Dringende Hilfe. Zwangseinweisung/ Berufung? Recht

Ich bin völlig fertig ich brauche unbedingt eure Hilfe. ich bin seit über einem Jahr glücklich mit meinem Freund zusammen und er wohnt seit einem Jahr bei mir.

Er hat sich nach dem Rat eines Kumpels um die Zeit zur Überbrückung bis zur Entlassung aus der Bundeswehr in die geschlossene Psychtrie freilwillig einweisen lassen. (Er war fahnflüchtig und das war seine letzte Lösung) Er kahm mit der Begründung des Suizid an und bekam 4 verschiedene Beruhigungsmittel und an dem Tag als ich ihn besucht hatte, brach eine Welt für mich zusammen. Er war komplett unter „Drogen“ konnte weder richtig sprechen, hatte sich das ganze gesicht und die arme aufgekratzt (er hatte sich noch nie selbstverletzt!!!) und wollte unebdingt wieder raus. Aufjedenfall haben wir ihn dann doch gegen ärztlichen Rat rausbekommen nur wurden wir nicht darüber aufgeklärt, dass er die Tabletten auschleichend abesetzen muss und so hat er nach der Entlassung eine Psychose (seine Erste) bekommen und kahm erneut in eine geschlossene Psychtarie. Dort war die Ärztin sehr aufgeschlossen, stellte ihn nicht Medikamenten still und er wollte so sehr nach hause, dass er wieder nach Hause durfte, da sie ihn weder als depressiv noch selbstgefährdet einschätzte.

Vor einer Woche hatten mein Freund und ich einen Streit, woraufhin ich mich von ihm getrennt hatte. (nicht weil ich ihn nicht liebte sondern weil ich einfach ein auszeit wir sassen 24 std aueinander weil wir den schulbeginn im september abwarten) Daraufhin hatte er den seelsorger angerufen, der ihm reit sich in eine klinik fahren zu lassen, weil er anscheinend suizidale gedanken geäußert hat… Kurz darauf holte ihn die polizei und nahm ihn in handschellen mit.

Nun zum Problem es ist die selbe Klinik in der er wegen der Psychose war, und die ich eigentlich als gut befand. Ich hörte tagelang nichts von ihm, seine familie erzählte mir er hätte einer gersichtsverhandlung zu einer zwangseinweisung von 4 wochen gehabt.

Nun zu meiner ersten Frage " Er hatte keinen Anwalt.Ist das rechtens?"

Nur seine Psychologin ruf mich an um etwas von ihm zu erfahren warum die beziehung zerbrochen ist etc. und hat eine Kontaktsperre verhängt ( er darf mich nicht anrufen, ich darf ihn nicht besuchen , keine briefe nichts) Nun nach unserem Telefonat, dreht mir die psychologin die Wörter im Mund um und geht von einer schweren psychischen Krankheit aus, die eine monatelange stationäre Therapie voraussetzt. ( Sie behandelt ihn mit medikamenten , wovon die andere Ärztin (die ist leider auf Urlaub) abreit von der dosis nicht zu sprechen 1-1-1-1-1 tavor und 45 mg Remergil O.O Ausserdem möchte er nicht mit ihr sprechen weil er das gefühl hat ihr nicht vertrauen zu können (kontaktsperre zu mir, hund, sie setzte ihn unterdruck) Vorgestern ist er aus der geschlossen Anstalt ausgebrochen und hatte mich angerufen und ist anschließend freiweilligend wiedergekommen.

zu meiner zweiten Frage hat er ein Recht auf eine zweite Diagnose? Kann er den Arztwechseln?

Muss er die Medikamente nehmen?

Ich habe Angst, dass er da nie wieder rauskommt. Wenn sie an ihrer Diagnose festhält und ihn als unkoorperativ und dass er seine krankheit nicht einsieht. Ich kenne meinen freund unter diesen tabeltten nicht mehr :frowning: Er ruft mich manchmal heimlich an… und vergisst am nächsten Tag was wir am tag davor gerdet haben :confused:

Hilfe ! Vielen Dank für jeden Antwort!

Hallo, ich bin zwar kein Rechtsexperte, würde aber dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. Dies ist für Deinen Freund kostenlos, der Anwalt kann PKH beantragen.
Wenn der Beschluß aufgehoben ist, kann er die Klinik freiwillig verlassen und einen anderen Arzt aufsuchen zu dem er Vertrauen hat. Dann könnt Ihr sehen wie es weitergeht. Zu den Medikamenten, schau mal bei Sanego.de nach, dort sind alle Medikamente aufgeführt und Du kannst auch Fragen stellen, da können Dir bestimmt einige Leute helfen.
Gruß Ingeborg

Hallo,

ich kann leider nicht helfen!

Alles Gute

Wenn er nach dem PsychKG zwangseingewiesen wurde sind vorübergehend die Grundrechte auf freie Aufenthaltsbestimmung, Umgang mit anderen Personen, Arztwahl und Behandlungsfreiheit aufgehoben. Kurz gesagt wird so eine Maßnahme dann angeordnet, wenn jemand durch sein Verhalten für sich oder andere eine akute Gefährdung darstellt. All das scheint mir hier gegeben zu sein. Ankündigung des Suizids, psychotische Verhaltensweisen etc.
Die Maßnahme wird kurzfristig und dann in regelmäßigen Abstanden wieder vom Gericht überprüft, welches dem Betroffenen einen Rechtsvertreter an die Seite stellt.
Im allgemeinen verläuft das Verfahren sehr fair gegenüber dem Eingewiesenen und die Klinik und das Gericht bemühen sich die Zwangsbehandlung zu beenden und ggf. in eine freiwillige Behandlung zu überführen.
Die oft geäußerten Schreckensvisionen über Psychatrien sind maßlos übertrieben. Ich habe alks Beamter eines Ordnungsamtes 7 Jahre lang Zwangseinweisungen bearbeite. Da sitzt keiner länger in der Psychatrie als notwendig.

Hallo LenaaneL, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Da kann ich leider nicht helfen.

Hallo Lena,

das sind wirklich schwierige Fragen. Leider kenne ich mich in diesem Thema nicht aus und kann nicht wirklich helfen. Das es aber wirklich wichtige Fragen sind, solltest Du Dir vielleicht professionellen Rat bei einem Sozialdienst oder einem Anwalt holen.

Viel Erfolg

Guten tag, ich kann in dieser Angelegenheit nicht mit Ratschlägen weiter helfen. Tut mir Leid. Gruß Kockrick