Dringende Hilfe, bei berechnung von Arge geldern

Hallo,

Ich hab eine Frage bezüglich ALG 2…

Folgende Tatsachen! Wir erwarten ein Kind, und wolltn wenn möglich aus ALG 2 rausfallen! Wer kann mir hier zu was sagen?

Momentane Situation:

Meine Frau befindet sich im 6 Monaten Schwange, ist zurzeit im Beschäftigunsverbot vom Frauenarzt.

Ich bin durch ein Krankheit, nur 4 Stunden für leichte Tätigkeiten verfügbar. Aber im moment Arbeitslos.

Meine Freundin hat schon ein Kind (8Jahre):

Da ich nicht wirklich eine passende Arbeit trotz intensiver Bemühungen bekomme, werde ich die Elternzeit nutzen. 8 Wochen nach der Geburt!

Unser Einkommen sind:

Gehalt Freundin: 1165€

Unterhalt für 1 Kind: 180€ (UVG)

Kindergeld 1 Kind: 184€

Arge ergänzende Leistung: 314€ die direkt an den Vermieter gehen!

So: Wenn ich jetzt in die Elterzeit gehe, haben wir folgendes Einkommen.

Einkommen Freundin 1165€

Kindergeld 1 Kind: 184

Unterhalt 1 Kind: 180

Kindergeld neugeborenes: 184

Elterngeld ca 300€

Miete sind es 510€

Würde Ich hier aus der Arge fallen? Muss ich noch Wohngeld beantragen?

Da fragst Du am besten im Jobcenter nach, die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

hallo…erstmal herzlichen glückwunsch…um eure frage genau zu beantworten…ja ihr fallt aus der hilfebedürtigkeit raus…da euch zu viert 1796 € zustehen…somit könnt ihr wohngeld beantragen…es erfordert aber ne menge an unterlagen die dazu benötigt werden und für den aufwand lohnt es sich fast gar nicht…aber das muss jeder selbst entscheiden…alles gute…lg
Hallo,

Ich hab eine Frage bezüglich ALG 2…

Folgende Tatsachen! Wir erwarten ein Kind, und wolltn wenn
möglich aus ALG 2 rausfallen! Wer kann mir hier zu was sagen?

Momentane Situation:

Meine Frau befindet sich im 6 Monaten Schwange, ist zurzeit im
Beschäftigunsverbot vom Frauenarzt.

Ich bin durch ein Krankheit, nur 4 Stunden für leichte
Tätigkeiten verfügbar. Aber im moment Arbeitslos.

Meine Freundin hat schon ein Kind (8Jahre):

Da ich nicht wirklich eine passende Arbeit trotz intensiver
Bemühungen bekomme, werde ich die Elternzeit nutzen. 8 Wochen
nach der Geburt!

Unser Einkommen sind:

Gehalt Freundin: 1165€

Unterhalt für 1 Kind: 180€ (UVG)

Kindergeld 1 Kind: 184€

Arge ergänzende Leistung: 314€ die direkt an den Vermieter
gehen!

So: Wenn ich jetzt in die Elterzeit gehe, haben wir folgendes
Einkommen.

Einkommen Freundin 1165€

Kindergeld 1 Kind: 184

Unterhalt 1 Kind: 180

Kindergeld neugeborenes: 184

Elterngeld ca 300€

Miete sind es 510€

Würde Ich hier aus der Arge fallen? Muss ich noch Wohngeld
beantragen?

…eine frage hätte ich allerdings noch…sie schreiben.*ihre frau* also nehme ich mal an sie sind verheiratet und haben eine familienkrankenversicherung…ich hoffe die läuft über ihre frau…sonst wird es da probleme geben wenn das amt vorher bezahlt hat und wenn sie keine familienversicherung haben müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern…ca 140 € extra im monat die weggehen…welche das amt wieder anteilig übernehmen würde…

Hallo; soweit ich das beurteilen Kann würden Euch laut Eckregelsatz 2013 für eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei Kindern 1133 € zustehen. Zuzüglich 2x Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt. Ich glaube Ihr seid raus aus dem bösartigen Spielchen. Trotzdem würde ich Noch Wohngeld beantragen.
Tschüß

Hallo Brandy86,
danke für Deine Anfrage. Aber da muss ich wirklich passen. Will Dir nichts Falsches sagen. Hoffentlich konnte Dir von anderer Seite geholfen werden.
Wie auch immer - wünsche Euch viel Glück und Erfolg.
Mfg
Puddelchen

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort! Wir sind nicht verheiratet es läuft über eine Eheähnliche Gemeinschaft, krankenversichert bin ich z.z noch über die Arge. Greift da nicht dann das Elterngeld für die KRankenV`?

