Ich bräuchte Ihre Hilfe, für ein Problem.
Ich möchte auch nicht die vollen Firmennamen nennen…
Eine gute Bekannte von mir hat von einem Herrn (B) als Vertreter der Firma Y einen Besuch bekommen.
B bietet Ihr CD-Roms zum Preis von 1000.-Euro an.
Frau X erkläre Sie wolle die CD-Roms Ihrer Freundin schenken, sie selbst habe kein Computer.
B erklärt die CD-Roms sind einwandfrei zu installieren. Frau X kauft die CD-Roms und verschenkt die 2 Monate später. (Geburtstag)
Nun stellt sich heraus, das man sie nicht installieren kann.
Was sind nun die Rechte der Frau X. Was kann ich Ihr raten und wie ist die rechtliche Ausgangslage, zum erklären?
Was kann man jetzt machen oder was hätte man besser machen können?
Ich bräuchte Ihre Hilfe, für ein Problem.
Ich möchte auch nicht die vollen Firmennamen nennen…
Eine gute Bekannte von mir hat von einem Herrn (B) als
Vertreter der Firma Y einen Besuch bekommen.
B bietet Ihr CD-Roms zum Preis von 1000.-Euro an.
Frau X erkläre Sie wolle die CD-Roms Ihrer Freundin schenken,
sie selbst habe kein Computer.
B erklärt die CD-Roms sind einwandfrei zu installieren. Frau X
kauft die CD-Roms und verschenkt die 2 Monate später.
(Geburtstag)
Nun stellt sich heraus, das man sie nicht installieren kann.
Wer ist „man“ ?
Was sind nun die Rechte der Frau X. Was kann ich Ihr raten und
wie ist die rechtliche Ausgangslage, zum erklären?
Was kann man jetzt machen oder was hätte man besser machen
können?
Danke.
„Eigentlich“ ganz klar. Gewährleistung: Der Verkäufer leistet Gewähr für die Mängelfreiheit des Vertragsgegenstandes. Binnen der ersten 6 Monate nach Vertragsschluss erbringt der Verkäufer den Nachweis über Mängelfreiheit der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.