Auskunft geben. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es möglich ist, einfach so nur noch die Kaltmiete zu zahlen. Finde es auch reichlich merkwürdig, dass im Vertrag keine Kaltmiete aufgeführt ist.
Ich bezahle an Nebenkosten 120 Euro für 60 qm und eine Person (Wasser, Heizung, Müll etc.) und davon sind 60 Euro pauschal für Betriebskosten und 60 pauschal für Heizung und Warmwasser.
Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.
Viel Erfolg!
Sukkuladi
Grundsätzlich ist es nicht des Vermieters schuld , wenn sie zwei gleichzeitige Verträge eingehen.Insofern sind diese auch zu bedienen .Die Betriebskosten fallen zu großen Teilen auch an , wenn man die Wohnung nicht nutzt.
Außerdem werden Betriebskosten auch wieder erstattet , wenn sie nicht angefallen sind.
Künftig besser : Vorher denken und rechnen !
Die Frage ist unter den aufgeführten Aspekten falsch gestellt; Sie sollte lauten: Wie hoch sind eigentlich die Nebenkosten? Soweit: Grundsätzlich ist fraglich, ob Ihr Mietvertrag in seiner Form überhaupt jemals rechtskräftig (?) war, wenn in diesem nicht die Höhe der Kaltmiete und die der kalten und warmen Betriebskosten geregelt sind und dieses auch nicht aus einer jährlichen Betriebskostenabrechnung hervorgeht, was anzunehmen ist, wenn es für die besagte Wohnung keine separaten Zähler für Warmwasser und Heizung gibt (Dies ist allerdings auf Grund verschiedener anerkannter Umlagevarianten auch nicht Pflicht, dafür allerdings eine jährliche Abrechnung!).
Dennoch: In Ihrem Fall kann damit das bestehende Problem nicht gelöst werden, denn selbst mit dem Wissen um die genaue Höhe der Kaltmiete darf der Vertrag nicht einfach „gebrochen“ werden. Und die für die letzten beiden Monate gezahlten Nebenkosten würden - sofern die Wohnung nicht wirklich genutzt wird - „regulär“ zu Ihren Gunsten in die Nebenkostenabrechnung einfließen und zumindest anteilig zu Ihren Gunsten - abhängig von der Umlage - in eine mögliche Gutschrift einfließen. Mit Ihrer Idee würden Sie also effektiv nicht wirklich etwas einsparen und sich möglicherweise noch einigen Ärger einhandeln, wenn nicht gar die Kaution einbüßen…
Als friedliche Variante sehe ich also nur, wenn der bisherige Mietvertrag nicht vorzeitig im Einvernehmen aufgelöst werden kann, den neuen Vermieter mit genau dieser Argumentation um Reservierung der Wohnung zu bitten: Ich muss ja noch zwei Monate lang die bisherige Wohnung finanzieren! Die etwas härtere - in Ihrem Fall wohl nicht empfehlenswerte - Tour wäre die eines (Rechts-)Streites mit Ihrem bisherigen Vermieter.
entscheidend scheint Intention der Kündigung. Wie siehts denn mit Nachmieter aus oder viell entlässt dich der Vermieter bei eigenem Interesse auch vorzeitig aus dem Vertrag? Wenn sich der Vermieter dann würd ich andeuten, dass die Wohungsübergabe auch erst zum Vertragsende ansteht.
Nach deiner Schilderung handelt es sich nicht um eine reguläre Etagenwohung? Deine zuviel gezahlten NK würdest ansich durch die NK-Abrechnung wieder bekommen. Deine Schilderung (keine seperater Zähler) suggeriert, dass eine solche NK-Abrrechung nicht gibt.
Wenn die Wohung 2 Monate leer steht, zahlt der Vermieter für diese Zeit Müll, Hausflurlicht, Grundsteuer, Zählergebühren etc. weiter.
Überleg dir wieviel Geld du sparen willst. Der Wasser-, Strom- und Gasverbrauch ist aufs Jahr zu sehen. Beispiel: Du ziehst jetzt aus deiner Wohung aus, dann müsstest mit einer Nachzahlung beim Gas rechnen, da du im Winter mehr verbrauchst als du zahlst und die Sommermonate die Heizperiode subventionieren.
Beachte, dass du dich mit deinem Vermieter ggf noch über andere Dinge einigen musst. Eine fragwürdige NK-Debutte könnte weitere Verhandlungen (renovieren, kaution) erschweren.
Viel Freude mit der neuen Wohung. Und Erfolg beim Umzug und den Verahndlungen mit dem Ex-Vermieter.
g, mar
Hallole.
Also Maßgebend ist der Mietspiegel für die Region ( ersichtlich beim Mieterschutzbund ). So wie es aber aussieht kommst du um die doppelte Miete kaum rum. Falls die Miete zu hoch ist, ist ein Prozess nötig um die zuviel bezahlten Gelder zurück zu bekommen. Sorry was anderes kann ich dir leider nicht sagen.
Grüße
Dringend - Wie hoch darf die Kaltmiete sein?
von Mayella, 27.04.2011 11:20
25/05/2011
ein Mieter kann so viele Mietveträge abschliessen wie er will. Er entscheidet dabei selbst wieviele davon gleichzeitig laufen oder nicht. Kündigungsfristen und Beträge sindvorher bekannt. Eine mietvetraglich vereinbarte WM kann nicht einfach in eine Kaltmiete „umgerechnet“ werden. Im Einvernehmen könnte aber Mietzeit und Mietzahlung verkürzt werden. Insbesondere wenn neue Mieter da sind. Hängt auch davon ab, warum der Vermieter gekündigt hat. grundsätzlich würde ich aber mal davon ausgehen, die Mietvereinbarung zu erfüllen.
Die Kaltmiete ist in einem Mietspiegel unter dem Begriff „ortsübliche Miete“ bezeichnet. Diese richtet sich nach vergleichbaren Wertbegriffen: Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung und natürlich was im Durchschnitt verlangt und gezahlt wird.
Liegt für den Ort kein Mietspiegel vor, dann wird der einer benachbarten Gemeinde als Grundlage herangezogen.
Im Mietspiegel gibt es Richtwerte für die Miete ohne Betriebskosten.
Aber die Nebenkosten oder auch Betriebskosten sind zu tragen bis zum Tag der Wohnungsübergabe an den Vermieter. Eine abschließende betriebskostenabrechnung darf dann auch nur den Zeitraum bis zum Datum der Wohnungsübergabe als Umlagemaßstab beinhalten.
Es ist also notwendig, die abschließende Betriebkostenabrechnung abzuwarten und an Hand von Rechnungen jede Kostenart nachzuprüfen, auch deren Umlageberechtigung.
Die sofortige Abstellung der Betriebskosten ist wohl nicht möglich.
Es tut mir leid keinen freundlicheren Kommentar zu Deinem Problem abgeben zu können.
Auch muß ich mich entschuldigen für meine sehr späte Wortmeldung aber ich war von April bis heute nicht in der Lage die eingegangenen e-mails in Empfang nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen Großer Sucher