Nein leider nicht…das elterngeld hat damit nichts zu tun…wenn die arge ihre krankenversicherung gezahlt hat…fällt das natürlich weg ,wenn sie nicht mehr im leistungsbezug stehen…und somit müssen sie ihre krankenkasse alleine zahlen…das ist leider noch eine gesetzeslücke …hatte mich deswegen schonmal ans gesundheitsminesterium gewandt…doch die konnten mir auch nichts erklären sondern nur bestätigen dass man dafür selbst aufkommen muss…eine fechheit wie ich finde für geringverdiener die in elternzeit stehen…eine lösung gibt es allerdings…damit sie nicht selbst zahlen müssen…heiraten sie ihre freundin…dann sind sie über eine familienversicherung abgesichert :wink:…ja komische sache…leider… ansonsten dan mit allen bescheiden elterngeld kindergeld gehalt ihrer freundin nochmals an die arge wenden und die zahlen dann wenigstens nen teil…da sie ja wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern wieder in die hilfebedürftigkeit fallen…

Schau bitte sinniger Weise auf einen Unterhaltsrechner im Netz. Da bekommst du ganz genaue Angabe. Ich denke aber, dass sihr aus Hartz4 raus kommt. Trotzdem Wohngeld beantragen. Ablehnen könnten die es immer noch! Aber wenn man fragt, kann man ja manches Mal Glück haben!
Euch alles Gute!

Hallo,

du hast doch einen Bescheid des Jobcenters. Darauf stehehen deine Regeleinkünfte aus H4. Nun rechnest du 1 Kind dazu und ziehst das Kindergeld als Einkommen ab.
Dann weist du was das JC zahlt. Nun rechne dein Geld zusammen und schau ob du damit genau so oder besser stehst. Dann weisst du wie es geht. Eventuell rechnest du noch Wohngeld hinzu.
Es gibt aber auch dafür zum
besispiel H4 Rechner, Wohngeld Rechner, im Internet

Gruß

Hallo

Würde Ich hier aus der Arge fallen? Muss ich noch Wohngeld beantragen?

Wenn Ihr nicht bereits jetzt eine 3er- Bedarfsgemeinschaft seid, weil Ihr gemeinsam wirtschaftet, dann werdet Ihr auf jeden Fall eine (4er-) Bedarfsgemeinschaft, sobald das gemeinsame Kind da ist (-> § 7 SGB II) . Das heisst, dass dein und Freundins anrechenbares Einkommen ggf. auch für die Bedarfe der anderen BG-Mitglieder eingesetzt werden muss.

Bedarfe (ab Geburt des gemeinsamen Kindes):
Du: Partnerregelsatz 345 € + kopfanteilige KdU 128 € = 473 € Bedarf (*zu Elterngeld siehe unten)

Kind 1: Regelsatz 255 € + kopfanteilige KdU 128 €= 383 €, abzüglich 364 € Einkommen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld = 19 € Bedarf

Kind 2: Regelsatz 224 € + kopfanteilige KdU 128 €= 352 € , abzüglich 184 € Kindergeld-Einkommen = 168 Euro Bedarf

Freundin: Partnerregelsatz 345 € + kopfanteilige Kosten der Unterkunft 128 € = 473 € Bedarf. Um ihr anrechenbares (!) Einkommen ausrechnen zu können, bräuchte man dieselben Angaben, die auch das Jobcenter zur Berechnung benötigt (Brutto- und Nettoeinkommen, mögliche Absetzbeträge etc.) -> http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Vielleicht hilft Euch der Rechner hier weiter: http://hartz.info/index.php?topic=43765.0

Elterngeld /-zeit ist nicht so ganz „mein“ Wissensbereich. Soweit ich weiss, haben Arbeitslose aber keinen Anspruch auf Elternzeit. - Schau dazu auch mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

LG

Hallo Brandy86,
du mußt dich entscheiden. Entweder ALG2 oder Elterngeld. Beides geht nicht!

Gruß Lore

Möglicherweise würdet ihr aus dem ALG II-Bezug herausfallen( Hartz IV-Regelsätze müssten im Internet zu finden sein, ebenso die Berechnung der Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden.Es gibt online auch Hartz IV-Rechner), ihr könnt ja ergänzend Wohngeld beantragen.Es gibt ausserdem noch den Kinderzuschlag von der Familienkasse, den man beantragen kann, wenn man ein gewisses Arbeitseinkommen hat.

Tut mir leid. Mit der Berechnung kenne ich mich leider nicht aus.

solange die arge KEINE ergänzende leistungen mehr bezahlt könnt ihr wohngeld beantragen …solltet ihr aber weiterhin ergänzende leistungen erhalten ist es nicht möglich wohngeld zu erhalten (man kan nämlich immer nur eine sozialleistung erhalten bzw beziehen entweder alg oder wohngeld )

gruss nancy

hallo, da kann ich leidernicht weiter helfen.
lg elfie759